Rechtsstaat respektieren statt Bäume fällen!

Gericht stoppt Stuttgart 21

Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Bahn die Bauarbeiten am Grundwassermanagement einstellen muss, äußern sich die Parkschützer wie folgt:

"Das Urteil zeigt exemplarisch, dass noch vieles ungeklärt ist bei Stuttgart 21", sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. "Jetzt darf Finanzminister Nils Schmid den Gestattungsvertrag zum Abholzen der Bäume im Schlossgarten erst recht nicht unterschreiben, weil der Baubeginn für die Baugrube mit dem heutigen Urteil in weite Ferne gerückt ist. Es darf in unserem Rechtsstaat nicht möglich sein, dass die Bahn Rechtsgüter wie den Artenschutz aushebelt, indem sie einfach Fakten schafft. Dafür muss auch unsere Regierung sorgen, deshalb darf sie die Abholzungs-Pläne der Bahn in keiner Weise unterstützen, solange nicht wirklich alle offenen Fragen geklärt sind. Der Finanzminister darf nicht in blindem Gehorsam gegenüber der Bahn den roten Teppich für die Kettensägen ausrollen!"

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25 Antworten zu Rechtsstaat respektieren statt Bäume fällen!

  1. yzzuf sagt:

    Was Nils von Rechts wegen!! darf – und was Nils tut – ich fürchte dass sind zwei Paar Stiefel. Die Grünen zeigen wie Macht korrumpiert.
    Danke an den BUND!!!

  2. zart und klein sagt:

    Auf Mädle kann man sich halt verlassen…danke , Frau Doktor!

  3. Petra A sagt:

    Der für Januar geplante Abbruch des Bahnhof-Südflügels und das Fällen der Bäume im Stuttgarter Schlossgarten sind nach Bahnangaben von dem Urteil nicht betroffen

  4. Peter B. sagt:

    Nils ist doch „Grubes’s Bock“, den man hier auch noch zum „Gärtner“ gemacht hat.

  5. Eigentlich ein Skandal: Ein grüner MP, ein grüner Verkehrsminister, ein grüner Umweltminister, und wer achtet auf die Rechtmäßigkeit beim Bau von S21 in Bezug auf z.B. den Umwelt- und Artenschutz? Nein, nicht der grüne MP und seine grünen Minister sondern die Zivilgesellschaft in Form eines Umweltschutzverbandes. Die Projektförderpflicht legt man bei den Grünen mittlerweile wohl sehr weit aus, ähnlich wie unter Mappus: Legal, illegal, scheißegal! Sehr traurig was aus den Grünen geworden ist…

  6. Klartexter sagt:

    Der Stellungnahme von Matthias von Herrmann ist nichts hinzuzufügen.

    Jedes weitere Faktenschaffen im Schlossgarten ist genauso illegal wie das bisherige.

  7. Dieter sagt:

    Die Landesregierung steht in der Pflicht, da der Juchtenkäfer auch EU weit geschützt ist. Auch in Deutschland gibt es Gesetze zum Naturschutz an die sich alle halten müssen und es gibt Abkommen die ihre Gültigkeit auch nicht durch die Bahn verlieren. Der Juchtenkäfer steht auf der roten Liste.
    http://www.iucnredlist.org/apps/redlist/details/15632/0

  8. Erika sagt:

    Ich warne alle, die weiter rechtswidrig an die Bäume im Schlossgarten gehen, vor ihrem frevelhaften Tun!
    Die Polizei bekommt hoffentlich massenhaft Anzeigen von den Leuten, die Wegtragegebühren und Ordnungsstrafen bezahlen mussten. Ich und viele andere haben den Polizisten immer wieder gesagt, dass sie etwas Rechtswidriges schützen und davon Abstand nehmen sollen. Wer nicht hören kann muss zahlen! Die Angeklagten vom 30.6.11 können bestimmt auch Klagen, da man auf einer illegal eingerichteten Baustelle auch logischerweise keine Straftat begehen kann.
    Wenn die Bahn so weitermachen will, dann provoziert sie vorsätzlich, die von ihr ausgerufenen bürgerkriegsähnlichen . Zustände in Stuttgart. Denn nur dann sei sie bereit den Bau von S21 einzustellen.
    Wenn einem S21 Gegener etwas passiert oder es im schlimmsten Fall zu Toten kommt, dann wird Volkeszorn über diese menschenverachtenden Kreaturen der Bahn hereinbrechen!!!

