Am Donnerstag, den 14. Juni, wird um 17 Uhr der erste Schwung der Selbstanzeigen dem Amt für öffentliche Ordnung (Eberhardstr. 35) übergeben.
Mehr als 2000 Menschen haben in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar versucht die Räumung des Schlossgartens zu verhindern. Nach Akteneinsicht spricht die Polizei von 86 Störern, ca. 60 davon erhielten einen Bußgeldbescheid, ihnen wird zur Last gelegt, sich nicht unverzüglich aus einer von der Polizei aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Knappe 50 haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. 51 Menschen erhielten zudem noch einen Gebührenbescheid über eine Wegtragegebühr. Am Dienstag, 19. Juni, findet um 9 Uhr die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht statt.
Die Aktion Selbstanzeige wurde gestartet, um Solidarität mit den willkürlich "Auserwählten" zu zeigen. Projektgegner werden kriminalisiert, während rechtswidrige Handlungen der Projektbetreiber nicht einmal geahndet werden.
Eine Frau hat aus Versehen oder in weiser Voraussicht ihre Selbstanzeige direkt an das Amt für öffentliche Ordnung geschickt. Sie bekam folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau ..., das gegen Sie wegen der Handlung 14.02.-15.02.2012 in Stuttgart, Mittlerer Schlossgarten eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingestellt, da sich der Tathergang nicht mehr ermitteln lässt.
Jede weitere Unterschrift verstärkt das politische Zeichen der Solidarität und setzt ein Zeichen gegen die von Polizei, Presse und Politik permanent betriebene Diskreditierung des Widerstands.
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