Kurzer Bericht über den zweiten Verhandlungstag vom Baggerprozess vor dem Landgericht. U. a. wurden folgende Fragen mehr oder weniger befriedigend behandelt: Eigentumsverhältnisse der Flächen rundum den Bagger, Nutzungsrecht, Hausrecht am 30.08.2010 und wer hatte das Recht Strafantrag zu stellen. Und wem gehörte eigentlich der Bagger?
Kurz und Korn ging es weiter. Polizeibeamter Korn: "Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ich war nicht vor Ort," und Kurz, eine unbekannte Polizeibeamtin, anscheinend ein Synonym für Zuverlässigkeit.
Dann wird ein illegal mitgeführtes Plüschtier im Sitzungssaal entdeckt. Cécile stellt den Antrag, die Sicherheitsverfügung für sitzungspolizeiliche Maßnahmen zu ändern. Dem Antrag wird stattgegeben.
Also morgen, Freitag, geht es um 9 Uhr weiter. Es sind Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 cm erlaubt sowie auch das Mitführen von Zeitungen. Sollte der Einlass zum Gerichtssaal verweigert werden, hat vorsitzender Richter Helwerth ausdrücklich darum gebeten, die Justizpolizei zu beauftragen, ihm das unverzüglich zu melden, und Richter Helwerth wird sofort persönlich darüber entscheiden, ob der Einlass gewährt wird.
Landgericht, Berufungsstrafkammer, Raum 2, Olgastr. 2 in Stuttgart
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