Gedanken zur Prozesswelle um Park und Wagenburgtunnel, von Petra Brixel
„Sie haben sich nicht unverzüglich aus einer öffentlichen Versammlung entfernt, obwohl diese Veranstaltung durch die zuständige Behörde aufgelöst wurde.“ Bußgeldbescheide über 100 Euro wegen dieser Ordnungswidrigkeit – geschehen am 21.1.2012 am Wagenburgtunnel bzw. am 15.2.2012 im Mittleren Schlossgarten – erhielten in den letzten Monaten zig S21-Gegner.
Gerichtliche Verfahren aufgrund von eingelegten Widersprüchen werden derzeit am Amtsgericht Stuttgart abgewickelt. Mehrmals pro Woche – und das geht bis weit in den November hinein – finden sich Beschuldigte im Gericht ein, um sich den Anschuldigungen zu stellen. Auslöser der Verfahren ist das Amt für öffentliche Ordnung (welches das Bußgeld verhängt) und die Staatsanwaltschaft (welche den Widerspruch nicht gelten lässt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet).
Die Kausalitätskette lässt sich weiter zurückverfolgen: Die Beschuldigten hielten sich am 21. Januar bzw. 15. Februar am angeblich falschen Versammlungsort auf, den sie aber ganz bewusst gewählt hatten, da hier die Bahn trotz nicht abgeschlossener Planfeststellungsverfahren, einer zweifelhaften Volksabstimmung und den rechtlichen sowie sachlichen Mängeln des Projekts mit dem Bau von S21 angefangen hat. Wäre alles rechtmäßig zugegangen, so wäre das Projekt nicht angefangen worden, wären Bäume nicht gefällt worden, hätte man weder im Park noch am Wagenburgtunnel protestieren müssen. Doch es kam bekanntlich anders. Rechtsempfinden und Einsatz für Menschen- und Naturrechte, zusammen mit bürgerschaftlichem Engagement und Zivilcourage führte in den Nächten des 21.1. und 15. 2. Hunderte von Menschen an die bekannten Plätze, zu Protestveranstaltungen und zum friedlichen Widerstand gegen die polizeilichen Einsatzkräfte.
Allen Prozessen gemeinsam ist die Suche nach der Wahrheit, verbunden mit der Suche nach der Allgemeinverfügung. Dass es so etwas überhaupt gibt, zeigt, dass Allgemeinverfügungen rätselhafte Wesen sind, die nicht als solche in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Allgemeinverfügungen traten Anfang des Jahres 2012 in Erscheinung und mit Vorliebe mitten in der Nacht. Sie sind das „Topping up“ einer polizeilichen Maßnahme, sozusagen die letzte Weihe vor der Räumung einer Protestversammlung bzw. Demonstration. Wenn gar nichts mehr hilft, wenn das Volk zu uneinsichtig ist oder sich an Artikel des Grundgesetzes gebunden fühlt, dann darf die Allgemeinverfügung aus dem Versteck kommen. Sollte es später gerichtliche Auseinandersetzungen geben, so ist die Allgemeinverfügung ein dienstbarer Geist, damit das Gericht sich entspannt zurücklehnen und auf die Allgemeinverfügung verweisen kann.
Der Begriff Allgemeinverfügung ist nach § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Verwaltungsakt definiert: „Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft … Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet und die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.“ Oder flapsig gesagt: Eine Allgemeinverfügung ist eine öffentliche Ankündigung an eine größere Menschenmenge, dass sich demnächst etwas im öffentlichen Bereich ändert. In früheren Jahrhunderten ging ein Amtsbüttel mit Schelle durch die Stadt und verkündete lautstark öffentliche Anordnungen. Das Volk lief zusammen, vernahm´s und gehorchte. Ganz so einfach ist das heutzutage nicht mehr. Da gibt es genaue Vorgaben, wann und wie eine Verkündung zu erfolgen hat.
