Auf dem Parkstreifen vor dem Südflügel ist durchgehend bis Montag, 16.1., um 18 Uhr eine Versammlung angemeldet. Sollten Sie trotzdem von der Polizei aufgefordert werden zu gehen, lassen Sie sich diese Aufforderung bitte schriftlich begründen. So einfach darf man nicht von einer angemeldeten Versammlung weggeschickt werden, das hat auch der europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem Urteil vom 1.12.2011 bekräftigt. Die Polizei darf Sie nicht daran hindern, zum Versammlungsort (vor dem Südflügel) zu gelangen.
Bis Mitternacht ist schon seit Längerem eine Versammlung angemeldet. Die nun ab Mitternacht angemeldete Eilversammlung ist folgendermaßen begründet:
Wie im Laufe des Nachmittags bekannt wurde und heute Abend durch die SWR-Nachrichten bestätigt wurde, soll der Abriss des Südflügels heute Nacht vorbereitet werden. Wie Rechtsanwalt A. Maier in seinem Schreiben vom 4.1.2012 ans EBA darlegt, wäre ein Abriss zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zulässig, die Bahn hat kein gültiges Baurecht für einen Abriss zur Unzeit. Deshalb soll mit einer Eilversammlung vor dem Südflügel gegen den angekündigten Abriss protestiert werden.
Zum Schreiben von Rechtsanwalt Maier: Er begründet, dass ein Abriss entgegen dem Denkmalschutz nicht zulässig ist, solange nicht das Gesamtprojekt genehmigt ist, für das der Abriss erfolgen soll. Der Bau des Grundwassermanagements liegt gerade gerichtlich begründet auf Eis, zwei Planfeststellungsverfahren sind noch nicht eingeleitet bzw. abgeschlossen, Planänderungen sind noch offen.
danke an alle die da sind!
diesunddas – nix hinzuzufügen!
Denkt daran, dass wir auch um neun vormittags noch genug Leute vor Ort sein müssen…..
Seit 3:00 hat die Polizei die Straße Am Schlossgarten mit Hamburger Gittern abgeriegelt und erklärt die Versammlung für verboten. Die illegitimen Abbruchabsichten der DB sollen mit Gewalt durchgesetzt werden. Zunächst forderte die Polizei zum Verlassen des Geländes auf, dann kündigte sie die Räumung an und begann, die mutigen Bürger wegzutragen. Alles mit großer Lautstärke und weichgespült. Auch im Bahnhof überall Polizei. Stuttgart ist zur Polizeistadt geworden.
Alle Macht den kriminellen Vereinigungen…..
Hoffentlich wurde durch Herrn RA Maier bereits Klage eingereicht.
Gibt es da denn noch gar keine Eilentscheidung?
Warum hat der Versammlungsleiter die Demo heute Nacht dann denn eigentlich als beendet erklärt?
Auch von mir danke an alle, die da waren und natürlich auch an die, welche das am PC verfolgten und vor allem bei den Parkschützern teilweise ganz tolle und mutige Kommentare abgegeben haben.
Im Denkmalrecht gibt es leider keine Verbandsklage, anders als z.B. im Umweltrecht. Klageberechtigt ist deshalb nur, wer ein eigenes Recht an dem Denkmal hat oder durch den Abriss in einem eigenen Recht betroffen wird. Ich verweise hierzu auf ein aus Februar 2011. Beim Südflügel wird es schwer fallen, einen solchen Kläger zu finden. Ich sehe nur noch die Möglichkeit, an die Entscheidungsträger zu appellieren, die Abrissentscheidung zu überdenken. Beim Schlossgarten ist die Rechtslage anders; dort hat der BUND ein artenschutzrechtliches Verbandsklagerecht.