    • @erika sagt:

      – gemach gemach.
      niemand kommt zu tode und es sind keine bürgerkriegsähnlichen zustände, wenn demonstraten von polizisten weggetragen werden müssen. wohlgemerkt: der proetst schreibt sich doch so gerne das wort „friedlich“ auf die fahnen – im krieg braucht es zwei parteien.

      volszorn, menschenverachtend, bürgerkrieg… ist das neue selbstverständnis der parkschützer das einer stadtguerilla??

      „[…] da man auf einer illegal eingerichteten Baustelle auch logischerweise keine Straftat begehen kann.“ – das ist wohl die haarsträubendste rechtsverdrehung, die ich hier bisher gehört habe. das GWM ist doch kein rechtsfreier raum, was für ein unfug.

      • Erika sagt:

        Wer Augen hat zu lesen, lese! Die Bahn hat die bürgerkriegsähnlichen Zustände ausgerufen , nicht ich. Und Frau Dahlbender vom BUND hat die Bahn auch von der wiederholten rechtswidrigen Fällung der Bäume im Schlossgarten gewarnt! Der Schlossgarten ist laut Wilhelma- Gärtner zudem denkmalgeschützt! (StZ vom 20.12. Baumgutachten)
        Und ob die Demonstranten, die sich vor eine illegale Baustellte gesetzt haben, um das rechtswidrige weiterarbeiten zu verhindern, klagen können gegen Wegtragegebühen und Ordnungsstrafen muss die Justiz klären.
        Aber ich denke, dass die da schon eine berechtigte Chance haben!
        Und wer jetzt immer noch „nur“ Bahnhof versteht, der wird es nie begreifen, dass eben an diesem Bahnhofsprojekt sichtbar wird, wie Gesezte zugunsten der kapitalbesitzenden und der Bahn ausgehebelt werden. Unsere Demokratie und unser Rechtsstaat sind in höchster Gefahr!

    • Daniel sagt:

      Zitat: „da man auf einer illegal eingerichteten Baustelle auch logischerweise keine Straftat begehen kann.“ …

      Also wenn ich auf einer Illegalen Baustelle (ungenehmigter Anbau an meinem Gartenhäusle) jemanden mit der Schaufel eine über den Kopf ziehe (Körperverletzung) ist das Legal? Danke für die Info .. Gut zu wissen.

      Dann ist es auch legal wenn ich auf einer illegalen Party im Wald – Drogen verkaufe? schließlich war die Veranstaltung Illegal.

      Ja ich weiss … viel Polemik, würde jedoch die Argumentation hierzu in Erfahrung bringen

      • Daniel sagt:

        ach und was ich vergessen habe zu erwähnen… Wenn Sie schonmal Bürgerkriegsähnliche Zustände erlebt hätten, würden sie so einen Quatsch nicht verzapfen. Schließlich geht es hier um einen Bahnhof und nicht um die Hetze gegen andere Religionen etc. …

        Wenn Sie mal Bürgerkriegsähnliche Zustände sehen möchten, schauen Sie sich bitte mal ein paar Dokus über den Balkan, Kongo, Somalia etc. an. Dann sehen Sie was Bürgerkriegsähnliche Zustände sind. Das ist eine verhamlosung – wie ich sie persänlich nicht für gut heissen kann …

        Notiz an den Moderator: Ich bin nicht beleidigend, oder sonstetwas. Ich weiss ihr habt Probleme damit – kritische Kommentare „durch zu lassen“, damit man sie auf der Homepage sieht. Würde mich jedoch freuen, wenn eure Form der Zensur von kritischem ggü. eurem Klientel mal abgeändert wird!

        Vielen Dank im voraus

        • Hans Hase sagt:

          Wenn du schon so auf klaren Definitionen bestehst, halte dich doch einfach selbst daran und unterlasse dieses unsinnige „Zensur“-Gejammer. Wenn du wüsstest, was ‚Zensur‘ wirklich ist, würdest du so einen Quatsch nicht verfassen.

          Das ist eine verhamlosung – wie ich sie persänlich nicht für gut heissen kann …

          Wenn du wissen willst, was Zensur eigentlich ist, guck bei Wikipedia nach oder schau dir mal „ein paar Dokus“ über China, Russland oder Nordkorea an.

