Aktionsbündnis unterstützt Strafanzeige nach Zugentgleisungen
Fahrlässige Körperverletzung von Bahnreisenden und fahrlässige, grob pflichtwidrige Gefährdung des Bahnverkehrs wirft Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) vor. Gegen die dort Verantwortlichen der Entgleisung des Intercity 2312 am 29. September 2012 im Vorfeld des Stuttgarter Hauptbahnhofs erstattete der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 am 3. Oktober 2012 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Darin beruft er sich auf die Paragraphen 230 und 315a des Strafgesetzbuches.
Zwar sei die Ursache dieses Unfalls, so von Loeper in seiner Begründung, noch nicht vollständig geklärt. Doch sei der gleiche IC von Stuttgart nach Hamburg am 24. Juli 2012 bereits an derselben Stelle um dieselbe Zeit, 11:38 Uhr, entgleist. Auch damals sei der von einer Lok 101 geschobene Zug an der Doppelkreuzungsweiche 227 aus den Schienen gesprungen. Am 29. September sind deshalb sieben Bahnreisende leicht verletzt worden und mussten 200 Passagiere wegen eines umgerissenen Strommastes eineinhalb Stunden lang eingeschlossen ausharren.
Womöglich hätten bei beiden Unfällen Waggonpuffer sich ineinander verkeilt, als die Züge in kurzem Abstand zwei Kurven durchfahren mussten. Deren Radien seien in letzter Zeit extrem verengt worden, um Platz zu schaffen für die Baugrube des Projekts „Stuttgart 21“. Dafür sollen die Bahnsteige und Zughaltepunkte um 120 Meter weiter nach außen verlegt werden.
Eisenhart von Loeper beruft sich in seiner Strafanzeige auf Aussagen unabhängiger Bahnexperten wie Matthias Lieb: Der Landesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) hatte aus der Pannenserie der vergangenen Monate im Stuttgarter Hauptbahnhof den Schluss gezogen, die S21-Projektleitung der Deutschen Bahn AG sei offensichtlich völlig überfordert und habe die Baustelle nicht im Griff.
Zwar habe, so Eisenhart von Loeper, das Eisenbahnbundesamt den kritischen Gleisverlauf bereits im Jahre 2011 genehmigt. Doch hätten die für den Bahnverkehr Verantwortlichen „spätestens anlässlich der Zugentgleisung vom 24. Juli 2012 bei Weiche 227 alle gebotene Prüfung und Abhilfe leisten“ müssen. „Grob pflichtwidrig und zumindest fahrlässig“ aber hätten sie dies unterlassen.
Der grundrechtliche Schutz von Leben und Gesundheit der Bahnreisenden genieße höchsten Verfassungsrang, und das Gemeinwohl lasse „keine faulen Kompromisse auf Kosten der Bahnkunden zu“. Deshalb sei es auch nicht hinzunehmen, wenn die Bahn sich nur auf ihre eigenwirtschaftlichen Ziele konzentriere und die notwendige Vermeidung von Gefahren dabei aus dem Blick verliere.
Strafanzeigen kann zwar jeder stellen, dies auch aufgrund wildester Spekulationen, dies spricht allerdings weder für den Anzeigenerstatter, noch spricht die Theorie verkeilter Waggonpuffer für das technische Verständnis des Anzeigenerstatters.
I.Ü. wurden die entsprechenden Ermittlungen längst aufgenommen, so dass es auf eine derart populistische Anzeige gar nicht ankommt.
S21 ertrinkt in einem Meer von Klagen! Bevor Häuser von den Wassermassen weggerissen werden!
der „Stuttgarter Bürger“ ist wohl in Wahrheit das Kommunikationsbüro Dietrich.
Wie sieht die Unterstützung denn konkret aus?