Juristen kritisieren Brief des OB Dr. Schuster als Wählertäuschung
Stuttgart, 24.11.2011. Der Arbeitskreis der Juristen zu Stuttgart 21 wirft dem OB Wolfgang Schuster vor, mit einem Schreiben an die Stuttgarter Bürger zur Volksabstimmung bewusste Wählertäuschung zu betreiben. „Der Jurist Dr. Schuster weiß, dass es sich bei den angeblichen Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. € um eine bewusste Täuschung der Bürger handelt, weil die Bahn bei Projektabbruch wertvolle Grundstücke zurückbekommt. Die Bahn erhält Grundstücke mit einem Millionenwert zurück, den sie sich anrechnen lassen muss“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. Davon geht – nach anfänglicher Falschbehauptung (s. HIER PM v. 25.10.2011) – inzwischen selbst der Projekt-Befürworter Prof. Stefan Faiß aus. Er räumt ein, dass der Wert der Grundstücke anzurechnen sei (s. HIER), der damit die Schadensberechnung der Bahn zur Makulatur werden lässt. Allerdings behauptet Faiß nun fälschlich, die Bahn könne beim Ausstieg aus dem Grundstückskauf “entgangenen Gewinn” verlangen. Dabei ignoriert er den von OB Schuster unterschriebenen Grundstückskaufvertrag vom 21.12.2001 (Präambel, Abs. 2 und 3), wonach der Kaufpreis die Bahn in die Lage versetzen soll, ihren Beitrag zur Finanzierung von Stuttgart 21 zu leisten. Den braucht sie bei Projektabbruch aber nicht. Der Kaufvertrag sollte der Bahn keine Gewinne bescheren. Im Gegenteil: Die Bahn hat der Stadt einen millionenschweren Zinsverzicht ab 2010 abgerungen mit dem Argument, sie würde ihrerseits auf ihren Gewinn verzichten. Dies ist im Bericht der Stadtverwaltung vom 19.07.2007 (Anlage zur GRDrs. 609/2007, Ziff. 5.4) dargestellt. Wie man es auch dreht: Kein deutsches Gericht wird der Bahn die Milchmädchenrechnung aus der Rückabwicklung der Grundstückskaufverträge abnehmen. Sie dient nur der Manipulation der Wähler, an der sich OB Dr. Schuster mit seinem jüngsten Schreiben an die Stuttgarter kräftig beteiligt.
Eine weitere unsachliche Täuschung ist die Behauptung von OB Dr. Schuster in seinem Brief, es sei völlig offen, wer bei einem Projektabbruch für die Sanierung des Gleisfeldes und des Bahnhofsgebäudes aufkommen solle. Hierfür sind nach dem Grundgesetz - wie der OB genau weiß - der Bund und die Bahn allein zuständig, die ihre Pflichten bisher vernachlässigt haben. Echte Demokratie braucht aber ehrliche Politiker und transparente, richtige Informationen.
Pressekontakt: Bernhard Ludwig, Rechtsanwalt, Kernerplatz 2, 70182 StuttgartTelefon: 0711/22021690
Kann man als Privatperson auch rechtliche Schritte gegen Schuster einleiten, oder kann man sich lediglich wie hier beschrieben http://www.uawg.de/ bei der Wahlleitung beschweren?
Siehe auch HIER: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/11/23/volksabstimmung-wegen-verletzung-der-neutralitatspflicht-durch-ob-schuster-nicht-moglich/
uAwg.de ruft alle wahlberechtigten BürgerInnen in Stuttgart auf eine Beschwerde an den Wahlleiter zur Volksabstimmung Baden-Württemberg zu senden.
Gibt es dazu nähere Angaben (Beschwerde beim Landes-Wahlleiter)?
Landesabstimmungsleiterin Friedrich Innenministerium BW und Kreisabstimmungsleiter Dr. Martin Schairer BW
Dieter Reicherter (Richter a.D.; „Juristen zu S21„) hat eine Briefvorlage entworfen, verwendbar für jeden Empfänger des Briefs vom Stuttgarter Oberbürgermeister, der mit dem S21-Werbebrief und der Vorgehensweise des OB Schuster nicht einverstanden ist und sich dagegen zur Wehr setzen möchte. Siehe Vorlage: VA_Stuttgart1.pdf
Weitere Hintergründe, siehe auch HIER
Ich glaube, das ist nicht nur ein Stuttgarter Problem. In vielen Gemeinden werden anscheinend „Appelle“ veröffentlicht, oft in Amtsblättern der Gemeinden – so wie bei uns in Aichwald der unsägliche „Aichwalder Appell“ auf der letzten/Rück-Seite des Amtsblatts. Hier wird nur die Meinung der Kellerbahnhof-Befürworter verkündet.
