Der Abrissbagger an der ehemaligen Bahndirektion hat nach Intervention des BUND wegen eines brütenden Turmfalkenpärchens am Donnerstagnachmittag gegen 16 Uhr bis auf Weiteres seine Arbeiten eingestellt. „Wir begrüßen es, dass die Behörden und die Bahn relativ schnell reagiert haben, erwarten nun aber auch, dass die Falken ihr Brutgeschäft und die Aufzucht der Jungen in Ruhe zu Ende bringen können und nicht durch dubiose Ausnahmegenehmigungen doch noch vertrieben werden“, sagt Axel Wieland, Vorsitzender des BUND Regionalverband Stuttgart.
„Was bei der jüngsten S21-Naturschutz-Affäre besonders ärgerlich ist, wie insgesamt bei Stuttgart 21 mit dem Thema Naturschutz stiefmütterlich umgegangen wird,“ sagt Gerhard Pfeifer, BUND-Regionalgeschäftsführer. Pfeifer weiter: „Schon vor über 10 Jahren forderte der BUND in seiner Stellungnahme im Rahmen der Planfeststellungsanhörung zu Stuttgart 21, Abschnitt 1.1. Talquerung, dass die alte Bahndirektion besonders auf Vogel- und Fledermausvorkommen untersucht werden soll. Dies hat die Bahn bis vor wenigen Monaten jedoch immer verweigert.“
Erst im Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember 2011 hat ein von der Bahn beauftragtes Gutachterbüro Fledermaus- und Vogelvorkommen in der alten Bahndirektion untersucht. Allein der kurze Zeitraum im Winter schließt jedoch eine Erfassung von sommeraktiven Fledermäusen und Zugvögeln, wie z.B. den Mauerseglern und dem Teilzieher Turmfalke völlig aus. Die Untersuchung hat daher einen sehr gravierenden, methodisch bedingten, Mangel. Auch die gründlichste Untersuchung potenzieller Quartiere im Winter ersetzt keine Untersuchung zur Aktivitäts- und Flugzeit von Fledermäusen und Vögeln im Sommer. Ein Nachweis besetzter Sommerquartiere bzw. Brutplätze ist zuverlässig nur durch Ein- und Ausflugbeobachtungen zwischen April und September/Oktober zu führen.
Damit setzt sich die unrühmliche Pleiten-Pech-und Pannen-Serie bei Stuttgart 21 in Bezug auf den Naturschutz fort:
- 2002: unvollständiges Artenschutzgutachten zu Juchtenkäfer
- 2010: erneut fehlerhaftes Juchtenkäfer-Gutachten
- 2010: illegale Fällug eines Juchtenkäferbaumes
- 2010: Bau der zentralen Grundwasseraufbereitungsanlage ohne artenschutzrechtliche Genehmigung
- 2012: erneut illegale Fällung eines weiteren Juchtenkäferbaumes
- 2012: Störung einer geschützten Vogelart (Turmfalke), wegen fehlender, fachgerechter Untersuchung