Kommentar: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt“

Zitat aus einem Kommentar des:
STUTTGARTER BÜNDNISSES FÜR VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Journalisten, Fernsehreporter werden ausgeschlossen

Durch die "Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schloßgartenanlagen in Stuttgart" vom 22.12.2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt:

Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten "besonders berechtigten" Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig.

In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig!

Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden - es herrscht kein Ausnahmezustand!

Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist.

Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall: "Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist" (dpa 31.12.2011).

Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schloßgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muß deshalb umgehend die "Allgemeine Verfügung" aufheben!

Zitat Ende.
(Hervorhebungen durch uns) Den kompletten Artikel gibt es HIER.

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11 Antworten zu Kommentar: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt“

  1. DPAman sagt:

    Stimmt nicht! Es muss nie was in der Art drin stehn denn mitn Presseausweis darf man da immer rein…stehtnja auch nix von DRK oder Feuerwehr drin…

    • Petra A sagt:

      Wer LESEN kann ist klar im VORTEIL:
      1.4. Als besonders berechtigt gelten insbesondere die Einsatzkräfte der Polizei, die Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr sowie beauftragte Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG und der von ihr mit den Bauarbeiten oder der Sicherung des Baugeländes beauftragten Firmen. Als besonders berechtigt gelten außerdem die beauftragten Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg oder der von den zuständigen Landesbehörden beauftragten Firmen. Die Berechtigung ist bei Kontrollen nachzuweisen.

  2. Bahnhof201268 sagt:

    Ich hatte heute Nacht einen Traum:

    „Eine Erleuchtung ging durch die Köpfe der Parkschützer und Bahnhofsgegner, sie lösten sich aus dem Beruhigungs(Würge)griff des sogenannten AKTIONSbündnisses und merkten das sie nur noch eingelullt und verarscht wurden, man ihnen wichtige Informationen vorenthielt.

    Zu tausenden gingen sie deshalb in ihre Keller, auf Dachböden und in Garagen. Sie schnappten sich Zelte und Planen und Baumaterial.

    Dann zogen sie zu tausenden vor den Südflügel,begannen die Zelte aufzustellen, Hütten und Unterstände zu zimmern und die Straße gegen anrückende Abrissmafia und ihre missbrauchten Wegräumer in blau und grün zu sichern.

    Die blauen und grünen Wegräumer waren ansichts der Menge total überrascht und kapitulierten !

    Und auch der greise Landesvater hatte eine geistige Erleuchtung, es passierte ein Wunder: Er merkte plötzlich das er die Interessen des Volkes zu vertreten hat und verfügte einen sofortigen Baustopp und pfiff die Wegräumer in blau und grün zurück!“

    Ob jemand diesen Traum wahr werden lässt/macht?

  3. Peter Gruber sagt:

    Ich ermächtige mich hiermit, selbst zu entscheiden, wann und wohin ich in dieser Stadt und in diesem Land gehe und wie lange ich dort bleiben werde. Ich werde mir das nicht mehr länger von „berechtigten“ Schurken sagen lassen. Mir ist klar, dass das Konsequenzen haben kann. Ende der Durchsage.

  4. Erika sagt:

    Nochmal ein wichtiges und dringendes Anliegen wegen des VEs vom 27.11.11:
    Bitte liebe Widerständler meldet es dringend, wenn ihr Wahlmanipulationen beim VE beobachtet habt.
    Ich selbst habe nur Beobachtungen gemacht, die darauf hindeuten, dass es zu wahrscheinlichen Wahlmanipulationen gekommen ist und habe von Personen aus unserer Protestbewegung über komische Geflogenheiten in manchen Wahlbüros gehört, die ihnen wiederum von Wahlhelfern erzählt wurden.
    Wo ist die Person, die sich ungefähr 2 Wochen vor dem VE über Twitter gemeldet hat, dass nur jede 2. Ja Stimme ausgezählt werden soll, und die diese Information , wie sie behauptete, aus zuverlässiger Quelle hat?Ich denke, am Ehesten kann man bei der Briefwahl manipulieren.Hat da jemand auffällige Beobachtungen gemacht?
    Dann bitte umgehend bei der Hauptwahlleiterin (ansässig im Innenministerium) melden und an sich an einen Juristen wenden z.B. an Herrn Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernernplatz 2 70182 Stuttgart Telefon: 0711/22021690
    Die Fristfür eine Anfechtung des VE ist noch nicht abgelaufen, wie mir ein Herr Judenkov von den Grünen (Referat für Recht- und Strafvollzug bei den Grünen im Landtag BW) auf Nachfrage mitteilte.
    Also schnell reagieren und betreffende Personen, die einem über auffällige Beobachtungen beim VE erzählt haben, zum Melden bei den betreffenden Stellen, animieren!!!

