Heute begann um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart die erste Gerichtsverhandlung gegen drei der 2000 Parkbesetzer und Parkbesetzerinnen, die in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar verhindern wollten, dass weitere Bäume für Stuttgart 21 gefällt werden.
Richterin Tichaczek-Krebs unterbrach zwar nicht das Schlusswort der Angeklagten, bestätigte aber mit dem Urteil den Bußgeldbescheid der Stadt Stuttgart.
Anwältin Simone Eberle wirft der Polizei schlampige Arbeit vor: "Das Audioprotokoll der Polizei stimmt nicht mit dem verschrifteten Protokoll überein. Ich verstehe auch nicht warum bei einer so wichtigen und lange geplanten Sache, wie der Parkräumung, niemand vom Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart in der Nacht im Mittleren Schlossgarten vor Ort war."
Es herrscht nach wie vor große Unklarheit im Umgang mit der Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots der Stadt Stuttgart. "Die Stadt hat vom Verwaltungsgericht nach Beschluss vom 24.01.2012 klare Auflagen erhalten, die sie missachtet hat. Das Berufungsverfahren ist immer noch anhängig", sagt Sybille Kleinicke vom AK Jura.
Trotz nachgewiesener Schlamperei der Polizei und Auflagenverstoß der Stadt Stuttgart fehlte der Richterin der Mut, das Verfahren einzustellen.
(Fotos: Wolfgang Rüter)
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