Pressemitteilung: Parkschützer wieder in Freiheit

Pressemitteilung vom 30.11.2011

Parkschützer wieder in Freiheit

Am  Dienstag wurde der Parkschützer aus der Justizvollzugsanstalt entlassen, der seit dem 27.06.2011 in Untersuchungshaft in Stuttgart Stammheim war.

Dies war das Ergebnis des Haftprüfungstermins vor dem Landgericht Stuttgart, wie sein Anwalt Claus-Joachim Lohmann der Esslinger Kanzlei AnwaelteDirekt mitteilte.

Der Parkschützer  und Gegner des Projekts Stuttgart 21 wurde beschuldigt, am 20. Juni bei der Besetzung des Grundwassermanagements am Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofes teilgenommen zu haben und einem von außen nicht erkennbaren Zivilpolizisten einen Faustschlag erteilt zu haben, welcher anschließend, trotz der angeblichen Faustschläge, ungehindert davonlief. Da dem Beschuldigten überhaupt nicht bewusst war, dass es sich um einen Zivilpolizisten handeln könnte, versuchte er diesem zu folgen, wobei es zu einer Rangelei kam. Inzwischen kamen andere Personen hinzu und wollten die beiden auseinanderziehen. Auch diese Personen werden nun strafrechtlich belangt.  Nach der Rangelei lief der bewaffnete Zivilpolizist ungehindert zum Südflügel und kämpfte sich durch eine Menschenmenge. Anschließend setzte er sich in einen Sanitätswagen und telefonierte einige Minuten, bevor er zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht wurde.

Alsbald nach der Inhaftierung hatte sein Verteidiger die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Das zunächst zuständige Amtsgericht Stuttgart hatte den Antrag des Verteidigers abgelehnt; auch die Beschwerde wurde zurückgewiesen. In der ersten Pressemeldung der Polizei wurde versuchter Totschlag,  wenig später schwerer Raub unterstellt. Diese Anklagepunkte mussten als vollkommen haltlos fallen gelassen werden. Zudem wurden gegen den Beschuldigten neben seiner Haft weitreichende Einschränkungen der Besuche, der Telekommunikation und des Schriftverkehrs auferlegt.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mehrere Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen durch, um vor allem Bild- und Filmmaterial über den Vorfall zu erhalten, neben den vielfältigen Aufnahmen, die in das Internet gestellt wurden. Obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst im Oktober abgeschlossen waren, hatte diese schon am 27. Juni einen Haftbefehl beim Amtsgericht Stuttgart beantragt.

Mit der Anklage Anfang Oktober hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Vorwurf des schweren Raubes fallen gelassen. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet. Da gegen noch fünf weitere Beschuldigte Anklage erhoben wurde und noch einige prozessuale Fragen geklärt werden müssen, ist nicht damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr das Verfahren eröffnet wird. Der Beschuldigte war 154  Tage in Haft. „Es wurde Zeit, dass der Beschuldigte frei gelassen wird, solange kein Gericht rechtskräftig über die Tatvorwürfe entschieden hat“, so der Verteidiger Claus-Joachim Lohmann.  „Auch gegenüber Gegnern von Stuttgart 21 dürfe es keine Verdachtshaft geben, solange nicht alle Vorwürfe stichhaltig geklärt sind“. Nach Ansicht des Verteidigers handle dabei das Landgericht Stuttgart mit größerer Sorgfalt.

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9 Antworten zu Pressemitteilung: Parkschützer wieder in Freiheit

  1. andrea sagt:

    na endlich wurde auch zeit. 154tage sind zu viel für nichts und wieder nichts.
    oder schwnkt die justiz auf einen anderen kurs ein. ich traue denen auch nicht über den weg.
    hauptsache einer ist mal frei.
    trozdem bleiben wir oben und hauen derbahn auf die finger

  2. teiler sagt:

    hat der wirklich 6 Monate in U-Haft gesessen? Ist sowas zulässig?

