Herr Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack hat einen weiteren offenen Brief an den Aufsichtsrat der Bahn verfasst. Professor Bodack weist die Bahn auf weitere Kostenrisiken bei Stuttgart 21 von einer Milliarde Euro hin.
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats!
Bitte gestatten Sie mir zusammen mit elf weiteren Bahn- und Rechtsexperten, Sie noch einmal auf Problemfelder und Risiken hinzuweisen, die die DB AG bislang offensichtlich ignoriert, obwohl sie Risikopotenziale von einer weiteren Milliarde Euro in sich bergen.
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Kostenermittlungen der DB AG nach unserer Einschätzung unseriös sind, da selbst nach über einem Jahrzehnt intensiver Planungen:
- wesentliche Planungen (u.a. für den Flughafenbahnhof) fehlen, so dass bislang noch nicht einmal das öffentliche Genehmigungsverfahren begonnen werden konnte,
- erfolgte Planfeststellungen teilweise aufgehoben sind: Die komplexen Prüfungsverfahren können unabsehbare Auflagen und Mehrkosten verursachen;
- wesentliche Prüfungsverfahren, vor allem die Stilllegung und Freistellung des Kopfbahnhofs gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz noch gar nicht eingeleitet sind.
Bei früheren Großbauprojekten traten regelmäßig beträchtliche Kostensteigerungen auf, die im Wesentlichen damit begründet wurden, dass Baumaßnahmen begonnen wurden, bevor die Planfeststellungsverfahren abgeschlossen waren. In diesem Zusammenhang versicherte der Vorstand der DB AG: „Insgesamt gilt für neue Projekte wie beispielsweise das Projekt Stuttgart 21 grundsätzlich, dass eine Umsetzung erst nach abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren erfolgt“.
Zu den Genehmigungsverfahren ergibz sich in Zusammenhang mit Personenstromanalyse siehe Pressetermin und Brandschutz siehe Antwort auf kleine Anfrage Harald.Ebner.de MdB/Grün (je 1 Zug pro Bahngleis) folgende Fragestellung. Vermutlich stimmen ja die Zahlen der Menschen für die Personenstromanalyse und die zu Evakuierenden nicht. Darüber hinaus gibt es in den zugänglichen Antragsunterlagen keine Doppelbelegung. Ist es denkbar, daß das EBA die Personenbelastung der Bahnsteige, Treppen und Ausgänge mittelt ? Kann eine Genehmigung erteilt werden ohne daß die mögliche Spitzenbelastung eines Bahnsteiges bzw. wegen Zuglänge Bahnsteigende berücksichtigt wird. Soory daß ihr tot seid, hättet ihr euch nicht wie eure Züge sondern statistisch gemittelt verteilt hättet ihr eine Chance gehabt. Ist es denkbar, daß die Bahn sich jetzt zwar eine Genehmigung organisiert, aber in keinem Antrag gab es eine Doppelbelegung (Überlastung vorn/hinten) , und die wird als Nichtangefragt auch Nichtgenehmigt- mit entsprechenden Konsequenzen für den fahrbaren Fahrplan ?
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