PM der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zu Stuttgart 21
Zur Entscheidung des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2013 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht zuzustimmen
Vertrauensleute des Bürgerbegehrens äußern großes Erstaunen über die Entscheidung von Fritz Kuhn: Der Oberbürgermeister hat ohne Not eine schnelle rechtliche Klärung der Frage der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung blockiert und behält damit weiterhin eine fragwürdige und unsichere Finanzierung bei.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am 17. Juli 2013 die Klage der Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig gegen die Stadt Stuttgart wegen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgewiesen. Die Vertrauensleute hatten die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens damit begründet, dass die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 durch die Beiträge der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg verfassungswidrig ist. Das Verwaltungsgericht hatte aber festgestellt, dass es sich um einen Fall der zulässigen Mitfinanzierung eines Infrastrukturprojekts durch verschiedene Hoheitsträger handele. Das Verwaltungsgericht hatte aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage die Berufung gegen sein Urteil zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugelassen.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens hatten daraufhin den Oberbürgermeister gebeten, statt der zugelassenen Berufung der direkten Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen, um allein die verfassungsrechtlichen Fragen der Mischfinanzierung auf kurzem Weg und gleich in letzter Instanz klären zu lassen. Dafür hätte es aber er Zustimmung der Stadt bedurft.
„Die Vertrauensleute hatten erwartet, dass ein grüner Oberbürgermeister, der dem Projekt Stuttgart 21 kritisch gegenüber steht, ein Interesse an einer raschen Klärung dieser fundamentalen Frage hat, ob das Projekt auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Finanzierungsvertrags überhaupt gebaut werden darf“, sagt Axel Wieland. Denn im Herbst 2010 hatte noch Winfried Kretschmann sich auf das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtsexperten Hans Meyer aus Berlin berufen und erklärt, die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung geltend zu machen, sollte er zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Das war zugleich der Anstoß für das jetzige Bürgerbegehren, mit dem auch die Stadt Stuttgart verpflichtet werden soll, sich an das Grundgesetz zu halten und aus einem verfassungswidrigen Finanzierungsvertrag auszusteigen. Über 30.000 Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger hatten das Bürgerbegehren unterzeichnet und sich dieses Anliegen zu Eigen gemacht Sie alle wollen eine Klärung dieser Frage, weil das Projekt Stuttgart 21 solange auf tönernen Füßen steht, bis diese Frage letztinstanzlich entschieden ist.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens sind nun höchst überrascht über die ablehnende Entscheidung durch den Oberbürgermeister. Noch größer ist ihr Erstaunen über die abgegebene Begründung von Fritz Kuhn. Fritz Kuhn ließ über eine bloße Pressemitteilung mitteilen, das Verwaltungsgericht habe eine Reihe von gemeinderechtlichen Fragen zum Bürgerbegehren aufgeworfen, die nur im Berufungsverfahren, nicht aber bei der Sprungrevision geprüft werden könnten.
Die Begründung von Fritz Kuhn ist absurd und unaufrichtig. Fritz Kuhn ist nicht nur für diese höchst zweifelhafte Mischfinanzierung, er ist auch gegen das jetzige Bürgerbegehren. Die Stadt will im Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass bestimmte gemeinderrechtliche Fragen zum Bürgerbegehren im Sinne der Stadt entschieden werden. Das bedeutet aber, dass Fritz Kuhn erreichen will, dass der Verwaltungsgerichtshof die Gemeindeordnung bürgerbegehrensfeindlich auslegt und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. „Dabei sind die Grünen im Land angetreten, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Politisch haben sie trotz zweijähriger Regierungsbeteiligung bislang nichts davon umgesetzt. Und im aktuellen Verwaltungsprozess setzt sich der grüne Oberbürgermeister der Landeshauptstadt für das gerade Gegenteil davon ein!“, sagt Sigrid Klausmann Sittler.
Mehr noch: Damit wird die letztinstanzliche Entscheidung der grundlegenden Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung, um die es über 30.000 Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern alleine geht, nicht nur um Jahre verzögert, so dass dann, wenn das Bundesverwaltungsgericht in 4 oder 5 Jahren den Klägern recht geben sollte, das Projekt Stuttgart 21 kaum noch in Frage gestellt werden kann. Schlimmer noch: Der zunächst befasste Verwaltungsgerichtshof könnte den Weg zum Bundesverwaltungsgericht für die Klärung dieser Frage versperren. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zuständig für rein gemeinderrechtliche Fragen. Die Klärung der gemeinderrechtlichen Frage zum Bürgerbegehren durch den Verwaltungsgerichtshof, die Kuhn jetzt vorschiebt, könnte genau dazu führen, dass eine Revision nicht mehr möglich ist. „Damit hätte Fritz Kuhn nicht nur dem Anliegen einer stärkeren Bürgerbeteiligung einen Bärendienst erwiesen, sondern auch dem Grundgesetz unseres Landes“ fügt Bernhard Ludwig an.
Die Vertrauensleute und das Aktionsbündnis bitten um Spenden zur finanziellen Unterstützung der Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens:
Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
Inhaber: RA Walter Zuleger
Konto-Nr.: 7008059502
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
http://www.unterstuetzungsfondsgegens21.de
Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711/22021690
Wer noch überlegt, ob er am 22.9. die Grünen wählt, dem empfehle ich das Buch von Jutta Ditfurth : „Krieg, Atom, Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen , Rotbuch Verlag 2011“
Dazu braucht’s kein Buch von Jutta D. Die ist Autorin und Autoren leben von verkauften Büchern.
Dazu muss man sich nur anschauen, was die Grünen in den letzten 2 Jahren geleistet habe – besser gesagt: nicht geleistet haben.
Meine Meinung – die Grünen sind gut – in der Opposition. Dort ist ihr Platz.
Das gilt ja auch für Grüne Regierungsbeteiligungen in anderen Bundesländern und ab 1998 im Bund. Künast war da eine löbliche Ausnahme (Förderung der biolog. Landwirtschaft) und das EEG haben sie auf den Weg gebracht. Aber in HH haben die Grünen gleich mal das Kohlekraftwerk Moorburg mit beschlossen, haben das Naturschutzgebiet an der Elbe für Airbus geopfert.
Die Tendenz grüner Politik ist manchmal ein wenig anders als die von schwarz-gelb, aber nur minimal. Angesichts der Probleme, die wir im ökolog. und sozialen Sektor haben, sind kaum wahrnehmbare Veränderungen einfach zu wenig.
Dann kann man doch als Gegner von S21 nur „Die Linke“ zur Wahl empfehlen!
Dann sind wir uns ja einig! Deswegen ist Jutta D. auch bei „Ökologische Linke“.