Brandschutz für S21: Im Brandfall bitte den Aufzug benutzen!

Nach wie vor gilt: Personen, die keine Kenntnis vom Brand haben, muss die Nutzung der Aufzüge unmöglich gemacht werden! Das geschieht durch manuelles oder automatisches Abschalten und Stillsetzen der Aufzüge in einem möglichst sicheren Bereich – die Aufgabe der Brandfallsteuerung. Grundsätzlich fährt der Aufzug dabei immer in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle), die sich in der Regel im Geschoss mit dem kürzesten gesicherten Ausgang ins Freie befindet.
Aufzug im Brandfall nicht benutzen!

Beim Brandschutz zu S21 gilt jedoch: Im Brandfall bitte den Aufzug benutzen!

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15 Antworten zu Brandschutz für S21: Im Brandfall bitte den Aufzug benutzen!

  1. Thomas A sagt:

    Als maßgebliche Zuggröße für die evakuierenden Zahl wurde ein doppelstöckiger Zug mit maximaler Stehplatzbelegung mit 1757 Passagieren angenommen. PfB1.1/2005 S.357 . Ungeachtet daß durch fahrplanmäßige und außerfahrplanmäßige Doppelbelegungen durch bekannte Regionalzüge wie Engelhardt schon ausführte rund 2500 Passagiere pro Bahnsteigkante in den Zügen sitzen. Was nützt den Fliehenden auf Gleis 2 eine freie Treppe auf Gleis 7 ?
    In einer Antwort von Staatssekretär Ferlemann auf Kl.Anfr./Harald.Ebner.de wurde ein Zuschlag von 30% für Wartende/Umsteiger als regelgerecht beschrieben. Im PfB1.1 wird zu den 8mal 1757 aber nur ein Zuschlag von 15% genommen.
    (8 x 1757) x 1,15 = 16 164.
    (8 x 1757) x 1,30 = 18 272. Bleiben an der Stelle eben mal 2 108 Passagiere unevakuiert.
    Das schräge außer dem Bahnsteig , war die Begründung für den schlechten Ausgang der Brandschutzsimulation Okt2012 . Die Zahl sei von 10 000 auf 16 000 erhöht worden.

  2. Diese „feuerfeste Aufzüge“ wie sie jetzt die Bahn nutzen möchte, gibt es derzeit übrigens genau so wenig wie die leichten Güterzüge für den Albaufstieg.
    HIER

    • S21 sagt:

      Es gibt sehr wohl Feuerfeste Aufzüge.
      Benutzen sie Google.

      • Petra A sagt:

        Nicht zugehört? Hier das gesprochen Wort des sogenannten Bahn Brandschutzexperten Bieger zum nachlesen: „Sie wissen, dass hier eine Maßnahme getroffen wird, die ist einmalig: dass die Aufzüge weiterlaufen. Das ist normal nirgendwo der Fall.“ Und wo haben Sie gegoogelt?

  3. Michael Thurm sagt:

    An dieser Stelle muss man sich echt Fragen wie Weltfremd die Entscheidungsträger in der Politk und bei der Bahn sind?
    Hier wird mal schnell in die virtuelle Trickkiste gegriffen um dem zahlenden Volk blühende Landschaften vorzutäuschen!

    • Dorje sagt:

      Mich würde ein Statement der Feuerwehr und von OB Kuhn interessieren. Für Kretschmann ist S21 ja kein Thema mehr.

  4. S21 sagt:

    Schon mal was von Feuerwehraufzüge gehört ?

  5. richter marliese sagt:

    Stuttgart 21 wird nicht kommen,deshalb brauchen wir auch keine Feuerwehraufzüge,keine
    weitere Verschlimmbesserung!
    Loch = Grube und sein Vasallen,haben es noch mal ganz wichtig!

  6. Petra Brixel sagt:

    Dreistigkeit ohne Ende!! Aber wer hat denn etwas anderes erwartet?

  7. Petra A sagt:

    @S21 und @Schwarzwälder
    Schon mal etwas von Strahlungswärme und Dämpfen in brennenden Tunneln gehört?

    Ein grosses Problem beim Tunnelbrand ist die Strahlungswärme. Anders als im Freien kann die Hitze im Tunnel nur schlecht abgeleitet werden. Sie verteilt sich auf einer relativ langen Strecke in der Tunnelröhre. Bei Tunnelbränden kann deshalb die Rettung durch Rauch und Hitze extrem erschwert werden.

    • K. Neumann sagt:

      Bei einem Vollbrand können nach dem Chef der Stuttgarter Feuerwehr Dr. Knödler bis zu 50 MW in Wärmeleistung auf einmal auftreten
      hier ab min 6 HIER Wenn da die shcwäbsche Eisenbahne so neben einem gegen Feuer und Rauch „gehärteten“ Aufzugsschacht steht, dann wurden dort sicher hoch flammwidrige mit Wasser zu kühlende und halogenfreie Lapp-Kabel eingebaut. Dazu wurde ich dann mal gerne die Unterlagen der Bahn einsehen.

  8. Andi sagt:

    Hallo Petra,
    was die Bahn hier wieder vollführt paßt voll in deren Schema. Großspurig verkündet sie was sie heldenhaftes hinsichtlich der Aufzüge bzw. der im Brandfall hilfbedürftigen Menschen plant. Ich muß vorausschicken ich bin kein Brandschutzexperte, alles was ich sage beruht auf meiner Recherche. Meines Erachtens verhält es sich jedoch so: Die Bahn kann unabhängig von der Diskussion um die im Brandfall hilfsbedürftigen Gruppen, in ihrem (und mit unserem Geld gebauten) Tunnelbahnhof die Aufzüge im Brandfall in Betrieb lassen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass sich der Aufzug und dessen Haltestellen im selben Luftraum befinden (was ich im Tunnelbahnhof voraussetze). Die Ausgestaltung der Aufzüge (Feuerfest, rauchdicht etc.) ist insofern nachrangig und ausschließlich eine Frage des Geldes.
    Das es so gut wie nie vorkommt liegt daran, dass Aufzüge im selben Luftraum erheblich teurer wären und es in „normalen“ Aufzügen im „Mauerschacht“ (siehe Bild von Schwarzwälder) verboten ist, da sich deren Haltestellen i.d.R. nicht im selben Luftraum enden und somit eine Brandfallsteuerung vorgeschrieben ist. Der Hintergrund der Brandfallsteuerung liegt m.E. darin, dass Menschen, wenn sie im Branfall in Panik den Aufzug (im Mauerschacht) benutzen nicht sehen wohin sie fahren, sprich sie könnten in ihr Verderben fahren.

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