Die für morgen geplante Kundgebung in der großen Bahnhofshalle wurde verboten.
Pressemitteilung vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21:
"Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 will rechtlich prüfen lassen, ob das vom Amt für öffentliche Ordnung heute verhängte Verbot einer vom Aktionsbündnis angemeldeten Versammlung im Stuttgarter Hauptbahnhof am
Samstag, 4. Februar, um 13 Uhr angemessen ist.
Das Amt beruft sich einmal mehr auf die Funktion der Bahnhofshalle als "Entfluchtungsfläche". Angesichts einer nicht vorhersehbaren Zahl von Teilnehmer/innen sei die Sicherheit im Bahnhof nicht gewährleistet. Auch das Angebot des Aktionsbündnisses, die vor den Gleisen liegende Querbahnsteighalle freizuhalten und eine Entfluchtung über den Nordausgang zu gewährleisten lehnte das Amt ab.
Um den Versammlungsleiter vor rechtlichen Folgen zu bewahren, zieht das Aktionsbündnis die Anmeldung der Versammlung am Samstag nun zurück. Es behält sich aber vor, auch in Zukunft zu solchen Aktionen aufzurufen, wenn Gerichte das in dieser Form ausgeübte Demonstrationsrecht gegen die Willkür von Verwaltungen verteidigt haben. Ein Verfahren zur Klärung wird nun vom Aktionsbündnis angestrengt.
Hannes Rockenbauch, der Sprecher des Aktionsbündnisses, findet die Entscheidung des Amtes für öffentliche Ordnung "absolut unverständlich, denn für kommerzielle Zwecke wie zum Beispiel ein Pur-Konzert stand die Halle bereits zur Verfügung." Stuttgarts Bürgerinnen und Bürgern aber werde dies verwehrt, obwohl sie sich gerade für den Erhalt des Hauptbahnhofes einsetzten. Wenn es am Frankfurter Flughafen möglich sein soll, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, müsse das auch im Stuttgart Hauptbahnhof möglich sein."
Auch hier im Original nachzulesen auf www.kopfbahnhof-21.de