Pressemitteilung MONITOR: Bahn-Gremien haben Überschreitung der Kostengrenze von Stuttgart 21 schon 2009 zugestimmt Bundesrechnungshof prüft Staatssekretäre im Aufsichtsrat

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Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat laut einem internen Gutachten der Bahn schon 2009 einer Kostensteigerung des Projekts Stuttgart 21 auf 4,9 Milliarden Euro zugestimmt und sich damit nach Einschätzung von Experten möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht. Der Bundesrechnungshof prüft derzeit, ob die Staatssekretäre der Bundesregierung als Mitglieder des Aufsichtsrates den Bahnvorstand im Hinblick auf Stuttgart 21 hinreichend kontrolliert haben. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner heutigen Sendung (Donnerstag, 21.02., 21.45 Uhr im Ersten).

Laut dem Bericht lagen dem Bahnvorstand und dem Aufsichtsrat schon vor vier Jahren Kalkulationen vor, nach denen der vereinbarte Finanzierungsrahmen von 4,5 Milliarden Euro nicht mehr eingehalten wurde. Offiziell hat die Bahn dem Aufsichtsrat sowie der Öffentlichkeit dies erst im vergangenen Dezember bekannt gegeben, als man den Umfang der Gesamtkosten auf bis zu 6,8 Milliarden Euro korrigierte. Die Gutachter stellen in einem Vermerk für den Aufsichtsrat fest, dass ein Betrag von 4,9 Milliarden Euro schon 2009 "implizit Beschlussgegenstand in den Gremien des DB AG-Konzerns war". Die darin gegenüber früheren Planungen enthaltenen Kostensteigerungen um eine Milliarde Euro sollten seinerzeit durch "Einspar- und Optimierungspotentiale" in Höhe von knapp 900 Millionen Euro aufgefangen werden, die sich später jedoch nicht realisieren ließen. Schon damals war dem Aufsichtrat laut Gutachten bekannt, dass die erhofften Einsparpotentiale "nicht auf einer vertieften Planung, sondern nur auf einer groben Kostenschätzung" beruhten.

"Das ist skandalös, weil die Deutsche Bahn ihre Projektpartner und die Öffentlichkeit offenbar arglistig getäuscht hat", so der Vorsitzende im Verkehrsauschuss des Bundestages, Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) gegenüber Monitor. Bis Ende 2009 hätten die Projektpartner von Stuttgart 21 bei Überschreiten der Kostengrenze von 4,56 Milliarden Euro aus dem Projekt aussteigen können. Nach Einschätzung von Experten könnte der Aufsichtsrat damit auch seine Kontrollpflichten verletzt haben. Insbesondere bei Anzeichen für Kostensteigerungen hätte er schon damals die Pflicht gehabt, die Zahlen genau zu prüfen und externe Sachverständige hinzuziehen, so der auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Rotter. "Macht er das nicht, dann macht sich der Aufsichtsrat nach den aktienrechtlichen Vorschriften schadensersatzpflichtig", so Rotter gegenüber MONITOR. Rotter ist Spezialist für Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht und hat auf diesem Feld schon einige Grundsatzurteile vor dem Bundesgerichtshof erstritten.

Dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn gehören unter anderem drei Staatssekretäre der Bundesregierung an. Im Rahmen einer Betätigungsprüfung nimmt deren Arbeit derzeit auch der Bundesrechnungshof unter die Lupe: "Wir prüfen, ob die Interessen des Bundes sachgerecht wahrgenommen und zur Geltung gebracht wurden", so der Präsident des Bundesrechungshofs Dieter Engels gegenüber MONITOR.

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7 Antworten zu Pressemitteilung MONITOR: Bahn-Gremien haben Überschreitung der Kostengrenze von Stuttgart 21 schon 2009 zugestimmt Bundesrechnungshof prüft Staatssekretäre im Aufsichtsrat

  1. Colère sagt:

    Da die Stuttgarter Bewegung dies von Anfang an wussten (spätestens seit 2009 VOR Unterschreiben des Finanzierungsvertrag), wusste es auch die damalige und die jetzige Landesregierung, d.h. die spiel(t)en bei der arglistigen Täuschung mit! WIR VERGESSEN NICHT!

  2. martin mueller sagt:

    Wir , das Volk der BRD , werden von Lügnern ,Betrügern und Asozialen regiert !!!! Demokratie wird abgebaut und Deutschland gegen die Wand gefahren. Das ist meine Meinung und Gefühl , das mir von der Politik vermittelt wird.

  3. Fritzsche, Monika sagt:

    ja, genau dasselbe sage ich, wir werden von Lügnern, Betrügern und … regiert. Demokratie wird abgebaut und Deutschland gegen die Wand gefahren. Das bekommt der Bürger vermittelt. Wir sollen denken, wir könnten nichts dagegen tun ? Aber puste Kuchen, wir vergessen nicht………..

    • Der Gilb sagt:

      Ich denke, wir brauchen nicht mehr LGNPCK zu plakatieren, so langsam muss das geändert werden in VRBRCHRBND_, schließlich darf auch ungehindert die Behauptung aufgestellt, dieses Projekt sei der „größte technisch-wissenschaftliche Betrugsfall der deutschen Industriegeschichte“!

      • K. Neumann sagt:

        Nennen wir es bandenmässigen Betrug. Hier der volle StGB Paragraph dazu.

        § 263
        Betrug

        (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        (2) Der Versuch ist strafbar.

        (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
        1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
        2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
        3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
        4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
        5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

        (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

        (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

        (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

        (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

        Nur leider ist es so, dass diese Betrugsbande demokratisch legitimiert wurde und daher völlige Gestaltungsfreiheit bei jeder Veranwortungslosigkeit hat, mit der sie den Menschen im Lande durch Betrug schadet und damit von diesem Paragraphen ausgenommen ist.

  4. Uwe Mannke sagt:

    Damit ist das Volksabstimmungsergebnis ein weiteres Mal hinfällig.

  5. Reini sagt:

    Ich war heute bei der Demo und muss sagen…der Widerstand LEBT!! Leider wehren sich die Befürworter mit allen Mittel gegen einen Stopp dieses Unsinns! Merkel und Schäuble wollen sinnlos immer mehr Geld in diesen Schwachsinn stecken, nur um den Bürgern zu zeigen, dass hier die Banken und Konzerne das Sagen haben!
    Nur weiter so…damit jeder sehen kann, dass bei dieser Regierung keine Gesetze, sonder nur die schiere Macht zählt!

    Eine Schande wie man Stuttgart für diesen Betrug zerstören lässt! Schmid unterschreibt alles was ihm die Bahn vorlegt und Kretschmann schaut kritisch zu wie man unsere Stadt zerstört! Welch eine Schande!
    Inzwischen weiß man, dass die Bahn bewusst bei den Kosten und der Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofes gelogen hat um die VA zu gewinnen…hat ja geklappt wie man weiß.

    Dass man sich aber immer noch auf diese betrügerische Volksabstimmung beruft ist eine SCHANDE!
    Das soll Demokratie sein ??? NEIN…das war Volksverdummung!
    Merkel…die Mutter aller Konzerne will den Bürgern zeigen, dass sie nichts zu melden haben in diesem Land!

    Sie wird sich abermals täuschen…..

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