Auch am Amtsgericht in Stuttgart gilt die Strafprozessordnung. Richter Gauch nimmt während der Verhandlung Stellung in eigener Sache: "Asche auf mein Haupt wegen meiner laienhaften Auffassung."
Um 13.30 Uhr geht es am Amtsgericht Stuttgart mit den nächsten fünf Angeklagten weiter. Verhandelt wird die Rathausnutzung am 10./11.11.2012. Fortsetzung der Hauptverhandlung heute morgen ist am 31. Januar 2014.
Weiter Infos auf www.buergerinnen-parlament.de
Die Adresse lautet http://buergerinnenparlament.wordpress.com/
Hat vor der Abfassung des „Berichts“ sich einer mal den § 29 Abs.2 StPO angeschaut?
Noch ein kleiner Tipp:
„Die Versammlungsfreiheit verschafft damit allerdings kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten. Insbesondere gewährt es dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird. Die Durchführung von Versammlungen etwa in Verwaltungsgebäuden oder in eingefriedeten, der Allgemeinheit nicht geöffneten Anlagen ist durch Art. 8 Abs. 1 GG ebenso wenig geschützt wie etwa in einem öffentlichen Schwimmbad oder Krankenhaus.“
Na ja, die Seite, die Sie verteidigen ist nicht besser. Schauen Sie sich einmal das an: “Parallelen zu Mutlangen sind hier nicht zu erkennen”, widersprach Richter Gauch. Es gäbe keine vergleichbare Bedrohung.“ l.c. http://blog.eichhoernchen.fr/post/Ein-Richter-mit-laienhafter-Auffassung?pub=0#pr
1:1 für den Rechtsstaat aller Orten, ok?! Aber da werde und kann ich bei Ihnen und Ihrem Beitrag nicht stehen bleiben.
Alles hat zwei Seiten. Der komplette Missbrauch der Megamaschinerie des Rechtsstaates durch eine charakterlos verlogene Spitze in der Landesregierung wie auch in der Rechtsprechung darf dann auch einmal zu einer Gegenbewegungen zur Erheischung von Aufmerksamkeit führen, die vom Vergehen her gesehen nicht weiter als ein Muckenschiss gegenüber dem ist, was sich hier Politik und Rechtspflege leisten.
Sie haben dieselbe Masche wie die Muslime sie pflegen, verkürzt: Rechtsstaat dort behaupten, wo man ihn in eigener Sinne abzuschaffen gedenkt, weil man nichts neben oder über sich duldet. Oder andere Ebene: auch bei Ihnen dürfte Edward Snowden ein Landesverräter sein.
Das kann in Zeiten des Internets und des durchgängig gut informierten Bürgers nicht gut gehen. Und es tut auch der Gemeinschaft nicht gut, wenn sie auf solcher Charakterlosigkeit und ganz rechtstaatlich korrekt, wie mit dem VGH Urteil aus dem Jahre 2006 zur Leistungsfähigkeit gezeigt, eingefädelten vorsätzlichen Betrug beruht. Zur Erinnerung: Richter sind völlig unabhängig bei der Bestellung von „Gut“achtern.
Solches schafft Unfrieden. Und dann können sich einige durchaus aufgefordert fühlen, auch einmal auf den Putz zu hauen, wie man so sagt, um auf ihre Sache aufmerksam zu machen. Und dieser Putz, den Sie hier beanstanden, ist eine wahre Lächerlichkeit gegen über den demokratisch und rechtsstaatlich eingefädelten Milliardenbetrug. Ich möchte nicht Unrecht gegen Unrecht aufwiegen, aber bei Ihnen darf ich mir das erlauben, weil Sie dasselbe tun, aber etwas ganz anderes behaupten.
Ihren Moralfinger darf ich unter solchen Prämissen als nichts Weiteres betrachten als einen sehr weit hoch gestreckten Stinkefinger. Danke. Wir erwarten von Ihrer Seite nichts anderes. Und Sie haben Erfolg, solange die Presse ihrer Aufgabe Korrektiv zu sein nicht nachkommen kann oder will wegen ihrer finanziellen Abhängigkeit von der LBWW.