Heute Vormittag teilte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart den Aktivisten telefonisch mit, dass jegliche Versammlung im Rosensteinpark nicht genehmigt wird; der Grund: der Rosensteinpark ist ein Arten- und Landschaftsschutzgebiet.
Wir freuen uns, dass die Stadt Stuttgart die Forderung der Parkschützer "Hände weg vom Rosensteinpark" unterstützt und sehr genau auf den Arten- und Landschaftsschutz achtet. Die Konsequenz daraus ist, dass die bevorstehenden Fällungen der Bäume hinfällig sind.
Dem Versammlungsleiter wurde Strafverfolgung angedroht, wenn er sich nicht an die Auflagen hält.
Solidarisch haben die Aktivisten beschlossen, sich erst mal an die Mahnwache am Elefantensteg zurückzuziehen. Diese Mahnwache bietet momentan Schutz, um die Versammlungsfreiheit ausüben zu können und weiterhin auf die akut drohende Zerstörung des Rosensteinparks hinzuweisen.
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Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt dieses pervertierte städtische Versammlungsverbot für das arten- und landschaftsgeschützte Areal im Rosensteinpark, das zum Besitz des Landes Baden-Württemberg gehört und das dieses der Deutschen Bahn zum Errichten ihrer Baulogistikfläche bzw. Baufläche überlassen hat?
Welche Eingriffe in den Rosensteinpark wären bei K21 denn vermeidbar? Die Planungen sollen dahingehend doch identisch sein.