    • James sagt:

      nur jede zweite ja Stimme…. und als was wurde sie dann gezählt? Als Nein oder gar nicht?

      Sorry, das klingt wirklich nach paranoider Verschwörungstheorie…

  5. Erika sagt:

    An James: Dass es (wahrscheinliche) Wahlmanipulationen gab, davon bin ich wahrscheinlich überzeugt.
    Doch ich habe nur daraufhindeutende Beobachtungen gemacht, andere Personen haben es aber wohl mitbekommen.
    Beim VE wurde mit allen Tricks und Täuschungen gearbeitet (1,5 Milliarden Ausstiegkostenlüge: diese Pressemitteilung der Juristen zu S21 verschwand aus der Online-Ausgabe der StZ, nachdem sie stundenlang freigeschaltet war.
    Proler haben einen Tag vor dem VE siegessicher mit Sekt im Foyer des Südflügels angestoßen. Die konnten sich ihrer Sache wahrscheinlich nur so sicher sein, weil sie von den wahrscheinlich stattfindenden Manipulationen beim VE wussten. (die Umfragewerte zum VE ließen ein knappes Ergebnis von Ja gegen Nein erwarten.)
    Meine Kommentare bei StN und StZ zu wahrscheinlich stattgefundenen Wahlmanipulationen beim VE waren auch stundenlang freigeschaltet und wurden dann aus dem Online-Forum entfernt. Warum wohl?! Diese Praxis ist sonst nicht üblich, denn wenn ein Kommentar nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet ist, dann bleibt er das auch.

  6. Petra A sagt:

    »Embedded journalists«
    Die Stuttgarter Polizei eifert offensichtlich der US-amerikanischen Armee im Kriegsgebiet nach und will bei der weiteren Durchsetzung der Bauarbeiten am Hauptbahnhof ausgewählte Journalisten »einbetten«. Josef-Otto Freudenreich schrieb am Sonntag im Internetportal kontextwochenzeitung.de (»Ab ins Bett«) über geplante »embedded journalists« im von Grünen und SPD regierten Ländle: »Im Sinne von Offenheit und vertrauensvollem Umgang«, schreibt Stefan Keilbach, biete er maximal sechs Journalisten an, den Polizeieinsatz von Beginn an »eingebettet« zu begleiten.
    http://www.jungewelt.de/2012/01-09/042.php

  7. Klagender sagt:

    Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI)
    Geschäftsführender Direktor des
    Zentrums für europäische Rechtspolitik (ZERP)
    Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen hierzu:
    “ …Fraglich ist aber, ob vorliegend trotz der o.g. Grundsätze die Eröffnung des
    Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit deswegen zu verneinen ist, weil
    Bahngleise an sich „demonstrationsfrei“ sind. Aus der Versammlungsfreiheit folgt
    kein allgemeines Nutzungsrecht. In diesem Sinne stellte das BVerfG fest. Das
    Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
    „verschafft damit allerdings kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten.
    Insbesondere gewährt es dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der
    Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den
    äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird.“
    BVerfG, Urt. v. 22.2.2011- 1 BvR 699/06, Rn. 65.
    Demgemäß folgt aus der Gestaltungsfreiheit des Veranstalters einer Versammlung
    kein allgemeines Recht auf Nutzung von Flächen, die nicht dem öffentlichen Verkehr
    gewidmet sind, insbesondere kein grundsätzliches Recht auf Nutzung privater
    Flächen.
    Es stellt sich aber die Frage, ob vorliegend konkrete Nutzungsrechte bestehen, die zur
    Eröffnung des örtlichen Schutzbereichs führen.
    Das kann nicht generell, sondern nur
    einzelfallbezogen ermittelt werden. …“

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