... übernimmt Kuhn auch Verantwortung?
Heute Morgen haben wir OB Fritz Kuhn einen Brief mit der Forderung, den Strafantrag für die Rathausnutzung am 10./11.11.2012 zurückzuziehen und keine strafrechtlichen Hürden für Bürgerbeteiligung aufzubauen, übergeben.
Die Forderungen der Aktivistinnen und Aktivisten im November 2012 waren:
- sofortiges Ende der Stadtzerstörung - Hände weg vom Rosensteinpark
- Gebrauch des Vetorechts vom Oberbürgermeister im Lenkungskreis
- Einrichtung eines BürgeInnen-Parlaments
Diese Forderungen sind aktuell wie nie.
In seiner Amtsantrittsrede am 7. Januar 2013 bestätigte Kuhn eine Vertrauenskrise zwischen der Bahn und der Projektpartnerin Stadt Stuttgart. Er stellte infrage, ob die Bahn überhaupt in der Lage ist, das unnütze Projekt S21 umzusetzen. "Und ein Kommunikationsbüro, das nur desinformiert, braucht keiner", so Kuhn. Er appellierte ans Land, die Fällungen der Bäume im Rosensteinpark nicht zu gestatten.
Ab nächsten Montag, 20.01.2014, sollen Bäume im Rosensteinpark gefällt werden. Bis heute ist die zwölfte Planfeststellung zum Planfeststellungsabschnitt 1.5 nicht genehmigt. Die Bahn hat bis heute nicht alle notwendigen Genehmigungen für den Weiterbau von Stuttgart 21.
Ein Veto von OB Kuhn im Lenkungskreis ist bis jetzt nicht hörbar.
Kuhn stellte in seiner Rede auch fest, dass die Bürgerbeteiligung in Stuttgart dringend systematisch ausgebaut werden muss. Es kann nicht auf Expertisen, also Kompetenzen und Fachwissen, der BürgerInnen verzichtet werden, um kluge politische Entscheidungen zu treffen, so Kuhn. Seit Jahren werden im Stuttgarter Rathaus politische Entscheidungen getroffen, die gegen das Allgemeinwohl verstoßen und gegen die Interessen der BürgerInnen durchgesetzt werden. Partei- und Fraktionszwänge verhindern Entscheidungen, welche der Vernunft und dem Gemeinwohl - und offensichtlich auch der Gesetzeslage - folgen. Interessens(schief)lagen entstehen überdies bei Amtsträgern durch ihre Mitgliedschaft in Gremien von Aktiengesellschaften, Banken und Medienkonzernen.
Daraus folgt die Notwendigkeit eines BürgerInnen-Parlaments, indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen selbst vertreten können.
Am Samstag, 25. Januar 2014, findet von 11 bis 17 Uhr der dritte Konvent zur Gründung eines BürgerInnen-Parlaments im Rathaus Stuttgart statt. Für die Nutzung des Stuttgarter Sitzungssaal im Offenen Rathaus hat die Stadt Kosten in Höhe von inzwischen um die 6.000 Euro in Rechnung gestellt. Im Brief wird OB Fritz Kuhn aufgefordert, die Rechnungen zu stornieren. Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass die FDP für einen geringen Obolus seit Jahrzehnten das Opernhaus der Stadt Stuttgart für ihre Dreikönigstreffen nutzen durfte. Während Parteien ins Rathaus und Opernhaus dürfen, müssen Bürgerinnen und Bürger das Rathaus anmieten wie ein Privatunternehmen.
Am Dienstag, 21. Januar 2014 soll die Rathausnutzung am 10./11.11.2012 vor dem Amtsgericht in Stuttgart verhandelt werden. Zehn Frauen und Männer sitzen wegen aktiver Bürgerbeteiligung auf der Anklagebank; Tatvorwurf ist Hausfriedensbruch, die Stadt Stuttgart hat den Strafantrag gestellt.
Kuhn wurde bei seiner Antrittsrede Souveränität attestiert, die Rede ein Paukenschlag. Bis jetzt nur Schweigen im Walde. Kuhns Rede bei fluegel.tv
Weitere Infos zum BürgerInnen-Parlament: www.buergerinnen-parlament.de
Kurzer Beitrag der Briefübergabe bei Regio-TV
Cams21 - Heute im Rathaus Stuttgart
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In den Details der Geschäftsordnung des Lenkungskreises bin ich nicht so bewandert. Kann mir jemand erklären, wie das Vetorecht des OB im einzelnen aussieht?
In welchen Fällen und gegen was kann er ein Veto einlegen ?
