Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 1
Vorwurf: Der Polizeibeamte soll am 30.9.2010 einen Fußgänger (zufällig Rechtsanwalt), der um 10.15 Uhr durch den Schlossgarten ging, mit dem Schlagstock unberechtigt geschlagen und erheblich verletzt haben.
Der Fall kam erst nachträglich zur Anzeige, weil im ZDF ein Video des Vorfalls gezeigt wurde und der Angeklagte dadurch identifiziert werden konnte.
Im Strafbefehl wurde die Mindeststrafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe verhängt. Hiergegen hat der Angeklagte Einspruch eingelegt. Die Strafe kann im Falle einer Verurteilung auch erhöht werden.
Die Teilnahme, insbesondere von Geschädigten des 30.9., ist erwünscht.
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Ob die Verletzung nun erheblich war oder nicht, der Schlagstockeinsatz war ausweislich des Videos offensichtlich ungerechtfertigt, m.E. auch der Stoß mit diesem gegen die Brust des Opfers.