In den derzeitigen Prozessen geht es nun darum, ob in Stuttgart an den besagten Tagen bzw. in den Nächten alles mit rechten Dingen zugegangen ist oder ob es sich die Amtsdiener doch ein bisschen einfach gemacht haben. Man könnte nun annehmen, dass angesichts der zahlreichen Park- und Wagenburgtunnelprozesse das Thema „Allgemeinverfügungen“ vom Amtsgericht zunächst einmal grundsätzlich abgeklärt werden müsste. Wenn dann klar ist, wie es wirklich (!) mit den Allgemeinverfügungen am 21.1. und 15.2. war, könnten Prozesse eröffnet werden. Dann müsste nicht jeder Richter/jede Richterin von Neuem recherchieren.
Aber da dieses – für Laien doch logisch und pragmatisch anmutende - Vorgehen nicht im System vorgesehen ist, erleben wir, dass in jedem einzelnen Verfahren die Allgemeinverfügung erneut zum Thema wird. Dass dabei das Ansehen des Gerichts Schaden nimmt, dass die Zuschauerschaft Stirnrunzeln, Murren, Gelächter und auch Unmutsäußerungen nicht unterdrücken kann, ist verständlich. Das Amtsgericht gibt in diesen Monaten eine Visitenkarte ab. Jeder Richter, der sich mit der Park- bzw. Wagenburgtunnelräumung befasst, weiß sehr wohl, dass dies in einer – vielleicht so nicht erwarteten – kritischen Öffentlichkeit geschieht. Auch wenn man meint, hier handelt es sich um ein lokales Ereignis („… es ist ja nur ein Bahnhof, … es sind ja nur ein paar Ordnungswidrigkeiten, … es sind ja nur ein paar Ewiggestrige und Nörgler …“), so muss - gerade mit Blick auf die überregionale Presse – gesagt werden: Dem ist nicht so! Die Ereignisse – auch die im Gerichtssaal – strahlen weit in die Republik hinein.
Es mag zunächst irritieren, wenn eine Richterin an einem einzigen Tag vormittags zwei Parkräumungsprozesse und nachmittags drei Wagenburgtunnelräumungsprozesse abzuwickeln hat, zumal es sich um „gleiche Vergehen am gleichen Ort“ handelt. Es gibt ja durchaus auch Prozesse, wo gleichzeitig bis zu fünf Angeklagte auf der Bank sitzen. Doch muss ich nach Beobachtung der Prozesse zugeben, dass Einzelprozesse der Würde eines Verfahrens mehr entsprechen, gestehen sie doch jedem einzelnen Beschuldigten seinen ganz individuellen Prozess zu. Jeder Beschuldigte bekommt die Aufmerksamkeit und Zeit, die ihm zustehen sollte.
Befremdlich ist in den meisten Fällen die Anzahl der vom Gericht geladenen Zeugen. Allein bei drei Prozessen am Dienstagnachmittag, 2.10.2012, waren es insgesamt elf Zeugen. Wenn bei einem einzigen Vergehen fünf Zeugen geladen sind (wohl gemerkt, es handelt sich nicht um Mord, sondern um ein Bußgeldverfahren), dann mag das den Anschein von Wahrheitsfindung erwecken. Wenn jedoch Polizisten aus Biberach anreisen, um nach Erscheinen gesagt zu bekommen, dass man sie nicht brauche, sie aber natürlich ihre Unterschrift zur Abrechnung der Spesen abholen können, dann ist das verschleudertes Geld. Man kann den jungen Menschen nur noch sagen: „Macht euch einen schönen Tag in Stuttgart und vergesst nicht, die Park-Brache und die Baugrube anzusehen und erzählt euren Kollegen in Biberach, wie glücklich ihr seid, nicht in so einer geschundenen Stadt leben zu müssen.“
