Bericht und Einlassung zur Gerichtsverhandlung: Einspruch gegen Bußgeld von 500 Euro

Bericht, Einlassung und Schlusswort von Nina zu ihrer Schlussverhandlung am 25.9.2013 beim Stuttgarter Amtsgericht:

Gestern stand ich ebenso vor Gericht auf Grund meines Einspruchs gegen ein Bußgeld von 500 Euro! Es handelte sich um diesselbe Angelegenheit wie bei Ernest: Das Recht auf Versammlung negiert: Amtsgericht Stuttgart widerspricht Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am ersten Verhandlungstag schilderte ich den Ablauf, trug meine Einlassung vor, gab der Richterin Beweisfotos, die zeigten, dass ich nicht blockierte. Ich stand auf der anderen Fahrspur usw. Auch hier ein kleiner Bericht auf der PS-Seite.

Hier nun der Bericht über meine Schlussverhandlung. Diesen Bericht habe ich auch auf der PS-Seite veröffentlicht:

Was soll man zum Urteil sagen: Stuttgarter Linie-Basta!

Lest einfach meine Einlassung und mein Schlusswort. Dort beschrieb ich zum einen den Vorgang selbst, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Versammlungen, ich schilderte eindrücklich meine Motivation. Im Schlusswort ging ich nochmals kurz darauf ein, was die Bahn an Gefährdungen verursacht. Die Bahn aber dafür nie belangt wird. Ich schilderte aus dem Versammlungsgesetz , dass selbst eine verbotene Versammlung zunächst polizeifest ist... Bei der Zeugenbefragung der Polizisten war es so, dass der Polizeibeamte sagte u.a. , dass wir blockierten, der LKW-Fahrer habe nicht einfahren können, er hätte nicht rangieren können.

Beim Schlusswort erwähnte ich, dass er hätte vorne durchaus rangieren können. Zudem erwähnte ich auch beim Zeigen des Polizeivideos, dass eine Spur komplett frei war. Ich hatte nicht blockiert! DAS interessierte aber nicht mehr, obwohl ich ihr noch am ersten Verhandlungstag Fotos gezeigt hatte, die klar belegten, dass ich neben nicht blockierte. Aber ich sagte auch in der ersten Verhandlung, dass auch Blockaden zunächst erst mal eine Versammlung darstellten und polizeifest sind, auch verbotene Versammlungen.

Eine andere Geschichte: dem Polizeibeamten war es erlaubt eine rechtliche Wertung abzugeben. Er sagte, wir waren keine Versammlung. Als ich den Polizisten dazu befragen wollte wegen dem Bvfg-urteil usw. wurde mir dieses untersagt, mit der Begründung, ich solle nur "Tatsachen" abfragen.

Im Urteil der Richterin wie üblich - wir sind salopp ausgedrückt einfach nur "Hindernisse", es sei keine zulässige Grundrechtsausübung gewesen. Auch wenn kein ausdrücklicher "Platzverweis" ausgesprochen wurde, so genügte ihr, dass der Polizist sagte, wir sollten den Platz verlassen und auf den Bürgersteig gehen.

Wie schon von Heike im Vorbericht erwähnte (http://www.parkschuetzer.de/statements/161858): 100 Euro plus Verfahrenskosten. Der ermäßigte Satz, weil die "Blockade" nur so kurz war.

Was mich sehr ärgerte, war die Tatsache, dass die Richterin NULL auf die rechtlichen Aspekte des BvfG-Urteils und der Konsequenz daraus, dass eine (auch verbotene) Versammlung zunächst polizeifest ist, eingegangen ist! Was mich natürlich auch ärgerte, ist die unglaubliche Unverhältnismäßigkeit hier in Stuttgart.

Falls jemand von Seiten der der Polizei, Justiz etc meine Einlassung und das Schlusswort lesen sollte, sollte sich eins bewusst machen. Mich trefft Ihr kurz, ich habe die "Wahl" mich dieser Situation auszusetzen.

