Aktuell bei der Stuttgarter-Zeitung (StZ) online:
Mit einem Freispruch ist am Freitag am Landgericht der Prozess gegen den SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker zu Ende gegangen. Dieser musste sich als Versammlungsleiter zahlreicher Kundgebungen gegen Stuttgart 21 wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Nachdem das Stuttgarter Amtsgericht Stocker im Juli zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro verurteilt hatte, war dieser in die Berufung gegangen – mit Erfolg.
Dennoch ist ein Ende der juristischen Auseinandersetzung nicht abzusehen. Die Staatsanwaltschaft behält sich nach dem jüngsten Urteil vor, gegen den Freispruch in die Revision zu gehen (...)
Weitere Auszüge:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die von der Stadt in den Verfügungen zur Genehmigung von Kundgebungen gemachten Auflagen für die Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 nicht „strafbewehrt“ gewesen sind. [...]
„Die Versammlungsfreiheit in unserem Land ist ein hohes Gut“,so die Richterin, die darauf verwies, dass die Gefahren bei den Kundgebungen gegen S 21 eher abstrakt gewesen seien „so wie wir diese immer bei Massendemonstrationen haben“. Würden Verstöße, wie die einer Unterschreitung der Ordnerzahlen oder das Abspielen von Musik trotz einer vorher gemachten Auflage, bestraft werden, „dann könnten Großdemonstrationen kaum mehr von einer Person geleitet werden – das würde fast einem Verbot gleichkommen“, so die Richterin.
Staatsanwaltschaft will vermutlich Revision
[...] Die Staatsanwaltschaft sieht dies völlig anders und forderte eine höhere Strafe als die vom Amtsgericht im Juli verhängte. Dies aber ohne Erfolg. Nun will sie vermutlich im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht klären lassen „ob unsere Rechtsauffassung weiterhin Bestand haben kann oder geändert werden muss“ ... Den ganzen Artikel gibt es HIER.