Liebe Aktive gegen Stuttgart 21,
erinnert Ihr Euch noch?
Am 25. August 2010 begann der Nordflügel-Abriss und damit für Stuttgart der Tag X: Alle Hauptverkehrsstraßen und auch Züge waren lahm gelegt vom S 21-Widerstand. Der blieb wie immer friedlich bei aller Wut über den brutalen Abriss, über die Unverfrorenheit der Projektbetreiber. Aber er wurde immer kraftvoller, die Demos wurden immer größer bis weit in den Herbst hinein mit bis zu 100.000 Leuten nach dem 30.09.
Die Bilder, die damals durch die bundesweiten Medien gingen, zeigten häufig sieben Aktivisten und Aktivistinnen auf dem Dach des Nordflügels. Wir forderten, dass Verkehrsminister Ramsauer einen sofortigen und endgültigen Abriss- und Baustopp verfügen und OB Schuster seinen Stuhl räumen sollte – dann würden wir das Dach freiwillig wieder verlasen. Wir blieben über Nacht und hielten einem SEK-Überfallversuch stand, beschützt und ermutigt von Hunderten Demonstrantinnen und Demonstranten, die die ganze Nacht vor dem Nordflügel ausharrten. Morgens lasen sie uns per Megafon aus den Zeitungen, weil die Polizei keine Zeitungen zu uns hoch ließ. Erst nach 21 Stunden wurden wir dann vom SEK geräumt, auf eine äußerst unprofessionelle und gefährdende Art, und anschließend zur ED-Behandlung in das Stuttgarter Polizeipräsidium abgeführt. Einen Tag lang hatte der Abrissbagger Pause!
Dass Schuster mit zweieinhalb Jahren Verspätung unserer Aufforderung doch noch gefolgt ist, freut uns natürlich. Ramsauer sollte jetzt nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen!
Nun will uns das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der DB AG wegen angeblichen Hausfriedensbruchs den Prozess machen:
Fünf von uns werden am Montag, den 7. Januar um 10 Uhr in der Hauffstraße 5 vor Gericht stehen.
Wisst ihr noch: „Ihr da oben, wir da unten sind im Widerstand verbunden!“
Bitte unterstützt uns weiter und kommt zu unserem Prozess!
„Alle Hauptverkehrsstraßen und auch Züge waren lahm gelegt vom S 21-Widerstand. Der blieb wie immer friedlich….“
Das nennen Sie friedlich?
Es ist unbequem für die Reisenden aber friedlich.
Wer mit Schlagstöcken und Wasserwerfer auf Demonstranten losgeht ist gewalttätig.
Die DB AG hat mittlerweile eingeräumt, dass auch unter dem heutigen Ehrensenator der Universität Stuttgart, Dr. Rüdiger Grube, die Baukosten künstlich herunter“gerechnet“ waren, so wie Jahre zuvor schon die Kapazität von Professor Ullrich Martin „hoch“gerechnet worden war.
Das stellt aber nach Meinung der Staatsanwaltschaft keinen Straftatbestand dar, im Gegensatz zum Protest gegen den aus taktischen Gründen vorgezogenen Abbruch des Nordflügels.
Später wurde noch der Südflügel abgebrochen, der mittlere Schlossgarten gerodet, und das Bahnhofsdach beinahe zum Einsturz gebracht. eine Passantin wurde verletzt. Alles das sind keine Straftatbestände, in Sachen Entgleisungen wird noch ermittelt(?).
Dienstanweisungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Oettinger , über intern ermittelte Kosten des Projektes zu schweigen, gehen in Ordnung, die Veröffentlichung eines Geheimbefehls zur Überwachung des Protestes setzt dagegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaschinerie in Bewegung.
Ex MP Mappus kommt sich behandelt vor wie ein Verbrecher, die unter seiner Regierungszeit tätig gewordenen Polizeigarden sind bis heute ausgesprochen günstig davongekommen.
