Bahnchef Grubes bittere Geständnisse
Initiatoren des Bürgerbegehrens „Storno 21“ sehen sich bestätigt
Stuttgart, den 27. Oktober 2013: „Ein bitteres Geständnis“ sieht der Jurist Eisenhart von Loeper in den Beteuerungen von Bahnchef Rüdiger Grube, von denen die Stuttgarter Nachrichten am 25. Oktober berichteten: Der Vorwurf der Wirtschaftskriminalität durch Kostentäuschung in Milliardenhöhe bei Stuttgart 21 „packe ihn an der Ehre“, denn er – Bahnchef Grube – habe kritische Dinge im Konzern offen gelegt und nicht verborgen. Die Projektpartner Stadt und Land haben bis heute die 121 Risiken (Azer-Papier) von der Bahn nicht erhalten, Stadt und Land wurden von Grube nicht informiert.
„Das muss Konsequenzen haben“, sagt RA Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Stuttgarter Bürgerbegehrens ‚Storno 21‘. „Denn Bahnchef Grube räumt damit ein, dass er die Projektpartner von Stuttgart 21 jahrelang wissentlich getäuscht hat – mutmaßlich mit Billigung der mitverantwortlichen Staatssekretäre in der Bundesregierung. Bahn-intern waren die Mehrkosten längst offengelegt und bekannt, den Projektpartnern Stadt und Land wurde weiterhin die Einhaltung des Kostendeckels vorgegaukelt.“
Dies gilt zunächst für den Zeitraum von acht Monaten vor der Volksabstimmung vom November 2011, die damit zum Volksbetrug gemacht wurde. Mehr noch schließt das Geständnis des Bahnchefs ein, dass er schon 2009 den Projektpartnern die Wahrheit verheimlicht und sich dadurch schuldig gemacht hat: Sein hochkompetenter Projektleiter Hany Azer hat damals im Auftrag des Bahnchefs die Kostenberechnung für das Projekt aktualisiert und 4,9 Mrd. Euro Gesamtkosten plus 121 Kostenrisiken ermittelt. Weil die Überschreitung der festgelegten Kostengrenze von 4,5 Mrd. Euro damals aber das vertragliche Kündigungsrecht seitens Stadt und Land bis Jahresende 2009 ausgelöst hätte, hat er sog. Einsparpotentiale von 891 Mio. Euro fingiert. Genau damit haben die Bahnvorstände Grube und Kefer den Grundstein gelegt für ihr Geständnis vom Dezember 2012, sie hätten 1,1 Mrd. Euro der Mehrkosten des Projekts selbst verschuldet.
Damit bestätigt sich genau jener Sachverhalt, für den das Bürgerbegehren ‚Storno 21‘ den Bürgerentscheid verlangt. Wer im Interesse der Stadt die Milliardentäuschung der Bahn nicht hinnehmen will, muss die Projektbeteiligung durch Kündigung beenden. Mit Blick auf das untreue Verhalten der Bahn ist eine solche Kündigung juristisch möglich und moralisch geboten.
Das Bürgerbegehren ‚Storno 21‘ fordert die Stadt auf, die Verträge zu Stuttgart 21 aufgrund der neuen Sachlage (verspätet eingestandene erhebliche Kostensteigerung) zu kündigen. Es läuft seit 19. Oktober 2013; mindestens 20.000 Unterschriften von Stuttgarter Bürgern sind nötig, es besteht keine Frist bis zur Erreichung der nötigen Unterschriftenzahl.
Hallo Herr v. Herrmann
Dieser Beitrag über die Lügen des Herrn
Grube sind ja wirklich ein Hammer.
Leider kann ich Ihren Text nicht vollständig lesen, da er in die rechte Seite der Kommentare läuft. bitte , ändern
sie es .
Vielen Dank
Gerd Jungmann
Gab es für Grube eine Erfolgsprämie die wegen Abschreibedarf im Falle einer S21-Beendigung weggefallen wäre ?
Herr von Loeper ist ja nun Jurist.
Da müsste ihm doch eigentlich auch die Frist des § 124 BGB bekannt sein.