UPDATE: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Freitag entschieden, dass ein Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus seine Wohnung bis zum kommenden Montag, den 23.9.13 räumen muss.
Gegen die vorzeitige Besitzeinweisung hatte der Wohnungseigentümer einen Eilantrag gestellt. Doch auch dieser wurde abgelehnt. Die vorzeitige Besitzeinweisung setzt nicht voraus, dass bereits ein Enteignungsantrag gestellt wurde.
Es liegt nahe, dass das zuständige Gericht im Verfahren dieser vorzeitigen Besitzeinweisung, ähnlich wie bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen enteignender Vorwirkung sind, nicht zu prüfen hat.
Das Gericht begründet den Beschluss im Eilverfahren damit, dass das öffentliche Interesse überwiege. Auf dem Grundstück soll der Fildertunnel gebaut werden.
Hervorzuhebender und sehr wichtiger Hinweis hierbei ist; dass die "vorläufige Besitzeinweisung" dazu führt, dass das Haus von der Bahn abgerissen werden darf, obwohl noch keine Enteignung stattgefunden hat. Eine derart endgültige unwiderrufliche Maßnahme, ohne dass zuvor in der Hauptsache entschieden wurde, ist für unsere Rechtsordnung höchst ungewöhnlich.
Stimmt es eigentlich, dass der Wohnungseigentümer die Wohnung erst gekauft hat, als bereits relativ klar war, dass dieses Haus abgerissen werden soll?
NEIN, der Besitzer hat die Wohnung lange vor der Planung zu S21 gekauft.
Schon übel, wenn das Recht siegt. 😀
„wenn das Recht siegt“ ?
Das Recht des Stärkeren ? Oder welches Recht siegt hier ? Das Recht auf Eigentum ? Das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung ?
Das Recht ist biegbar und niemand weiß das besser als Juristen. Schließlich kann man mit der Juristerei nahezu alles rechtfertigen, ganz in der Tradition der alten Inqusition und der sogenannten Gottesurteile. Klasse Berufsstand. Tolle Ehre. Wieso sind eigentlich soviele Juristen in der Politik ? Weltweit ? Hm ?
ist bekannt, wie hoch die Entschädigung war und wie groß die Wohnung ist?
Die Entschädigung leitet sich vom marktwert der Wohnung anno 2006 ab. Damals hat die DB allen Eigentümern ein Angebot gemacht, um Enteignungen zu vermeiden.
Genau, und das muss man annehmen. Man ist ja selber schuld gell, wenn man das ablehnt. Wo kämen wir da hin, wenn jeder für sich frei entscheiden könnte, ob er/sie ein solches Angebot annehmen mag.
Petra A: In welchem Jahr hat der Kläger die Wohnung denn gekauft?
Hier stimmt doch etwas mit unserem Rechtssystem nicht wenn jemand sein Eigentum aufgeben muss bevor er offiziell enteignet wird.