Aber alle anderen Menschen wie Pendler, Häuserbesitzer, Bahnreisende, Schüler usw. die gefährdet worden sind, oder in Zukunft gefährdet werden, die vielleicht sogar schon verletzt worden sind, Auswärtige die keine Ahnung haben, was hier vor sich geht durch die Schlampereien der Bahn, die schützt Ihr nicht!

Es wird vielfach ausdrücklich vor lebensgefährlichen Situationen gewarnt-nicht nur durch Parkschützer, nein - Monitor, Frontal, Report, Eisenbahnzeitungen, Tageszeitungen, auch auswärtige usw. berichten und warnen! Viele Menschen haben schlicht Angst, vor dem was kommt. Viele können nicht einfach mal so schnell wegziehen.

Für jeden zukünftig Betroffenen macht Ihr Euch mitschuldig, weil Ihr zulasst, dass die Bahn ungeschoren davonkommt, weil sie einfach machen darf was sie will, weil sie ungestraft vertuschen darf, weil es keine Instanz gibt, die sie unabhängig kontrolliert.

Mein Fazit:
Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, in der die Justiz selten Zutritt hat. (Zumindest nicht in Stuttgart)

http://www.parkschuetzer.de/statements/161880

Einlassung zum 25.9.2013 als pdf-Datei

Schlusswort zum 25.9.2013 als pdf-Datei

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5 Antworten zu Bericht und Einlassung zur Gerichtsverhandlung: Einspruch gegen Bußgeld von 500 Euro

  1. Wer sich an der Grenze bewegt wird auch oft bestraft. Es soll bedeuten, dass man das künftig zu unterlassen hat und ob man bestraft wird ist oft Auslegungssache des Richters. Das ist nun mal so. 😉

  2. Peter Illert sagt:

    An die Verhängung von Bussgeldern sind nicht so hohe rechtliche Hürden und Anforderungen gestellt wie an einen Straftatsvorwurf.
    Das ist wohl auch einer der Gründe, warum Versammlungen in der Baustelleneinfahrt nicht mehr als Nötigung verfolgt werden. Es soll aber auch dazu dienen, der Polizei lästige Versammlungen zu unterbinden. Die hatte sich zunehmend geärgert, dass sie anrücken musste, dann aber niemand dingfest machen konnte.
    Einer der Polizeiführer sagte letztes Jahr: Wenn die Demonstranten ihre Taktik ändern, dann machen wir das auch (es ging darum, dass die Fahrbahn nach der 2.Aufforderung verlassen wurde und kein Nötigungsvorwurf mehr belegbar war)
    Was jetzt verfolgt wird, ist eigentlich nicht mehr das Blockieren, sondern der Widerspruch einem Polizeibeamten gegenüber. Das betrifft vor allem „polizeibekannte“ Personen. Ein extrem obrigkeitsstaatliches, unbegründetes und demonstrationsfeindliches Vorgehen.

  3. Gerda Rettich sagt:

    Als gebürtige Stuttgarterin, die jahrzehntelang stolz auf ihre Heimatstadt war und sie geliebt hat kann ich mich heute nur noch schämen darüber was aus Stuttgart geworden ist.

  4. Friedrich sagt:

    Wieso soll die Frühstücksblockade der Blockadegruppe denn nun eigentlich keine Blockade mehr darstellen?

    Die Blockadegruppe nennt sich doch aus gutem Brund so.

    Was soll denn der Begriff „polizeifest“ eigentlich aussagen?

  5. Unvernunft sagt:

    Naja, dann muss mann durch die Instanzen gehen. Das Stuttgarter Gericht ist ja nicht maßgeblich. Meiner Meinung nach versuchen die halt, das Recht dadurch zu beugen, indem versucht wird dem Recht suchenden so viel Verfahrenskosten aufzubürden, dass er finanziell nicht in der Lage ist, sein Recht einzufordern. Aber wahrscheinlich wollen die Richter sich nur nicht daran die Finger verbrennen und bangen um Ihre Karriere. Daher hilft nur gemeinsam zusammenzustehen und die Verfahren durch die Instanzen zu führen,wenn nötig bis zum BVG oder EuGH für Menschenrechte. Die freuen sich sicher über eine Klageflut aus Stuttgart. Das würde dann auch auf die Stuttgarter Justiz durchschlagenschlagen.

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