Zu wünschen wäre den jungen Menschen in Polizeiuniform, dass sie ein Gerichtsverfahren von Anfang bis Ende miterleben würden. Ein kurzer Auftritt, bei dem sie sagen müssen, ob der Beschuldigte sich bei der Festnahme friedlich verhalten habe oder was die Arbeit einer taktischen Kommunikation ist, reicht nicht um mitzuerleben, welch aufrichtige Menschen dort auf der Anklagebank sitzen. Sie bekommen erst recht nicht mit, was die Beschuldigten zu ihren „Vergehen“ zu sagen haben. Und diese Einlassungen sind es wert, aufmerksam vernommen und gewürdigt zu werden. Sind sich Richter, Staatsanwälte und Polizisten bewusst, dass sie es bei S21-Gegnern mit ernsthaften, politisch interessierten und bürgerschaftlich engagierten Menschen zu tun haben? Ist es die Angst vor der Auseinandersetzung mit vom Grundgesetz zugesicherter Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn sich kein Richter auf diese Themen einlässt? Doch man zieht sich auf Formalitäten zurück. Grundgesetz? Brauchen wir nicht, wir haben ja das Amt für öffentliche Ordnung. So antwortete eine Richterin beim Wagenburgtunnel-Prozess auf die Äußerung eines Beschuldigten, dass die Allgemeinverfügung somit das Grundgesetz und damit auch das Versammlungsrecht aushebeln könne, mit:„Ja, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.“
In diesem Zusammenhang ist auch die Rede von „öffentlichem Interesse und Gemeinwohl“. Wenn ich anfangs von Imageverlust des Gerichts sprach, so sind es eben diese nicht hinterfragten Floskeln, die in S21-Prozessen gebetsmühlenartig wiederholt werden. Gemeinwohl … im Namen des Volkes … Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung … Baurecht … und dazu noch eine Allgemeinverfügung … dies ist eine schöne Melange, die weder hinterfragt wird noch auf dem Prüfstand steht. Wann aber werden die Fragen nach Ethik und Menschenrechten gestellt und behandelt? Es werden Menschen angeklagt bzw. beschuldigt, die im Schnittpunkt eines Projekts aktiv geworden sind, in einem Projekt, das alle technischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und ethischen Bereiche berührt. Richterin: „Wir sind nicht dazu da, das Projekt zu beurteilen, wir beurteilen Ihr Verhalten am 21. Januar dieses Jahres.“ Baurecht der Bahn und Allgemeinverfügungen sind derzeit der Rettungsschirm, die Legitimation par excellence, die Wunderwaffe zur Durchsetzung von polizeilichen Maßnahmen und eine offensichtlich unschlagbare Argumentationshilfe für Gerichte.
Die Beschuldigten in diversen Prozessen jedoch zweifeln sowohl Baurecht als auch Allgemeinverfügung an. Das Frappierende an den Prozessen ist, dass sich bislang ganz unauffällige Bürger erdreisten, Baurecht in Kombination mit Allgemeinverfügung in Frage zu stellen. In sehr persönlichen Worten legen sie ihre Argumente dar, weshalb sie trotz des offensichtlich doppelt gesicherten Rettungsschirms nicht bereit sind, den Park im weitesten Sinne den Sägen zu überantworten.
Drei Prozesse am Dienstag, 2.10.2012, bei denen es sich um das nicht unverzügliche Verlassen einer von der Polizei auf Grund einer Allgemeinverfügung aufgelösten Versammlung handelte, haben die Strukturen der Wagenburgtunnel-Prozesse dargelegt.
Tragikomischer Seitenaspekt ist dabei, dass sich die „Vergehen“ allesamt an einem Platz abspielten, dessen Namengeber Gebhard Müller (1900 – 1990, Ministerpräsident in BW von 1953 bis 1958, Ehrenbürger der Stadt Stuttgart) bis 1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und somit oberster Richter der BRD war! Ich vermute, Gebhard Müller wäre „not amused“ gewesen, hätte er erlebt, wie städtische Verordnungen das Grundgesetz in seine Schranken verweisen.
