Stadt lässt Schadenersatzansprüche gegen Bahn verjähren;
Untreue OB Dr. Schuster
Der Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21 weist darauf hin, dass zum Ende des Jahres die Schadenersatzansprüche der Stadt gegen die Bahn wegen der Täuschung über die Höhe der voraussichtlichen Projektkosten zu Stuttgart 21 verjähren, so dass sie nicht mehr geltend gemacht werden können. OB Dr. Schuster könnte sich deswegen wegen Untreue strafbar machen. Außerdem muss er damit rechnen, dass sein Nachfolger Fritz Kuhn ihn in seinem Ruhestand mit Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe verfolgen muss, um sich selbst nicht haftbar zu machen.
Im Jahr 2010 kam an die Öffentlichkeit (vgl. z.B. StZ v. 08.12.2010), dass die Bahn ihren Vertragspartnern vor Abschluss des Finanzierungsvertrages vom 02.04.2009 absehbare Mehrkosten in Millionenhöhe verschwiegen und behauptet hatte, dass Kostensteigerungen über 4,076 Mrd. hinaus „unwahrscheinlich“ seien. Tatsächlich hatte die Bahn schon aktualisierte Kostenzusammenstellungen, die insbesondere bei den Planfeststellungsabschnitten 1.2 (Fildertunnel) und 1.6a (Ober-/Untertürkheim) hohe Kostensteigerungen bei den Tunnelbauwerken vorsahen und Gesamtkosten von 5 Mrd. € erwarten ließen. Die von der DB aktuell eingeräumten Kostensteigerungen auf 5,6 - 6,8 Mrd. € belegen die damaligen Zahlen und zeigen, dass die von der Bahn Ende 2009 vorgeschobenen Einsparpotentiale unrealistisch waren.
Im Gemeinderat haben die Grünen daher die Stadtverwaltung mit Antrag Nr. 280/2011 vom 14.07.2011 gefragt, ob diese Kenntnis von der Kostensteigerung im Vorfeld hatte und welche Rechtsfolgen (z.B. Schadenersatzansprüche) sich daraus ergäben. Diese Anfrage wurde inhaltlich nie beantwortet. Der Oberbürgermeister Dr. Schuster hat die Anfrage wegen der Volksabstimmung kurzerhand für gegenstandslos erklärt. „Das war juristischer Unsinn, weil über die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen nur die Stadt entscheiden kann und das Landesvolk nicht darüber abgestimmt hat, sondern über ein Landesgesetz“, erklärt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. „Herr Dr. Schuster wollte sich offenbar um die unangenehme Frage drücken, ob er Kenntnis von den Kostensteigerungen hatte.“ Da intern die Kostentäuschung schon im Jahr 2009 bekannt wurde, läuft die Verjährungsfrist gem. §195, §199 BGB am 31.12.2012 ab.
„Das wissentliche Verjähren lassen von Schadenersatzansprüchen erfüllt den Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB, weil die Amtspflicht des OB, die Vermögensinteressen der Stadt Stuttgart wahrzunehmen, vorsätzlich grob verletzt wird“, erklärt der Strafrichter a.D. Axel Tschorn. Für den dadurch entstehenden Schaden, also u.U. der gesamte städtische Anteil von über 290 Mio. €, könnte dann Herr Dr. Schuster persönlich haften. Und sein Nachfolger Fritz Kuhn wäre als neuer Oberbürgermeister verpflichtet, diesen Schaden auch bei seinem Vorgänger einzutreiben, um Schaden von der Stadt und von sich selbst abzuwenden.
Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt weiterführende Links: StZ v. 08.12.2010 - Stuttgart 21 - Bahn behielt Wissen für sichDarstellung zu den Kosten von den Juristen zu Stuttgart 21: HIER
Wenn man jetzt noch dazu schreiben würde, für welchen entstandenen Schaden man Schadenersatz einklagen will, wäre einem echt geholfen.
Steht doch drin, der Kapitalschaden für die ganze Stadt ist unterm Strich allerdings weitaus höher (Stadtzerstörung d Schuster&Co ist immenz): „Für den dadurch entstehenden Schaden, also u.U. der gesamte städtische Anteil von über 290 Mio. €, könnte dann Herr Dr. Schuster persönlich haften….“
Der Schaden besteht darin, dass durch den Baubeginn und die laufende Unumkehrbarmachung (also Faktenschaffen) alle Projektpartner, ob direkt oder indirekt in die Pflicht genommen werden können, das Projekt zuende zu finanzieren. Die Höhe dieses Schadens wird sich durch evtl. Klagen der Bahn an die (grün-geführten) Projektpartner ergeben. OB Schuster hat 1,5 Jahre vor den anderen Projektpartnern die Finanzierungsvereinbarung im Voraus unterschrieben (Momorandum of Understanding). Damals handelte es sich nominell noch nicht um eine Mehrkostenbeteiligung sondern nur um eine Art Risikobürgschaft. (sonst hätte er sein Wahlversprechen gebrochen bzw. hätte den Bürgerentscheid zulassen müssen). Man muss davon ausgehen, dass OB Schuster einer der bestinformiertesten über die Kostensteigerungen war und ist. Das Vermeiden einer dritten Amtszeit hatte sicher nur juristische Gründe. Mal sehen, wieviel verschwiegene Rechtsgutachten sein Nachfolger im Schreibtisch finden wird. Darin hat die CDU ja Routine (siehe verschwiegenes Gutachten der CDU-Landesregierung zur Mischfinanzierung)
„Rüdiger Grube versprach eine Kostenprüfung. Ein halbes Jahr später räumte Grube in der StZ ein, dass die Baukosten von 3,1 Milliarden Euro nicht zu halten seien.“
Dies erfolgte noch vor Ablauf des Sonderkündigungsrechtes, welches dann jedoch von keinem Vertragspartner ausgeübt wurde.
Wo hier also eine relevante Kostentäuschung erkannt werden will, kann ich nicht nachvollziehen.
I.Ü. entstanden für die Stadt ja auch gar keine Mehrkosten, da der Anteil der Stadt ebenfalls gedeckelt ist.