Josef Eisele
Ich war allerdings gerade gestern wieder im Mittleren Schlossgarten und konnte feststellen, dass der größte Teil des Parkes gar nicht gerodet wurde. Können Sie den Widerspruch bitte einmal auflösen.
Hä? Sie haben wohl gar nichts verstanden!
Pingback: Wichtige Infos | Bei Abriss Aufstand
Dass dem Bahnhof aufs Dach gestiegen wurde, der flotte TGV-East (und halt nicht der Biedermeier-ICE 1)aufgehalten wurde und von einem bürgerlichen Publikum auf den Zufahrten Picknicks abgehalten wurden-
das hat die Deutsche Bahn AG offenbar bis heute nicht verwunden.
Ohne die entschlossenen und phantasievollen Aktionen, die damals von einem wachsenden Teil der Stadtbevölkerung mitgetragen wurden, hätte die Bahn nicht nur Mauern, sondern schon damals auch den Protest gebrochen.
Damals sah die Bahn als eigentlicher Bahnhofsfriedensbrecher gar nicht gut aus. Und heute auch nicht.
Da Hausfriedensbruch ein sogenanntes Antragsdelikt ist, kann man den Verantwortlichen nur raten, die Anzeigen stillschweigend zurückzuziehen.
Stimmt genau! Wir (da unten) haben Euch (da oben) alle bewundert – und hat nicht sogar der Himmel ein Zeichen gegeben mit einem wundervollen Regenbogen genau über dem Dach des Nordflügels? Ein unvergessliches Erlebnis – und doch nur eins von vielen!
Die Bahn hätte allen Grund dazu, den Strafantrag zurückzuziehen. Es gibt nämlich eine Parallele dazu: die laut Landesregierung sachlich nicht gebotenen Baumfällungen im MSG, die die Besetzung des Nordflügels in ein völlig anderes Licht setzen.
Ich zitiere Herrn Reicherter, der die bekannt berüchtigte Staatsrätin Erler aus einem Schreiben so zitiert: „Am Ende möchte ich Ihnen aber zustimmen, dass sich die Befürchtungen leider bestätigt haben, dass die Baumfällungen zwar rechtlich zulässig und genehmigt aber durch die Verzögerung sachlich nicht geboten waren.“ Vergl. ab min 11:25 unter http://www.fluegel.tv/beitrag/5418
Angenommen Kretschmann hätte den Charakter eines Mappus, nur grün statt schwarz, dann sähe sich der anklagende Staatsanwalt noch diesen Montag bei Dienstbeginn aller Akten zu diesem Fall entzogen und in die Führerscheinabteilung versetzt. Dann wäre für jeden anderen Staatsanwalt klar, was in Zukunft zu tun ist, um den Karriereknick zu vermeiden. So funktioniert Staatsanwaltschaft, leider aber nicht unter Stickelberger und dem jetzigen MP Kretschmann. Bitte die zitierte Stelle als Argument in die Verhandlung mitnehmen, damit der Richter erkennen kann, dass sich der politische Wind zu drehen beginnt und sein Fähnchen entsprechend vorsichtig positioniert.
Respekt; da hat die Besetzung des Daches also tatsächlich dazu geführt, dass Dr. Schuster auf eine weitere Kandidatur verzichtet hat.
Ich persönlich habe Herrn Wulff am 15.02. aufgefordert, zurückzutreten, bereits am 17.02. ist er meiner Aufforderung nachgekommen.