      • Erika sagt:

        Keine Polemik, sondern Tatsachen. Das GWM ist illegal eingerichtet worden. Und wer hat da eins auf den Kopf gekriegt?! Ein ziviler Polizist mit Waffe im GWM ist wohl erlaubt? Sind wir im wilden Westen?! Oder in einmme zivilisierten Land?
        Und um die Rechtsstaatlchkeit wieder herzustlellen oder ein bisschen in Richtung Rechtsprechung für alle zu schieben, bedarf es des zivilen Ungehorsams! Gleiches Recht für Alle, oder gleiches Unrecht für Alle. Denkmal-Arten-und Umweltschutz sind für alle verbindlich sowie sämtliche anderen geltenden Gesetze einschließlich der Verfassung und der Grundgesetze.
        Ich und viele andere haben noch nie jemanden eine Schaufel auf den Kopf geschlagen.
        Aber hier wird vielen Leuten Unrecht angetan, die sich vor etwas illegales, rechtswidriges stellen und dafür dann bezahlen sollen. Ist das Ihr Verständnis von Rechtsstaatlichkeit?!
        Die Bahn hat letztes Jahr, wie sich herausstellte rechtswidrig Bäume im Schlossgarten gefällt und wurde dafür zur Rechenscha ft gezogen. Aber die Geldstrafe hat der Bahn nicht wirklich weh getan. Die Bäume aber sind unwiderbringlich zerstört!!!

  9. diesunddas sagt:

    Großer dank an den BUND für den Einsatz vor Gericht. Ein großer Erfolg, auch wenn die Bahn das Urteil bei der anstehenden Fällung wohl ignorieren will.

    Dabei geht allerdings etwas unter, dass es einen wichtigen Bericht zum 30.09. (Stattasnwaltschaft nimmt Stellung zu Stumpf) gibt:
    http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=9026410/property=download/nid=1622/dg68c5/index.pdf

    Der Bericht macht vieles deutlich, insbesondere scheint die Polizei tatsächlich keinerlei Hinweise auf Gewalttaten von demonstranten vor dem einsatz von Zwangsmitteln zu haben! (dafür wird die steinwurflüge wieder aufgewärmt, als „berichte“)

    Den Bericht sollte jeder lesen, abgesehen von den subjektiven Meinungen der staatsanwaltschaft sprechen die fakten massiv für uns.

  10. Ulrich Schirrmeister sagt:

    Lieber Herr von Herrmann, Ihr Kommentar ist ja schön und gut, aber wie sollen wir den Rechtsstaat respektieren, wenn es diesen spätestens seit Mappus und CO gar nicht mehr gibt?

  11. Demokratin sagt:

    Das Urteil ist zwar gut und schön, bezieht sich jedoch tatsächlich nur auf das GWM und nicht das beabsichtigte Baufeld, sondern nur auf die geänderte Planung des GWM.

    • Karin sagt:

      @Demokratin
      „Das Urteil ist zwar gut und schön, bezieht sich jedoch tatsächlich nur auf das GWM und nicht das beabsichtigte Baufeld, sondern nur auf die geänderte Planung des GWM.“

      Völlig falsch! Urteil lesen:
      http://justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1272936/index.html?ROOT=1153033

      Das „beabsichtigte Baufeld“ ist der mittlere Schlossgarten, in dem es Bäume mit Juchtenkäferpopulationen gibt.
      Das VGH Mannheim hat die Bahn dazu verdonnert, unter Einbeziehung des Bundes Naturschutz einen Schutzplan für diese Juchtenkäferpopulation aufzustellen.
      Wenn man weiss, dass Juchtenkäfer nur in einem intakten Biotop leben können, weiss man, dass ein Schutzplan für den Juchtenkäfer nur funktioniert, wenn der gesammte Baumbestand im mittleren Schlossgarten erhalten bleibt.
      Das von der Bahn geplante GWM im mittleren Schlossgarten ist damit Geschichte.

      • Dan Cortez sagt:

        Karin, haben Sie das Urteil eigentlich selbst gelesen? Ich zitiere: „Gegenstand des nunmehr für rechtswidrig erklärten Bescheids zur 5. Planänderung ist die Umplanung des Grundwassermanagements, welches für den Bau des neuen Tiefbahnhofs erforderlich ist.“

        Es geht hier um die geänderte Planung des GWM, um sonst nichts. Südflügel und Räumung des Baufelds sind davon vollkommen unberührt.

