Die Bahn darf (lt. Allgemeinem Eisenbahngesetz) die Gleisanlagen des Kopfbahnhofs nicht einfach abbauen, darauf haben schon viele Bahn- und Rechtsexperten hingeweisen, dazu gibt es beispielhafte Urteile aus anderen Kommunen. Die Folge wäre, dass die Stadt Stuttgart auf die Rückabwicklung des Geschäfts drängen müsste. Das würde der Stadt etwa 1 Mrd. EUR in die Kassen spühlen. Damit wäre Stuttgart sofort schuldenfrei! Das ist der politische Hintergrund für diese tolle Collage von Peter Gierhardt:
Grafik (als PDF-Datei): Peter Gierhardt
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