Am selben Tag am selben Gericht ist übrigens auch ein Prozess gegen AntifaschistInnen die im Juni vorletzten Jahres die Bühne einer rassistischen Kundgebung auf dem Schlossplatz besetzt hatten und mit äußerster Polizeibrutalität geräumt wurden. 8 Uhr ist Kundgebung vor dem Gericht, ab 9 der Prozess. Früher kommen lohnt sich also, und wenn der eine oder der andere Prozess mit ZuschauerInnen überfüllt ist nicht nach Hause gehen sondern zum anderen. Solidarische Grüße!
ebenfalls am 07.01.2013 findet die Amtseinsetzung des neuen OB Fritz Kuhn statt. Bin mal gespannt, ob und was sich ändern wird in Schuttgart…
Eine Dachstütze an Gleis 16 wurde im März beschädigt. Im August gab Dementrich im Interview zu, daß das Dach deshalb einsturzgefährdet war. Mitte September, also unverzüglich nach 6 Monaten gefährdung wurden erstmals! Stützen am mittleren Bahnsteig angebracht welche „seitliche“ Kräfte aufnehmen können. Das war dringend . Man sieht, daß sich die Ersatzstütze an Gleis 16 aktuell nach außen neigt. Das herunterhängende Dach erzeugt also eine Last quer zu den Bahnsteigen. Diese lebensbedrohende Situation wurde von Dietrich als von Ingenieuren geplant bezeichnet und wurde bisher nicht staatlich sanktioniert. Herr H. macht aus diesem Staat einen Staat gefälligen Rechts. Vielleicht adressiert die Richterin a LG die vor kurzem einen Teil des Publikums als Staatsfeinde titulierte ihre Ansprache nochmal neu.
Liebe Freunde! Eure Aktion damals war mutig und wichtig! Ich sehr euch noch heute da oben auftauchen. Ihr hattet und habt meine volle Achtung und Bewunderung. Hätte ich es vorher gewusst, wäre ich vermutlich mitgekommen. Leider ist es mir nicht möglich, schon wieder Urlaub zu nehmen. Aber ich möchte wenigstens diese persönlichen Worte an euch richten. Ich wünsche euch alles Gute!
Ich wünsche Euch auch alles Gute!!!
Ach…..Die Rechtsprechung ist nur gut wenn sie GEGEN S21 ist….ansonsten ist sie ja ein durch und durch korruptes System. *kopfschüttel*
Der Urteilsspruch eines Richters ist immer subjektiv. Wäre die Rechtssprechung streng naturwissenschaftlich orientiert und das Urteil liesse sich unter allen Umständen reproduzieren und erfüllte so die Kriterien strenger Naturwissenschaftlichkeit, dann bräuchten wir nicht so etwas wie eine Revision. Und auch kein Fortschreiten des Rechtsgedankens und keine Rechtsphilosophie.
Aber so manches Mal, wenn es um das ganz grosse Geld geht, dann entscheiden die höchsten Gerichte letztinstanzlich dann doch streng naturwissenschaftlich und nicht mehr nur subjektiv. Und das geht dann so: ein Krebskranker, dem durch die biologische Methode Heilung widerfahren war, ging bis vor das Bundessozialgericht, um die Kosten für die Heilbehandlung von der Kasse zurückzufordern. Das entschied dann sinngemäss: Ohne Zweifel wurde Ihnen durch die biologische Methode geholfen. Da diese Methode aber nicht medizinisch-wissenschaftlich ist ist eine Heikostenerstattung nicht möglich. Können Sie nachlesen in dem Büchelchen von Wolf-Dieter Ludwig „Krebs. Ausweg aus der Sackgasse. Wandlungen seit dem Issels-Prozess“ Raum und Zeit 1986.
Sie dürfen sich Ihre bissigen Bemerkungen daher sparen. Die Menschen draussen, die mit diesem Rechtssystem vor allem auf „Gut“achterbasis zu tun hatten wissen sehr wohl, woran sie bei Justitia sind: die Binde vor den Augen, reine Mache. Und an diese blinde Sehende tasten sich die Gegner in schmerzhafter Bewusstwerdung und immerhin noch halbgläubig gerade heran.
Und ja, in allen Gesetzestexten kommt das Wort Gerechtigkeit so viel ich weiss nur einmal vor. Und das lässt besonders hoffen. Im Namen des Volkes? Bei Ihnen dann unter allen Umständen ohne Zweifel, nicht wahr?!