Parkschützer verwehren sich gegen Durchsuchung
Stuttgart, 13. Februar 2012: Kurz vor der angekündigten Parkräumung durchsucht die Polizei die Räume des Parkschützerbüros in der Urbanstraße. Begründet wurde die Durchsuchung mit dem Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz und die Bereithaltung von Molotowcocktails.
Gefunden hat die Polizei weder einen Molotowcocktail noch Hilfsmittel oder Anleitungen zur Herstellung derselben. Lediglich drei Kanister mit Benzin hat sie mitgenommen, die zum Betrieb des Notstromaggregats der Demosanitäter aufbewahrt wurden.
„Die Benzin-Kanister samt Inhalt und Notstromaggregat sind mein persönliches Eigentum“, sagt Christoph Hoffmann von den Demosanitätern. „Nach den Erfahrungen vom 30.9. bewahre ich sie, zusammen mit Verbandsmaterial, Liegen, etc. in der Garage der Parkschützer auf um im Ernstfall im Park schnell erste Hilfe leisten zu können. Ich erwarte, dass die Polizei mir mein Eigentum sofort zurückgibt. Die Polizei hat weder einen Grund noch das Recht, mein Eigentum zu beschlagnahmen.“
Die Parkschützer bekennen sich von Anfang an zum gewaltfreien friedlichen Widerstand gegen das Projekt Stuttgart 21. Dies ist im Aktionskonsens der Parkschützer ausdrücklich festgehalten. Dem widerspricht sowohl die Zerstörung von Videokameras als auch die Herstellung von Molotowcocktails. Das sind keine Aktionen der Parkschützer. Alle Aktionen, die die Parkschützer in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, waren absolut gewaltfrei.
„Deshalb ist es völlig abwegig, uns ausgerechnet jetzt Gewaltbereitschaft zu unterstellen“, sagt Parkschützer Peter Selig-Eder. „Wir sehen darin den Versuch, die Parkschützer und die gesamte Bewegung gegen S21 zu kriminalisieren, um vor der angekündigten Parkräumung möglichst viele Bürger/innen von Demonstrationen gegen die Zerstörung des Schlossgartens abzuhalten.“