      • so auch nicht richtig sagt:

        genauer lesen, karin:

        „Diese Entscheidung bewirkt, dass Baumaßnahmen zur Realisierung des geänderten Grundwassermanagements – entgegen dem vom Eisenbahn-Bundesamt angeordneten Sofortvollzug des Bescheids zur 5. Planänderung – vorläufig unterbleiben müssen“

        das, was hier als „Baumaßnahmen zur Realisierung des geänderten Grundwassermanagements“ bezeichnet wird ist im wesentlichen das verlegen der rohrleitungen. und davon ist die fällung der bäume – wie in der presse sowie auch hie rüberall zu lesen – nicht betroffen, den das ist keine baumaßnahme für das GWM.

        am rande noch: wer, der sich hier so groß ‚umweltschutz‘ auf die fahne schreibt, bezweifelt eigentlich, dass es ein wesentlich schonenderer eingriff in den schlossgarten ist, wenn anstelle von vier dezentralen kleinen einrichtungen (inklusive der dafür nötigen infrastruktur wie stromleitungen, straßen, beleuchtung etc) eine einzelne große errichtet wird?

        der BUND wurde nicht rechtens übergangen, das geht so nicht, keine frage. aber vor dem o.g. hintergrund zu klagen, ist reine, opportunistische heuchelei.

      • Demokratin sagt:

        Unsinn, der Juchtenkäfer lebt in Baumhöhlen, die sie oft sein ganzes Leben lang nicht verlässt.
        Dieser benötigt also faktisch nur seine Baumhöhle. Das Urteil beziehht sich nun mal nicht auf den gesamten mittleren Schlossgarten, sondern lediglich auf die beabsichtigten Änderungen des GWM.

        Welchen Sinn sollte es machen, hier jetzt falsche Hoffnungen zu erzeugen, wenn dann Anfang Januar die Ernüchterung kommt?

  12. S21-Nein-Danke sagt:

    dem Bericht nach, haben alle Beteiligten der oberen Riege einen Heiligenschein *blingbling* ;-(

  13. S21-Nein-Danke sagt:

    Dem Bericht zur Folge, haben alle hochrangigen Beteiligten einen Heiligenschein *blendblingbling* ;-(

  14. Demokratin sagt:

    Man sollte einfach mal lesen, was man zitiert:
    …Gegenstand des nunmehr für rechtswidrig erklärten Bescheids zur 5. Planänderung ist die Umplanung des Grundwassermanagements, welches für den Bau des neuen Tiefbahnhofs erforderlich ist. Das dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 für das Projekt „Stuttgart 21“ zugrundeliegende Grundwasserkonzept sah ursprünglich den Bau von drei einzelnen Infiltrationswasseraufbereitungsanlagen und einer Überschusswasseraufbereitungsanlage an insgesamt vier Standorten in der Nähe des bestehenden Hauptbahnhofsgebäudes vor. Mit dem Bescheid zur 5. Planänderung ließ das Eisenbahn-Bundesamt die „Zentralisierung“ dieser Anlagen an einem Standort zu. Es ging hierbei von der Vorstellung aus, dass der bisherige Planfeststellungsbeschluss nur hinsichtlich des neuen zentralen Technikgebäudes für die Wasserbehandlung geändert werden müsse, die dem Betrieb der neuen Anlage dienenden zahlreichen Rohrleitungen, Grundwassermessstellen und Infiltrationsbrunnen aber außer Betracht bleiben könnten, weil sie als reine Ausführungsplanung nicht planfeststellungsbedürftig seien.

    Dem ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt. Er stellt in seinen Entscheidungen klar, dass die genannten Nebenanlagen nicht getrennt von der Umplanung des zentralen Technikgebäudes betrachtet werden dürfen. Diese gehörten notwendigerweise zum Betrieb der (neuen) Wasserbehandlungsanlage und hätten bereits im Rahmen des Verfahrens zur 5. Planänderung in den Blick genommen werden müssen. Das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen und planungsrechtlich bewältigen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen der Bau dieser Nebenanlagen im Bereich des mittleren Schlossgarten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen. Denn schon während des Planänderungsverfahrens hätten Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass (auch) im mittleren Schlossgarten – entgegen bisherigen Erkenntnissen, die dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 zugrunde lagen – doch eine lokale Population des Juchtenkäfers, einer europarechtlich streng geschützten Art, nachgewiesen sei. Bei dieser Sachlage, so der VGH, sei die Frage, ob der Bau der Rohrleitungen, Grundwassermessstellen und Infiltrationsbrunnen im Mittleren Schlossgarten zu relevanten Beeinträchtigungen dieser Population führe und welche verbindlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Population ggf. zu ergreifen seien, schon im Rahmen des Planänderungsverfahrens zu bewältigen gewesen und hätte nicht der Bauausführung vorbehalten werden dürfen….

    Hinsichtlich der bestandskräftigen Planfeststellung zur Schaffung des Baufeldes wurde der BUND seinerzeit bereits gehört und hat dabei keine Einwände hinsichtlich einer Gefährdung des Juchtenkäfers erhoben.

    Das ist zwar sehr bedauerlich, jetzt aber leider nicht mehr zu ändern.

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