Aktuell in der KONTEXT-Wochenzeitung von Jürgen Bartle
Bauernopfer
Auszüge:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das sagen diesmal sogar ihre Kritiker, habe saubere Ermittlungsarbeit geleistet. Die Akten, heißt es, füllten gleich mehrere Schrankwände, wenn man sie ausdrucken würde. Zweieinhalb Jahre hat sich Deutschlands fünftgrößte Anklagebehörde immerhin Zeit gelassen, um den Einsatz der Wasserwerfer während des Schwarzen Donnerstags im Stuttgarter Schlossgarten aufzuklären.
Durch "Wasserstrahle" wurden laut Ermittlungsergebnis "mindestens neun Personen im Kopfbereich" getroffen und "erheblich" verletzt. Von den zwölf deswegen beschuldigten Polizeibeamten müssen sich zwei auf jeden Fall vor Gericht verantworten, in vier weiteren Fällen wurde der Erlass von Strafbefehlen beantragt, die Verfahren gegen die übrigen sechs wurden wegen geringer oder gar keiner Schuld eingestellt.(...)
Nicht nur dem pensionierten Richter Dieter Reicherter, der zu den prominentesten Kritikern jener Behörde zählt, der er dereinst als Staatsanwalt selber angehört hat, "erschließt sich der Ablauf der Ermittlungen deshalb nicht". Reicherter, der am Schwarzen Donnerstag zufällig im Schlossgarten war und, auf einer Wiese abseits des Geschehens stehend, von Wasserwerferstrahlen durchnässt wurde, hat – genau wie Frank-Ulrich Mann auch und andere Opferanwälte mehr – an zwei anderen Punkten noch viel mehr Kritik anzubringen als nur am Ablauf der Ermittlungen.
Ihnen geht es um die rechtliche Bewertung der Tatvorwürfe gegen die Polizeibeamten als lediglich fahrlässige Körperverletzung im Amt zum einen, zum anderen darum, dass "nur Beamte niedriger und mittlerer Rangordnung zur Rechenschaft gezogen werden sollen" (Mann). Für den Freiburger Anwalt gäbe die Aktenlage nämlich "auch etwas anderes her", denn es werde darin "offensichtlich", dass dem Polizeiführer, also dem damaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf, "Versäumnisse vorzuwerfen sind, die letztlich auch zu den Verletzungen der Bürger führten"... Den ganzen Artikel in der KONTEXT-Wochenzeitung lesen HIER