Aktuell in der KONTEXT-Wochenzeitung von Jürgen Bartle
Völlig unbefangen
Auszüge:
Am Amtsgericht Stuttgart tut eine Richterin Dienst, die einen Prozessmarathon vor sich hat – gegen 48 Beschuldigte, denen "besonders schwerer Landfriedensbruch" vorgeworfen wird. Die Richterin hat in einer Selbstanzeige erklärt, sie sei in dem Fall nicht befangen, obwohl es gute Gründe gibt, genau das anzunehmen.
Für gewöhnlich ist die Frage, ob Eheleute noch arg viel miteinander reden, Privatsache. Nicht so im Fall der Stuttgarter Amtsrichterin Katrin von Mengden-Breucker. Darüber, ob sie mit ihrem Ehemann, dem Stuttgarter Anwalt Marius Breucker, über einen bestimmten, durchaus nicht alltäglichen, Vorgang geredet hat oder eben nicht, hat jüngst sogar die "Stuttgarter Zeitung" spekuliert. Und darüber wird alsbald auch in so mancher Verhandlung geredet werden, die die Richterin führen soll. Diese hat Ende März Selbstanzeige erstattet und darin behauptet, sie habe in dieser Sache keinen ehelichen Sprechverkehr gehabt. Aber das glaubt ihr kaum jemand.
Darum geht's: Am 14. Oktober 2010, also zwei Wochen nach dem Schwarzen Donnerstag, schrieb Marius Breucker einen Brief an den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Einfach so und aus "Freude" über dessen "klare Haltung in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21". Er ziehe seinen Hut vor dessen "Courage", ließ Breucker Mappus wissen, und er versichere ihm, dass "die überwiegende Zahl der arbeitenden Stuttgarter Bevölkerung", die keine Zeit habe zu demonstrieren, "klar hinter dem Projekt und den Projektverantwortlichen" stehe. Seinen Brief stellte der bekannte Sportrechtsanwalt und promovierte Anti-Doping-Experte unter den privaten Briefkopf des Ehepaars von Mengden/Breucker und ließ Mappus überdies wissen, dass sich "diese Haltung ... in gleicher Weise in meiner Familie" finde ... Den ganzen Artikel in der KONTEXT-Wochenzeitung lesen HIER
Eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart, die durch besonders strenge Urteile gegen Demonstranten aufgefallen ist, darf laut einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ (Donnerstagausgabe) wohl keine Prozesse gegen Stuttgart-21-Gegner mehr führen. Ein Verfahren sei ihr bereits wegen möglicher Befangenheit entzogen worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Der Grund: Ihr Ehemann, ein Rechtsanwalt, hatte dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus kurz nach dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Brief ausdrücklich für dessen harten Kurs gelobt – auch im Namen seiner Familie. Mappus solle sich „vom Getöse der Straße nicht beirren lassen“, schrieb er. Die Richterin beteuerte, vom Schreiben ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Sie sehe ihre Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt. Gleichwohl hatten Verteidiger in anstehenden Verfahren Ablehnungsanträge gestellt oder angekündigt.
s. HIER
Und wie immer gilt: die AUSSAGE von Polizeibeamten, der Staatsanwaltschaft und der Richterspruch im Namen des Volkes, der mit diesem im Allgemeinen nichts mehr zu tun hat gegen die MEINUNGEN und VORSTELLUNGEN des Aufmüpfigen, der noch nicht so richtig verstanden hat, wie er die ihm zugewiesene untergeordnete Position in diesem Rollenspiel einzunehmen hat, darüber aber alsbald zu belehren ist.
Auch wenn diese Richterin keine ehelichen Gespräche über diesen Fall mit ihrem Gatten geführt haben will, sollte Hochwohlgeboren einmal mit so etwas als Normalbürger vor ihr selbst als Richterin erscheinen.
Deswegen ist diese Selbstanzeige eine nicht zu überbietende dreiste Frechheit, die als solche von dieser Person überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden kann, weil man sich in der Welt, in der sich diese Person bewegt kennt und immer recht hat bzw. recht bekommt.
Wie bereits an anderer Stelle hier einmal hier gesagt: Jungfernzeugung ist in in diesen Kreisen.