Beim ersten Prozess am 2.Oktober, gegen den Beschuldigten P., ging es in der Vernehmung des Polizisten darum, wie er als Verantwortlicher für die Taktische Kommunikation mit der Allgemeinverfügung umgegangen ist. Wann wurde diese von wem veranlasst? Wann durchgesagt? Gibt es Fristen und eine Widerspruchsmöglichkeit? Inwiefern hat diese Versammlung am Wagenburgtunnel die öffentliche Ordnung gefährdet? War es eine Spontanversammlung oder nicht? Kamen auch die Schreddermaschinen spontan? Gab es einen Notstand? Fragen über Fragen, die nicht bzw. unbefriedigend und oberflächlich erörtert wurden. Für die Richterin stellte sich der Sachverhalt so dar, dass Behörden und Polizei schon gewusst haben werden, was sie zu tun hatten bzw. dass schon alles rechtens gewesen sein wird. Der Anspruch des Beschuldigten „Ich als Bürger bin nach dem Grundgesetz dazu verpflichtet, auf Unrecht zu verweisen und es ist das Recht eines jeden Staatsbürgers,…“ wurde unterbrochen mit „Es geht rein formal um die Versammlungsauflösung, denn Sie sind nicht weggegangen.“ In seinem Schlussplädoyer führte P. u.a. aus, dass sich die Stadt Stuttgart in einem Alarmzustand befindet, dass auf die am 30.9.2010 trotz Verbots des EBA erfolgte Rodung von Bäumen die Menschen mit Empörung, Wut, aber auch Engagement für weiteren Widerstand reagiert haben. Er fragte: „Welche Perspektive gibt es für diese Stadt mit ihrer Zerrissenheit? Es handelt sich um ein Vertauschen von Täter und Opfer, die Falschen sitzen auf der Anklagebank.“ Er sehe die derzeitigen Prozesse als politische Verfahren an, was sich bundesweit auswirkt und ein fatales Zeichen ist. Er ist schockiert darüber, welche Hintertürchen sich für die Gerichte auftun, um Maßnahmen zu legitimieren, wie z.B. die Allgemeinverfügungen im Park und am Wagenburgtunnel. Auch Sonntagsarbeit und die schlimmen Wetterbedingungen werden weder vom Gericht noch den Behörden thematisiert. Er rief: „Sie wollen nur auf der Ebene des Bußgeldes Recht sprechen, aber da stimmt etwas nicht, das Recht wird auf den Kopf gestellt. Es ist, als würde ein Haus brennen und zum Löschen werden die Türen eingetreten. Nun müssen Sie ein Bußgeld wegen Sachbeschädigung zahlen.“ Weiter ging er auf den Rückbau des öffentlichen Verkehrs, die ökologischen Schäden, den Klimaschaden für die Stadt und gefälschte Fakten der Bahn ein. „Da stimmt etwas nicht, die Justiz muss sich fragen lassen, ob sie es sich leisten kann, die Leute zu Hunderten auf die Anklagebank zu setzen. Ich sage, die Aktion war rechtens und legitim, weil für mich eine Lebensgrundlage zerstört wird.“
Dieses Plädoyer beeindruckte die Richterin jedoch nicht und so wurde das Bußgeld von 100 Euro bestätigt mit den stereotypen Worten „ … hat sich nicht unverzüglich aus einer Versammlung, obwohl …“
Nach einer halbstündigen Pause wurde der Beschuldigte E. aufgerufen. Auch er soll am 21. 1.2012 am Wagenburgtunnel gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. In seiner Einlassung hob E. ab auf das verfassungswidrige Projekt S21, auf den Rückbau der Bahnkapazität, auf das gefährdete Mineralwasser, auf den Denkmalschutz, auf die bessere Verwendung von Steuergeldern. Er sehe sich als Bürger verpflichtet, das Mögliche zur Bewahrung einer lebenswerten Umwelt zu tun. Er wolle immer in den Spiegel blicken können, denn er fühle Verantwortung für das, was er tut und auch das, was er nicht tut.
Die Richterin ließ das Plädoyer über sich ergehen. Danach ging es darum, dass sich E. in besagter Nacht nach Bekanntgabe der Auflösung der Versammlung nicht mehr unter dem Schutz des Versammlungsrechts befand, da die Verfügung der Stadt Stuttgart den § 15 des Versammlungsgesetzes eingeschränkt habe. Anschließend war bei der Befragung des polizeilichen Zeugen nur noch wichtig, was denn eigentlich der Gebhard-Müller-Platz sei und ob die Grünfläche dazu gehöre. Das Urteil konnte – nach Ansicht des Gerichts - nichts anderes ergeben als die Bestätigung von 100 Euro Bußgeld.
