Innenminister Gall muss ‚Rahmenbefehl Nr. 2‘ aufheben
Stuttgart, 24. Mai 2013: Laut Landesregierung ist im vergangenen Jahr die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten stark angestiegen, dies bestätigt auch der am 17.5.2013 vorgestellte Verfassungsschutzbericht 2012. Gleichzeitig beschäftigt Innenminister Reinhold Gall (SPD) seine Beamten weiterhin damit, diejenigen zu schikanieren, die das Milliardengrab S21 anprangern – so zum Beispiel, wenn Demonstranten, wie gestern geschehen, verurteilt werden, weil sie nach Ansicht der Polizei nicht Teilnehmer einer Versammlung gewesen seien. Die Parkschützer fordern, dass der Rahmenbefehl Nr. 2 (umfangreiche Überwachung der S21-Protestbewegung) mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird und Innenminister Gall seine Beamten da einsetzt, wo es dem Gemeinwohl dient.
Leider befasst sich Innenminister Reinhold Gall (SPD) nur unzureichend mit möglichen Maßnahmen gegen rechte Gewalt. Er hätte sonst darauf eingehen müssen, dass eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus durch Polizei und Verfassungsschutzbehörden auch eine Frage der Kapazität ist. Solange die Arbeitskraft zahlreicher Mitarbeiter gebunden ist durch die Bespitzelung friedlicher Bürger, die gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 protestieren, solange scheitern schlagkräftige Konzepte gegen Rechts am Personalmangel.
Der Minister beschäftigt seine Untergebenen noch immer mit den Vorgaben des Rahmenbefehls Nr. 2:
„Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.“
Hierzu wird alle drei Wochen ein Gefährdungslagebild erstellt, das sich insbesondere mit der Gefährlichkeit von Parkgottesdiensten und nichtöffentlichen Treffen einzelner Gruppen der Protestbewegung befasst.
Dass bei dieser wichtigen Aufgabe Energie, Personal sowie Zeit und Geld für die wirksame Bekämpfung der Gefahr von rechts fehlen, verwundert nicht. Solange der Staatsschutz selbst Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 15.2.2012 bearbeiten muss, kann er sich um Rechtsextremisten nicht kümmern. Zwar waren die Baumfällungen „durch die Verzögerungen sachlich nicht geboten“ (laut Schreiben der Staatsrätin Gisela Erler), sie wurden aber bei diesem Einsatz dennoch durch ein riesiges Polizeiaufgebot gesichert. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die Schwerpunkte der polizeilichen Arbeit. Wie viele sachlich gebotene Razzien bei Rechtsextremisten hätte man mit den Einsatzkräften vom 15.2.2012 durchführen können?
Die Namen einiger Wasserwerferfahrer vom 30.09.2010 sind erstmals bekannt geworden!
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