7. Planänderung: Stellungnahme des Geolog. Landesamts

Bei der 7. Planänderung geht es um die Verdoppelung der abzupumpenden Grundwassermenge. Wir hatten am 22. Oktober 2012 bei der Montagsdemo etwa 10.000 Einwendungen dagegen gesammelt und diese am 23.10. beim Regierungspräsidium übergeben (Presseerklärung und Fotos der Aktion).

Das Umweltamt der Stadt Stuttgart hat Anfang Dezember 2012 erhebliche Bedenken gegen die 7. PÄ geäußert und davon gesprochen, dass die Unterlagen zur 7. PÄ neu ausgelegt werden müssten.

Seit dieser Woche liegt nun die Stellungnahme des Landesamts für Geologie zur 7. Planänderung vor. Wir erinnern uns, dass Umweltminister Untersteller aufgrund des politischen Drucks des Netzwerks Kernerviertel, der Cannstatter gegen S21 und der Parkschützer bei der Demo vor dem Umweltministerium zugesagt hatte, die Unterlagen der Bahn zur 7. PÄ vom Geologischen Landesamt in Freiburg prüfen zu lassen.

Der Geologe Dr. Ralf Laternser hat sich diese Stellungnahme genau angesehen. Auf seiner Webseite finden Sie eine detaillierte Analyse und seine Kommentare dazu. Hier schon mal sein abschließender Kommentar:

Es bestehen viele geologische Risiken: Setzungen, Subrosion oder Hangrutschungen. Diese Risiken sind nur bei genauer Erkundung der örtlichen geologischen Verhältnisse fachlich zuverlässig zu bewerten. Es fehlen zur fachlichen Beurteilung durch die Fachbehörde des Landes allgemein eine Vielzahl grundlegender Daten und Darstellungen der geolgischen Verhältnisse. Die Unterlagen zur 7. Planänderung der Deutschen Bahn AG für die Planfestellungsabschitte 1.1; 1.5; 1.6a werden als völlig unzureichend und damit fachlich in der aktuellen Form für das LGRB (und damit auch für betroffene Dritte) nicht zu beurteilen.

Eine erneute öffentliche Auslegung der Unterlagen scheint nach Ansicht des LGRB unumgänglich.

Bemerkenswert ist, dass die Deutsche Bahn AG den Planfestellungsabschitt 1.2 ("Fildertunnel") in die aktuelle Planänderung nicht offiziell einbezogen hat, das LGRB den Bereich der Urbanstraße (mit seiner bekannten Rutschscholle im Bereich von geplanten Tunnelbaumaßnahmen und der Wiedereinleitung von Wasser in den Untergrund) aber explizit in seiner Stellungsnahme im Bezug auf die geologischen Auswirkungen durch geplante Baumaßnahmen für Stuttgart 21 beurteilt!

Um es klar zu sagen: Die Bahn kann gerade wieder von vorne anfangen beim Grundwassermanagement, muss die Pläne neu ausarbeiten, dann neu einreichen und die erneute kritische Prüfung durch das Umweltamt und das geolog. Landesamt abwarten. Mit anderen Worten: Die Bahn scheitert erneut am Stuttgarter Grundwasser und die Warnungen und Aktivitäten des S21-Widerstands haben Erfolg gehabt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu 7. Planänderung: Stellungnahme des Geolog. Landesamts

  1. Allgäuer sagt:

    Nur eine Frage? Aber die Bahn wollte doch nach der alten Genehmigung schon einmal anfangen und hat dafür auch die Genehmigung vom EBA erhalten! Wenn ich das richtig Verstanden habe?
    Ist die Teilgenehmigung damit auch vom Tisch oder wie oder was?

    • BrigitteL sagt:

      Das EBA hält wie die Bahn selbst bisher daran fest, dass das früher genehmigte GWM inklusive 5.Planänderung gültig sei und der Bahn erlaube, weiter am GWM zu arbeiten. Diese jedem gesunden Menschenverstand und im Übrigen juristisch strittige Rechtsauffassung ist bisher leider ncoh nicht vom Tisch. Die mafiösen Strukturen sind offensichtlich immer noch zu stark.

    • Jetzt weiss ich zwar nicht, was genau Du mit „Teilgenehmigung“ meinst, doch die Situation ist wie folgt:

      1. Die ursprüngliche Planfeststellung ist genehmigt (PFA 1.1, 1.5, 1.6)

      2. Die hier diskutierte 7. Planänderung ist es nicht.

      3. Auch die ursprüngliche Planfeststellung enthält schon ein Grundwassermanagement. Allerdings ein GWM, das sich inzwischen als zu klein für die vorgesehenen Baumassnahmen heraus gestellt hat (es fliesst mehr Wasser in die Baugrube nach, als abgepumpt werden darf).

      4. Die derzeit verlegten blauen Rohre gehören zum ursprünglichen GWM. Sollte die 7. Planänderung irgendwann einmal Erfolg haben, werden die Rohre durch weitere, parallel verlaufende Rohre ergänzt.

      Die Preisfrage bei der ganzen Geschichte ist: „Welchen Sinn macht es, ein zu kleines Grundwassermanagement einzurichten?“.

      Nun kann man zwar mit dem kleinen GWM den Bau beginnen (diese „Drohung“ der Bahn steht im Raum), indem man statt zwei oder drei nur eine Baugrube gleichzeitig öffnet, doch dann muss man auch bei der Hälfte des Baus aufhören. Denn die vorliegende Genehmigung gilt nicht für X Liter pro Jahr, sondern für X Liter insgesamt. Eine Verlangsamung der Baumassnahmen (doppelte Bauzeit) nutzt also bei Betrachtung der aktuell vorliegenden Genehmigungen überhaupt nichts. Es sei denn, man will der Genehmigungsbehörde die Pistole auf die Brust setzen …

      • K. Neumann sagt:

        Herr Hitter, Sie schreiben unter Punkt 3: „… Allerdings ein GWM, das sich inzwischen als zu klein für die vorgesehenen Baumassnahmen heraus gestellt hat (es fliesst mehr Wasser in die Baugrube nach, als abgepumpt werden darf).“ Meine Vermutung war von Anfang an, dass die Bahn für das GWM mit falschen Zahlen bei der abzupumpenden Menge in das PFV zu 1.1 gegangen ist und von vorne herein beabsichtigte, das Notwendige, um im Trockenen kostengünstiger betonieren zu können, später zu beantragen. Damit´s leichter geht. Denn man rechnete ja nicht mit einer grün-roten Regierung bei der Bahn.

        Irgendjemand in irgend einem thread, ich glaube zu irgend einem Artikel zum Kernerviertel in der Lokalpresse, hat das dann auch belegt, dass die Bahn hier mit Vorsatz mit falschen Zahlen zum GWM in das PFV zu 1.1 gegangen ist. Vielleicht weiss da jemand was oder kann sich erinnern?

        Man sollte sich doch mehr abspeichern als man denkt. Weil das Ding ein einziger Lumpen mit mehr Löchern als Stoff ist und aus jedem Loch lugt frech eine neue Lüge hervor.

  2. Leselotte sagt:

    Glückwunsch!
    Gut aufgeklärt und nicht aufgegeben.
    Dranbleibige Grüße vom Bodensee

  3. Pingback: Vorschlag – Singing Tree auf dem Monte Scherbelino | SchaeferWeltWeit.de

  4. LoB sagt:

    Vorschlag zur Sinnvollen Verwendung der Rostrohre s. HIER auf meiner Webseite.

  5. Pingback: Zwei wichtige Erfolge des S21-Widerstands! | Bei Abriss Aufstand

Kommentare sind geschlossen.