Ok, die Juristen kritisieren zu recht Schusters Brief. Aber wenn wir uns gegenseitig bekunden , dass iwr das kritisieren- erfährt da lieschen müller in stuttgart was drüber? ….ich befürchte nicht.
dieser brief von herrn schuster ist eine sauerei und lügen tut er obendrein. der herr schuster ist genauso arogant wie herr grube keinen deut besser oder schlechter.
der mann will uns stuttgart kaputt machen. aus schwäbich-gmünd ist er raus geflogen wir sollten das gleiche tunaber dann bitte mit dem finanzbürgermeister föll
andrea oben bleiben
wählertäuschung, soso –
wie steht es mit der der ja-zu-ausstieg broschüre, welche vor ein paar tagen in meinem briefkasten lag, der beispielsweise zu entnehmen ist, dass die anbindung an die NBS bei K21 viel einfacher sei als bei S21? unterschlägt man bei dieser behauptung nicht etwa die nötige brücke auf höhe obertürkheim über den neckar, welche, inkl. den lärmschutzwänden, viele meter hoch das neckarteal zerschneidet? was ist mit den betriebsgeländen von mercedes, privatgeländen von sportvereinen und anwohnenern, die man „enteignen“ muss? was ist mit dem vielen wald, den man für die tunneleinfahrt auf höhe hedelfingen fällen muss? was ist mit dem ungelösten problem danach im körschtal – brücke durchs naturschutzgebiet oder tunnel jenseits der steigungen, die bei S21 schon als unmöglich gelten? was ist mit 27km tunnelröhren, die gegragben werden müssen? etc etc
keine wählertauschung?
Stammt die von Ihnen zur Entlastung Schusters angeführte Broschüre auch von Schuster, wurde auf Steuerzahlers Kosten in einem amtlichen Schreiben zugestellt?
Nein? Ach ….
Mal ehrlich: Glauben Sie wirklich, irgendjemand fiele auf so eine durchsichtige Nummer herein? Hier nicht. Deshalb können Sie sich auch die Märchen von Enteignungen von Mercedes oder Sportvereinen sparen.
Als Stuttgarter Steuerzahler solltet Ihr prüfen ob ihr Strafanzeige wegen Untreue gegen Schuster stellen könnt. Denn einen Brief mit dem Briefkopf als OB ist höchst fragwürdig. Prüfen auf jeden Fall.
Oben Bleiben
Marion
boris : über den Inhalt will ich nicht diskutieren es ist alles gesagt. Aber was der Unterschied ist :
die Gegnerschaft sind keine Oberbürgermeister und Wahlleiter und nutzen nicht den Verwaltungsapparat und damit Gelder aller SteuerzahlerInnen für ihr Anliegen. Das ist die Tatsache, die wir uns nicht gefallen lassen können.
Ist das ein Konsens ?
Schuster hat schonmal 67 000 Unterschriften ignoriert und ignoriert nun wieder die Meinung der Bürger!
Fakten sind für diesen Beamten nicht entscheidend, sondern Verträge!
Verträge die auf Grund betrügerischer Berechnungen zustande gekommen sind und somit eine arglistige Täuschung darstellen!
Getäuscht wurde die Parlamente die nur von Kosten von 3 Milliarden ausgegangen sind!!
Schon Öttinger hat ohne Scham gelogen und redet sich heute raus!
Die Herren wissen nicht mehr dass sie gelogen und betrogen haben…so wie mappus auch!
Schuster steckt bis zum Hals in diesem Projekt…er ist ein Lobbyist und mich würde interessieren ob er Geld für seinen Einsatz bekommt!
Ihr macht es richtig..
Den Brief an den Empfänger zurück bringen….PERSÖNLICH!
Nehmt ihn mit nach Stuttgart! Der Weihnachtsmarkt ist eröffnet und der ist direkt am Rathaus!
Jedes Rathaus hat einen Briefkasten und da könnt ihr eure Briefe einwerfen ;-)))))))))))
Das gibt ein tolles Bild ab, wenn Tausende Briefe den Kasten verstopfen und diesem überheblichen Beamten zeigen, was die Bürger von ihm halten!
Schuster raus, und Oben bleiben!
Lieber Boris,
du kannst einem echt Leid tun. Vergleich doch erst mal die Längen der Tunnelröhren von K21 und S21 bevor du hier so einen Mist herumposaunst….
hat jemand eine sinnvolle interpretation, wie der unterbürgermeister auf die idee kam, die VA mit seinem brief zu „torpedieren“? jedenfalls gibt’s jetzt ein viertes realistisches szenario: VA im land auf messers schneide, quorum auch, aber stuttgart darf nicht gezählt werden wegen schusters eingriff.
ich versteh jetzt, warum Mappus ihn weghaben wollte.
Schließe mich dem /der Reini – Beitrag an, den Wahlwerbe – Brief mit Kommentar versehen im Rathausbriefkasten am Sonntag nach dem Urnengang perönlich abzugeben , falls die Wahlleiter /in Schairer und Friedrich die V A Volks – Abstimmung nicht in l e t z t e r Minute per Rundfunkmeldung noch stoppen ( Das ist in etwa so , wie eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht ). Dazu ist natürlich “ rechtswissen “ und Mut der beiten Wahlleiter , Frau Friedrich und und Doktor Schairer von nöten ! ! ! ?
Wahl wegen Verletzung der Neutralitätsplicht des O B Schuster in seinem Werbe brief neu ansetzen !