Der Prozess am Montag, 30. Juli 2012, gegen eine Robin Wood-Aktivistin, die sich in der Parkräumungsnacht 14./15. Februar 2012 angekettet hatte und wegen "Widerstand gegen Vollzugsbeamte" mit 90 Tagessätzen hatte bestraft werden sollen, fand großes Interesse bei S21-Gegnern. Der folgende Bericht ist der Homepage von Robin Wood entnommen.
"Wo endet der Rechtsstaat, wo beginnt der Polizeistaat?
ROBIN WOOD Aktivistin wegen Ankettaktion vor Gericht
Am heutigen Montag, den 30.07.2012, wurde im Saal 2 des Amtsgerichts Stuttgart ein weiteres Schauspiel in der Reihe „Stuttgarter Gerichtsdramen“ gegeben. Auf dem Programm stand an diesem sonnigen Nachmittag das Stück „Recht ist, was der richtigen Interessengruppe dient“. In den Hauptrollen: eine ROBIN-WOOD-Aktivistin mit ihrem Rechtsanwalt, ein Staatsanwalt mit Namen Höschele sowie der Amtsrichter Gauch.
Zentraler Gegenstand des Schauspiels ist eine Frage um die Deutung des §113 Strafgesetzbuch: Widerstand gegen Vollzugsbeamte. In diesem Fall noch enger gefasst in der Frage: „Wann ist ein solcher Widerstand gewalttätig?“. Hintergrund ist die Räumung und anschließende Zerstörung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 14. & 15. Februar diesen Jahres. Um diese Untat zu verhindern, hatten sich in jener Nacht mehrere hundert Parkschützer_innen im Schlossgarten versammelt, einige Aktivist_innen hielten Bäume besetzt. In unserem Fall nun hatte sich die ROBIN WOOD-Aktivistin in einigen Metern Höhe an den Baum gekettet, um diesen zu schützen.
In einem wenig fesselnden Prolog wurde der Tatvorwurf verlesen und durch Befragung des Richters einige biographische Details aus dem Leben der Angeklagten vor dem Publikum ausgebreitet. Beendet wurde die Einführung ins Stück mit der Frage nach den Motiven der Angeklagten, für deren Schilderung ihr in Form einer Einlassung Zeit und Raum gewährt wurde.
Erste Reaktionen im mit rund 50 Zuschauern überfüllten Saal entstanden, als es um eine mögliche Zeugenvernehmung ging. Unser Amtsrichter erzielte große Heiterkeitserfolge bei seinem Bemühen, die Vernehmung eventueller Zeugen aus den Reihen der Polizei zu vermeiden. Schnell wurde klar, warum. Einer - eigentlich der Einzige, der als Zeuge der Staatsanwaltschaft in der Lage gewesen wäre, möglicherweise etwas halbwegs Sinnvolles beizusteuern - war im Urlaub. Ein anderer konnte trotz intensiver Recherche nicht gefunden werden. Ein weiterer blieb überhaupt unbekannt.
Bevor das Stück jedoch Züge einer allzu seichten Komödie annahm, traten ein weiteres Mal Richter, Staatsanwalt sowie der Verteidiger vor das lebhafter gewordene Publikum, um die Frage des Gewaltvorwurfs eingehender zu erörtern. Eine besonders interessante Deutung des Gewaltbegriffs traf hierbei Amtsrichter Gauch, indem er bereits die objektive Verzögerung der Maßnahmen zur Räumung des Schlossgartens als Gewalt definierte. In diesem Zusammenhang sollte sich in naher Zukunft ein juristisches Seminar mit der Frage beschäftigen, inwieweit Wartende in beispielsweise Supermarktschlangen Anspruch auf Schmerzensgeld oder eine andere Art von Entschädigung haben. (Achtung: Sarkasmus!) Endgültig zum Publikumsliebling avancierte der Amtsrichter jedoch mit dem Hinweis, dass in besagtem Baum Fledermäuse und auch der berühmte Juchtenkäfer beheimatet gewesen wären und diese durch die Besetzung seitens der Aktivisten ebenfalls Gewaltopfer geworden sind. (Eine Annahme, die durch ein entsprechendes Gutachten des BUND bereits widerlegt werden konnte). Allerdings bleibt festzuhalten, dass die Besetzung des Baumes den Tieren im Zweifel wohl weniger geschadet hat, als das anschließende Fällen und Schreddern durch die Schergen der Deutschen Bahn.
Zum Abschluss durfte zunächst der im Laufe des Stücks doch eher blass gebliebene Staatsanwalt noch einmal zu einem Vortrag anheben. Jedoch gelang es ihm nicht mehr, den eher negativen Eindruck, der aus seinem bisherigen Auftritt entstanden war, wettzumachen. In seinem Beharren auf dem Vorwurf des gewalttätigen Widerstands und der gleichzeitigen Schilderung der Unmöglichkeit für die Angeklagte, sich selbstständig aus der Ankettung zu lösen, entging ihm der offenkundige Widerspruch in seinen Ausführungen.
Somit gehörte der letzte Auftritt dem Rechtsanwalt, dem es gelang, einige zentrale Punkte noch einmal hervorzuheben:
- Die Kriminalisierung der Gegner_innen des steuerfinanzierten Immobilienprojekts Stuttgart 21 soll fortgesetzt werden.
- Die Kategorisierung von passivem Widerstand als Gewalt markiert den Übergang von einem Rechtsstaat zu einem Polizeistaat.
- In §113 StGB ist ausdrücklich von Drohung oder Gewalt die Rede – beides fand nicht statt. Um den Vorwurf der Gewalt aufrecht zu erhalten, bedarf es eines Opfers, das es aber nicht gibt.
- Auch Widerstand wurde nicht geleistet, denn durch die Ankettung war die Angeklagte nicht in der Lage, sich zu befreien, sondern vielmehr zu völliger Passivität gezwungen. Damit war sie aber auch nicht in der Lage, überhaupt irgendetwas zu leisten, schon gar keinen Widerstand!
Nach einer kurzen Beratung verkündete das Gericht dann das Urteil: 30 unentgeltlich zu leistende Arbeitsstunden. Manche mögen sagen, in Anbetracht des zuerst erlassenen Strafbefehls in Höhe von 90 Tagessätzen sei das ein als vertretbar erscheinendes Urteil. Ein mehr als fragwürdiges Urteil ist es jedoch, wenn man beachtet, dass damit Anketten als Gewalt interpretiert wurde."
(UUps, das sollte im Artikel wohl „S 21-Gegner“, nicht „K 21 Gegner“ heissen.)
Irre, was für eine kreative Rechtsauslegung sich das Gericht leistet, um einer Blamage der Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung oder einem Freispruch zu entgehen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung als übergeordnetes Rechtsgut.
Inhaltlich ist es bei allem Skandal aber beinahe ein Freispruch.
Ich dachte die Volksabstimmung hätte das Urteil legitimiert.:)
Alleine das nicht auffinden von Zeugen hätte die sofortige Einstellung des Verfahrens beinhaltet.
Dazu kommt noch, daß drei Polizisten falsche Angaben gemacht haben über ihre Einheit, was einer gezielten Falschaussage nachkommt.
Für mich hätte der leitende Richter das Verfahren einstellen müssen und der Staatsanwalt, wohl auch eine Marionette von OSta Häußler, Freispruch beantragen müßen.
Aber das kann sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht leisten.
Ich hoffe, daß die Anzeige gegen Dr. Grube und Dr. Kefer wegen Verstoß § 303 und 304 StGB, Az liegt vor, behandelt wird.
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