Tilmann Fischer: In der Praxis gibt es ein solches Vetorecht leider nicht.
Eine dahingehende Forderung klingt aber schon recht beeindruckend, finden Sie das etwa nicht?
Warum soll man da die Ausübung dieses Rechtes nicht fordern?
Lenkungskreis? Das war gestern. Es geht inzwischen um völlig andere Dinge!
Herr Kuhn hat die Pflicht als OB, Schaden von der Stadt abzuwenden. Dafür wurde der Herr gewählt und darauf wurde er vereidigt. Dazu darf er die starke Stellung des Bürgermeisters nach §43 GemO gegen über dem GR nutzen und Beschlüsse kassieren, die der Stadt schaden. Und wenn das hier nicht der Fall sein soll, zu welchem anderen Anlass dann!!?
Mehr noch: diesen Beschlüssen des GR zu S21, die die Stadt dem Erpressungspotenzial der Bahn im Falle eines Baustopps wegen Geldmangels, und der ist klar abzusehen, ausliefert aber zugleich die Stadt zum Projektpartner unter diesen Bedingungen bestimmen sind durch den OB sofort zu kassieren, weil es abgesehen von der ungeklärten Finanzierung keine rechtliche Geschäftsgrundlage mehr für die „Projektpartnerverträge“ seitens der Stadt mit der Bahn durch die Täuschung des Gesetzgebers, hier auf kommunaler Ebene, bei den Kosten gibt. Das gilt selbst für den Fall, dass der Geist der Sprechklausel, wie ich das durch Herrn Kefers Äusserungen hierzu vermuten muss, einmal ein stillschweigendes Begleichen von ausufernden Kosten seitens von Land und Stadt vorgesehen hat und solches auch seitens der Bahn per Protokoll belegt werden kann.
Dieser OB, der am Ende seiner Karriere steht und der sein Pöstchen als reinen Versorgungsposten für das „Danach“ verstehen kann ist völlig unabhängig in seinen Entscheidungen und kann bei diesem Projekt unanfechtbar die Reissleine ziehen Und zwar schon morgen. Niemand, ich habe das hier an anderer Stelle schon einmal ausgeführt, kann ihm bei der Aufkündigung der Verträge mit der Bahn auch nur irgendetwas. Und keiner wird an den Gründen für die Aufkündigung der Projektpartnerschaft der Stadt mit der Bahn durch den OB vor einem Verwaltungsgericht rühren. Denn in einem solchen Fall würde vor Gericht alles hoch gekocht. Und eine solche unglaubliche Blossstellung als Co-Operateure in einem Milliardenbetrug, um den Steuerzahler abzuziehen, können weder Kretschmann noch die Bahn in die Öffentlichkeit ziehen wollen.
Aber bitte, Landesregierung und Bahn können das selbstverständlich haben, sofern dieser OB auch nur für einen halben Jota Charakter hat, der ihn nichts kostet und Herr Kuhn seinen Pflichten als OB nachkommt und die Projektpartnerschaft seitens der Stadt aufkündigt, um vielfältigen Schaden von der Stadt abzuwenden.
Dass der OB die Projektpartnerschaft aufzukündigen hat liegt nicht an der Kosten- und Finanzierungsfrage allein, sondern auch hier gleich mundgerecht fertig durch Dr. Engelhardt dargestellt
§44 I, II 4.,6. VwVfG: Die Planfeststellung ist nichtig…
§48 II VwVfG: Rücknahme der Planfeststellung…
§49 III 3.,5.: Widerruf der Planfeststellung…
§75 Ia VwVfG und §18 e IV AEG : Aufhebung der Planfeststellung…
Mein Gott, was noch, bis sich einer bewegt, um das zu tun, wofür er gewählt wurde: Schaden vom Volke bzw. den Büregrn der Stadt abzuwenden.
Nebeneffekt für die Stadt, sofern OB Kuhn Charakter zeigt: die Stadt kann, wenn man es mit guter rechtlicher Beratung macht, rund eine Milliarde von der Bahn zurück fordern und damit alle jene Infrastrukturmassnahmen, die Herr Schuster wegen S21 zurück gesetzt hatte und die Herrn Kuhn jetzt nach eigenen Angaben so wichtig sind, angehen, ohne Schulden aufnehmen zu müssen. So könnten z. B. alle Schulen sofort saniert werden, für deren Sanierung nach Angaben der StN aus dem Jahre 2012 ein Investitionsrückstau von fast 330 Millionen Euro angelaufen ist, hier http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.schulsanierung-sieben-millionen-euro-fuer-schulen.a9bf999b-1972-49c3-9ecb-35c596c78a99.html