    • Norbert Rupp sagt:

      Nein. Das ist eindeutig Amtsmissbrauch in Tateinheit mit Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Wenn es einen festen Wohnsitz gibt sowieso. Man sperrt nicht mal weit schwerere, dazu eindeutig schuldige Kaliber in U-Haft, wenn sie letzteres nachweisen können. U-Haft, vor allem eine so unverhältnismäßig lange, ist nämlich eine Sanktion, die wegen Verdunkelungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr und zur Sicherung der Öffentlichkeit verhängt wird sowie bei besonders schweren, nicht wie hier nun behaupteten Delikten. Der Polizist, der hier das Opfer mimte, wurde nach einer Nacht, die er im Krankenhaus zur Beobachtung verbrachte, am nächsten Morgen wegen offensichtlich fehlender Befunde wieder entlassen. Was daran schwere Körperverletzung sei soll, muss die Statsanwaltdschaft ewrst mal erklären. Und wenn ein Zivilist sich in der vorliegenden Situation als bewaffnet erweist, darf er durchaus im Sinne einer Putativnotwehr in seiner Bewegung eingeschränkt werden. Dieses Recht hat jeder Bürger. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Staatswälte sollte unbedingt eingereicht werden. Eien Entschädigung für die erlittene Haft ist sicher fällig.

  3. Uwe Mannke sagt:

    „Der Parkschützer und Gegner des Projekts Stuttgart 21“ wird hier geschrieben. Ich fände es besser zu schreiben: Der Demonstrationsteilnehmer, der sich mutmaßlich an der Baugeländebesetzung beteiligte und dabei in eine Rangelei mit einem vermutlich für ihn nicht erkennbaren Zivilpolizisten geriet.

    Ich gehe davon aus, dass eine Rangelei mit einem Zivilpolizisten vermeidbar ist, wenn man sich in solchen Situationen bewußt deeskalierend verhält.

  4. roland adam sagt:

    Er wurde halt als „Dagegen OPFER“ gebraucht um die Strategie der Kriminalisierung zu untermauern .

    Ein sehr gebraeuchliches Handeln , um „Argumente“ zu schaffen -wo diese sachgemäss fehlen ,weil doch das Einzige Argument –Betrug und Bereicherung am Bürger ist .

    Selten so klar herausgestellt wie in Stuttgart

  5. Ole sagt:

    Willkommen in der Freiheit. Ein halbes Jahr des Lebens zerstört mit Nebenwirkungen.
    Vielleicht bemerken jetzt mal mehr Leute wenn das ZDF oder besser gesagt das Stadlpack über Demonstranten bzw. Chaoten aus Berlin, Hamburg, Stuttgart(neu) oder sonst woher berichtet, wie wenig Recherche und Wahrheit hinter diesen Meledungungen stecken.
    Was sagte Georg Schramm über Zorn?

  6. Tremmer sagt:

    Das ganze Verfahren ist einem Rechtsstaat unwürdig und beschämend.
    Wie sieht die Wiedergutmachung, Entschädigung aus?
    Wie können wir Solidarität üben und zeigen!!!
    Was ist geplant?
    Spontandemo mit Sammelaktion?

  7. Reini sagt:

    Sind wir schon in Russland??? Da hat man von dem „wahren Demokraten“ Putin aber schnell gelernt!
    Der schwarze Filz sitzt eben überall…auch in der Justiz und bei der Polizei!

    Wer sich mit dem Kapital anlegt hat anscheinend keine Rechte mehr! Die Medien übernehmen den Rest!
    Armes Deutschland!
    Wundert sich noch einer das man immer sagt, wir hätten keinen Rechtsradikalismus ???

    Nicht nur auf diesem Auge ist man bei Polizei und Justiz blind!

  8. Claudia sagt:

    Passend dazu:

    Verstoß gegen Menschenrechte:
    Deutschland muss Demonstranten Entschädigung zahlen
    Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Justiz wegen ihres Umgangs mit zwei Protestlern abgestraft. Während des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 waren die Männer vorsorglich tagelang festgehalten worden – wegen verdächtiger Fahnen.

    Siehe http://www.ftd.de/politik/deutschland/:verstoss-gegen-menschenrechte-deutschland-muss-demonstranten-entschaedigung-zahlen/60136625.html

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