Mit verschlossenen Augen nichts endgültig entschieden
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 warnt vor einer folgenschweren Fehleinschätzung der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der den Eilantrag auf Baustopp gegen den Hausabriss eines Wohneigentümers abgewiesen hat.
Der Bündnissprecher und mit dem Prozess vertraute Jurist Dr. Eisenhart von Loeper wendet sich gegen jetzt kursierende schwerwiegende Irrtümer: So betreffe der gerichtliche Vermerk, der Beschluss sei „unanfechtbar“, nur den „ordentlichen“ Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten. Gerade weil dieser „erschöpft“ sei, würden nun aber die Verfassungsbeschwerde und der Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht binnen Monatsfrist mit beachtlicher Erfolgsaussicht wahrgenommen.
Denn in der Sache sei der Gerichtshof in Mannheim, so von Loeper, formalistisch nach dem Motto „einmal entschieden, immer entschieden“ verfahren. Das Gericht habe eine starre Bindung an das bereits 2006 ergangene Urteil unterstellt und sich nicht bemüht um eine Balance zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Nicht ein Wort habe es verwandt auf die Frage, ob das Festhalten an der früheren Entscheidung „unerträglich“ sei. Nicht ansatzweise untersucht habe es zudem das Argument, dass der Finanzierungsvertrag aus dem Jahre 2009 nichtig sei, weil das Land sich in Milliardenhöhe verfassungswidrig am Bundesprojekt S 21 beteilige. Obwohl Stuttgart 21 schon deshalb an fehlender Finanzierung scheitern müsse, werde dem unzulässigen Verfassungsbruch Tür und Tor geöffnet.
Außer Acht gelassen habe das Gericht auch den wissenschaftlich untermauerten Sachvortrag und die Beweise über den mit S 21 schon von Anfang an geplanten Rückbau der Kapazität. Solches Vorgehen „belohnt entgegen allen öffentlichen Interessen massiven Rechtsbruch und Betrug“, weil das Gericht, so von Loeper, „vor allem seine Augen verschließt“.
Die Bürgerbewegung und das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 setzen weiterhin auf den Erfolg des Eilantrags auf Baustopp, der nächsten Monat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll.
Hallo wir Obenbleiber!
Dieser Bescheid des VGH Mannheim ist einfach lächerlich und nicht hinnehmbar!!!
Wir machen weiter mit unserem offenen und
kritischen Widerstand, bis auch der Dümmste in der Regierung endlich
die Lügen dieses Projekts begreift.
MfG
Gerd Jungmann
Dieser VGH-Beschluss ist wiederum eine Bestätigung dafür, dass das Gericht nur nach einer Möglichkeit gesucht hat, S21 nicht zu stoppen. Anders ist nicht zu erklären, dass der offensichtliche Rückbau durch S21 von diesem Gericht nicht im Detail gewürdigt wurde.
Wie kann man einem Rechtsstaat Vertrauen schenken, wenn hohe Gerichte die Augen vor wichtigen Tatsachen verschließen, und es unterlassen einen riesen Schaden zu verhindern.
Man muss jetzt auf die Korrektur durch das Verfassungsgericht hoffen oder auf die Bereitschaft zum zivilen Ungehorsam.
Diesbezüglich erinnere ich an den Spendenaufruf von E.v. Loeper für den Unterstützungsfonds gegen S21:
Konto 700 8059501
GLS Gemeinschaftsbank
BLZ 430 609 67
Inhaber: Rechtsanwalt Walter Zuleger
Oh ja. Es wurde rechtskräftig entschieden und zwar so, dass das selbst einen abgebrühten Geissler, der wohl schon manches in seinem langen Juristenleben gesehen hat, zu folgender Bemerkung veranlasst hat: „Mit der Aussage „Wenn das die Leute wüssten, würden sie sich schon sehr wundern“, reagierte der 80-Jährige darauf, dass die Richter damals offenbar keine neutralen Gutachter verpflichtet hatten, sondern sich bei ihrer Entscheidungsfindung auf den Sachverstand jener drei Experten stützten, die von der Bahn bestellt worden waren: Wulf Schwanhäußer, Mitglied im Konzernbeirat der Bahn, Gerhard Heimerl vom verkehrswissenschaftlichen Institut der Uni Stuttgart, der vor Gericht seine eigenen Pläne begutachtet hatte sowie sein Nachfolger Ullrich Martin, der mittels Simulation dem Tiefbahnhof eine größere Leistungsfähigkeit gegenüber K 21 attestierte.“ l. c. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gutachten-zu-stuttgart-21-wenn-das-die-leute-wuessten.a45ff993-3f92-4395-81eb-6bfa0f2668aa.html Ja ja, und diese Kritik muss dann bis nach Mannheim zum VGH gedrungen sein und einer der beteiligten unabhängigen Richter hat sich dann auf diese unverhohlene Kollegenschelte bemüssigt gefühlt, seine Unabhängigkeit als Richter, als wäre das Mass nicht schon voll gewesen. nochmals eindringlich auch gegen über Geissler in der Öffentlichkeit zu betonen, sinngemäss: wen die Gerichte zum Gutachter berufen bestimmen diese frei und unabhängig. Verstehen Sie recht Herr Falk, Ihnen und Ihren Kollegen bleibt Ihre Position, dass hier der VGH völlig zu recht so und nicht anders entschieden hat unbenommen, nur diejenigen Bürger, die zwei Augen Kopf haben, denen also Ihre Truppe der Trolle aus der Unterwelt noch nicht das zweite ausgeschlagen hat, damit sie so sehen wie Sie, also Bürger, die ein wenig unter den Wahrheiten differenzieren können, die haben genug von solchen Urteilen und Wahrheiten und, pardon, sekundierenden Lakeienkommentaren wie den Ihren hier, die immer sehr fundiert klingen aber leer sind wie eine achtlos weggeworfene Bierflasche. Und wir haben daher auch genug von der Art des dargestellten Einfühlungsvermögens ganz gleich wo es hier auftaucht, mit dem man das offene Unrecht als zutiefst rechtens darstellt und gar noch eine Träne des Verständnisses für das Opfer des bewusst begangenen Unrechts abdrücken kann. Gehen Sie einmal in die entsprechenden Foren, was die Menschen zum Beispiel über die Verfassungsrichter so sagen. Einen Beitrag gibt es da zumindest auch von mir über einen gewissen Udo di Fabio, der sich nicht entblödet hat, den Berliner Bildungssenator öffentlich mit seiner Meinung als Verfassungsrichter zu schurigeln.
Sie und ihre Kollegen können sich noch so bemühen: der Putz ist runter. Aber den haben nicht die Bürger herunter gehauen, sondern Sie und Ihre Kollegen haben das ganz allein besorgt. Und zwar gründlich und in Sachen S1 ganz besonders gründlich vor einer erstmals sehr grossen und hellwachen Öffentlichkeit.