Der letzte „Fall“ dieses Tages war die Beschuldigte B. Zur Wahrheitsfindung wurden vier Zeugen aufgerufen. In ihrer Einlassung thematisierte B. die derzeitigen Zugentgleisungen und die von der Bahn bewusst in Kauf genommene Gefährdung von Menschen. „Stellen Sie sich vor, das passiert in einem Tunnel! Man müsste eigentlich Strafanzeige stellen gegen die Bahnverantwortlichen wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr!“ Sie beanstandete, dass die Allgemeinverfügung angeblich im öffentlichen Interesse sei, aber eigentlich nur im Interesse der Bahn, die ein rasches Bauen forciere. „Es gibt kein öffentliches Interesse am Bau von S21!“, rief sie. „Es ist ein Rückbau der Bahn, ein Immobilienprojekt, eine Veruntreuung von 10 Milliarden Euro an Steuergeldern. Deshalb ist der Bau nicht legitimiert, sondern der Widerstand! Wenn Bauen Bewährtes zerstört, ist Widerstand Pflicht! Die eigentlich Kriminellen sind die Verfechter des Bauvorhabens!“ Das Fällen der Bäume vor dem Wagenburgtunnel sei vom Bauablauf her gar nicht nötig gewesen, die Bäume hätten noch lange den Feinstaub filtern können. Die Fällaktion vor dem Tunnel sei eine reine Machtdemonstration der Bahn gewesen. Dass die Allgemeinverfügung in der Nacht erlassen wurde, halte sie für hinterlistig, da die Öffentlichkeit offensichtlich nichts von den bevorstehenden Fällarbeiten wissen sollte. Sie legte einen Beweisantrag vor, der das Erscheinen des Zuständigen des Ordnungsamtes für die besagte Nacht einforderte.
Nachdem sich der polizeiliche Zeuge, Richterin und Beschuldigte über den Stuttgarter Stadtplan gebeugt hatten, um zu erörtern, wo sich Schillerstraße, Wagenburgtunnel und Gebhard-Müller-Platz befinden und gegeneinander abgrenzen lassen, zog sich die Richterin zur Beratung über den Beweisantrag zurück. Ihr Beschluss kam wenig später: „Der Beweisantrag auf Erscheinen eines Zeugen des Ordnungsamtes wird abgelehnt. Das Erscheinen ist zur Erforschung der Wahrheit nicht notwendig.“
Auch dieser Prozess ging mit der Verurteilung von B. zu 100 Euro Bußgeld zu Ende. Im Namen des Volkes. Und nach Erforschung der Wahrheit.
Petra, vielen Dank für diese Mühe und die viele Arbeit die Du Dir machst. Sie ist sehr wichtig und muß gemacht werden. Der Bericht darüber erreicht auf unterschiedlichste Weise die ganze Republik und viele Menschen die aktiv sind oder es werden wollen.
Großes Dankeschön !
lg, Peter
Zur Suche der Allgemeinverfügung und der Wahrheit. Zwischen erster Verfügung die meines Wissens zurückgezogen wurde und der zweiten wurde das Amtsblatt gedruckt und ausgehängt. Im Arnulf-Klett-Platz wurde z.B. das Amtsblatt ausgehängt OHNE die Seiten der Verfügung. Konnte in cams21 gesehen werden.
Wir werden immer legitimiert sein, gegen dieses Bau-UNrecht friedlich vorzugehen. Die Legitimation beginnt an dem Punkt, wo der Staat aufhört seine Pflicht zu erfüllen und den Interessen von Leuten mit Geld und Macht mehr Recht einräumt. Die mangelnde Pflichterfüllung des Staates ist bei diesem Projekt besonders gravierend, weil sie bei Judikative, Legislative und Exekutive in Erscheinung tritt. Somit ist S21 ein Musterfall für Deutschland und Europa, wo wir nicht aufgeben können.
Wenn die Gerichte nicht richten wie es ihre Aufgabe wäre, wird die Geschichte es tun. Ätsch.