Die Einladung zu den drei Prozesstagen der Robin-Wood-Aktivistin Cecile Lecomte vor dem Landgericht ging über viele Verteiler, so auch am 13. April 2012 über BAA.
Zur Erinnerung: Am 24. Mai 2011 war die Aktivistin vom Amtsgericht zu 30 Tagessätzen je 8 Euro verurteilt worden, wogegen sie Einspruch erhoben hatte. Da es sich nun um eine höhere richterliche Instanz handelt, ist es interessant - vor allem für diejenigen, die letztes Jahr nicht die Prozesstage vor dem Amtsgericht verfolgt haben - eine Rückschau zu halten und zu sehen, worauf der Prozess in dieser Woche aufbaut. Dazu veröffentlichen wir im Folgenden drei kurze Berichte des Prozessbeobachters Wolfgang Rüter, die dieser damals im Parkschützerforum geschrieben hatte.
Rückblick auf den Prozess von Cecile Lecomte wegen Baggerbesetzung vor dem Amtsgericht in Stuttgart am 3., 10. und 24. Mai 2011.
1. Tag: Verhandlung der Baggerbesetzer vor dem AG Stuttgart am 3. Mai 2011 nach fünf Stunden ohne Ergebnis vertagt
Vor Prozessbegin entrollten die beiden Angeklagten - Cecile Lecomte und Arne Kersting - zusammen mit anderen Unterstützern zunächst gegen 13 Uhr ein Transparent mit der Aufschrift "Wir lassen unseren Widerstand nicht kriminalisieren - Parkschützer Robin Wood" vor dem Eingang des Amtsgerichts an der Hauffstraße.
Der Prozessbeginn erfolgte dann um 13:30 Uhr und zog sich mit etlichen Unterbrechungen aufgrund von Anträgen und Beschlussfassungen hin bis 18:35 Uhr. Die Verhandlung wurde schließlich ohne Ergebnis auf Antrag der Angeklagten von der Richterin Probst auf den 10.05.2011 vertagt. Zudem wurden weitere Verhandlungstermine im Hinblick auf sich voraussichtlich hinziehende Beweisaufnahmen und Zeugenbefragungen angesetzt. Die Anträge der beiden Angeklagten auf Zulassung ihrer Vertrauenspersonen als Rechtsbeistände, die selber keine juristische Ausbildung haben, sondern nach eigenen Aussagen sich Rechtskenntnisse erlesen und im Selbststudium angeeignet haben, wurden nicht zugelassen. Im Folgenden wurden von den Angeklagten verschiedene Anträge gestellt, u.a. auch Rügen und die Befangenheit der Richterin beantragt, welche ebenfalls nicht zugelassen bzw. abgelehnt wurden. Als Zeugen konnten an diesem ersten Prozesstag lediglich zwei Polizisten befragt werden.
Der Gerichtssaal war mit ca. 60 Zuhörern bis auf den letzten Platz besetzt. Seitens der Presse waren nur die Stuttgarter Nachrichten vertreten.
2. Tag: Fortführung des Prozesses gegen die Baggerbesetzer am 10. Mai 2011
Im Amtsgericht Stuttgart fand der zweite Verhandlungstag in der Strafsache Cecile Lecomte und Arne Kersting wegen Hausfriedensbruchs (Baggerbesetzung) statt. Unter anderem erklärte die Richterin Probst, dass der bei der letzten Verhandlung von den Angeklagten eingebrachte Befangenheitsantrag gegen sie vom Gericht abgelehnt wurde, ebenso wie verschiedene Rügen. Die Zulassung der Laienverteidiger der beiden Angeklagten sei ebenfalls abgelehnt worden, die Entscheidung dazu werde noch vorgelegt und sei kostenpflichtig. Als Beweismittel sahen sich die Richterin zusammen mit den Angeklagten und der Staatsanwältin ein Polizei-Video und Fotos von der Baggerbesetzung an. Die Angeklagten stellten mehrere Beweisanträge zu ihrer Verteidigung und wiesen hierin u.a. auf verschiedene Gerichtsurteile hin. Es wurde im Verlauf der Verhandlung festgestellt bzw. von den Angeklagten darauf hingewiesen, dass nicht alle zur Verhandlung vorgesehenen Akten von ihnen eingesehen werden konnten. Den Angeklagten wurde daraufhin die Akteneinsicht für den Tag vor dem nächsten Verhandlungstag zugesagt. Dann wurden zwei Zeugen befragt. Um kurz nach 17 Uhr entrollte ein Zuhörer ein Transparent mit der Aufschrift „Gerichte sind zum Essen“. Damit wollte er seine Solidarität mit den Angeklagten zeigen. Er musste daraufhin den Gerichtssaal verlassen. Am Ende des heutigen Verhandlungstages erklärte die Staatsanwältin, dass die von den Angeklagten vorgebrachten Beweisanträge unbegründet, „quatsch“ und „irrelevant“ seien. Die letzten elf Anträge auch noch vorzutragen, wolle sie sich aber ersparen. Damit endete die Verhandlung um 18:30 Uhr. Der Gerichtssaal war am zweiten Verhandlungstag bis auf wenige Plätze von Zuhörern belegt.
3. Tag: Urteil im Baggerbesetzer-Prozess am 24. Mai 2011 gefällt
Am Ende des dritten Verhandlungstages gegen Cecile Lecomte und Arne Kersting wegen Hausfriedensbruchs (Baggerbesetzung), wurde von der Richterin Probst das Urteil verkündet. Es lautete: 30 Tagessätze zu je 8 Euro für Cecile Stephanie Lecomte und 30 Tagessätze zu je 10 Euro für Arne Kersting. Der Staatsanwalt hatte zuvor noch mehr Tagessätze gefordert. Außerdem haben die Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zugute gehalten wurde Lecomte und Kersting ihre Gewaltfreiheit. Die Verhandlung zog sich von 13:30 Uhr bis 20:30 Uhr hin. Insgesamt waren drei Pressevertreter zu der Verhandlung gekommen: die Stuttgarter Nachrichten, die auch schon an der beiden anderen Verhandlungstagen anwesend waren, die taz und ein freier Journalist. Der Zuschauerraum war mit rund 60 Personen wieder voll besetzt, so dass viele weitere Interessierte nicht teilnehmen konnten.
Draußen vor dem Amtsgericht waren während der gesamten Verhandlungszeit mehrere Polizeifahrzeuge in der Hauffstraße postiert.