Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt klaut aus Studentenvideo

Der NEIN-Werbefilm der Arbeitgeber Baden Württemberg enthält vier Einstellungen, die aus dem Studentenvideo Stuttgart24h geklaut wurden. Hier im Vergleich die vier Einstellungen des Studentenfilms und des S21-Films von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt (links Studenten-Einstellung, rechts geklaute NEIN-Einstellung):

Dieter Hundt hatte Walter Sittler schwer attackiert, es sei eine "Granatensauerei", seinen schönen (teuren) Werbespot für die JA-zum-Ausstieg-Kampagne umzudeuten. Auch hatte der Chef der Arbeitgeber (Boss der Bosse?) gegen die weitere Verbreitung des Sittler-Spots eine einstweilige Verfügung bei Gericht erlassen, die mit einem "Odnungsgeld bis zu Euro 250.000 [...] oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten" bewehrt ist. Harter Tobak, Herr Hundt! Ist es nicht vielmehr eine Granatensauerei, dass Stuttgart 21 für die Arbeitnehmer im Regionalverkehr nur Nachteile bringen wird?

Der Sittler-Spot, den viele schon gesehen haben, ist bei YouTube nicht mehr verfügbar.

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21 Antworten zu Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt klaut aus Studentenvideo

  1. Petra A sagt:

    Danke für diese Recherchen! – Ein Teil des Filmes ist mir irgendwie bekannt vorgekommen, und tatsächlich.. nun weiss ich woher 😉 Eine Granatensauerei, dass man aus einem Studentenspot einen Werbespot für ein sinnloses Immobilien-Projekt kopiert. Wo liegen hier die Urheberrechte???

  2. Kevin Glatter sagt:

    Ich wäre vorsichtig mit solchen Behauptungen.
    Haben die Studenten Anzeige erstattet? Oder haben diese die Sequenzen vielleicht verkauft oder das Recht abgetreten?
    Denn davon kann ich leider noch nirgendwo lesen.

    • Als Urheber des Filmes stuttgart24h kann ich ihnen versichern, dass wir eben gerade keine Nutzungsrechte für unsere Aufnahmen verkaufen wollten. Daraufhin hat die Agentur fischerAppelt die Aufnahmen erstaunlich präzise genau nachgedreht.

      • Tobias R sagt:

        Damit darf ich also auch kein Bild mehr vom Hauptbahnhof machen?
        Und was hat das „nachdrehen“ mit dem Urheberrecht zu tun?

        Sie „wollten“ keine verkaufen, aber haben des dann doch getan? Oder wie ist ihre Aussage zu versehen?

        • Hans Hase sagt:

          „Damit darf ich also auch kein Bild mehr vom Hauptbahnhof machen?“

          Stellen Sie sich jetzt vorsätzlich dämlich?

          „Und was hat das “nachdrehen” mit dem Urheberrecht zu tun?“

          Urheberrechtlich geschützte Werke 1:1 nachzudrehen (oder nachzumalen, nachzudichten etc.) verstößt gegen selbiges. Aber das wissen Sie ja ganz genau.

        • @Tobias R:
          Wir haben zu nichts zugestimmt, nichts verkauft und haben entsprechend auch keinen Cent dafür gesehen.

          Wir beiden Studenten möchten nicht behaupten, dass es sich sich hier um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder das es überhaupt eine Rechtsverletzung ist. Allerdings lässt sich aufgrund von folgendem ähnlichen Fall vermuten, dass es durchaus eine rechtliche Handhabe geben könnte: http://www.lawmas.de/main.php cat_id=155&linkid=155&pic_id=177 &pageaction=showentry&lang=de

        • Sorry aus irgendeinem Grund wurde der Link verschluckt:
          http://www.lawmas.de/main.php?cat_id=155&linkid=155&pic_id=177&pageaction=showentry&lang=de

          Ich hoffe diesmal funktioniert es …

        • Petra A sagt:

          Man müsste gegen diesen geklauten Werbespot des S21-Pro Arbeitgeberverband BW und Herrn Hundt umgehend rechtlich vorgehen!!!

          Die Motivfreiheit ist NICHT grenzenlos. Wer beispielsweise ein bestimmtes Landschaftsmotiv fotografiert und dabei durch die besondere Auswahl des Aufnahmeortes, des Aufnahmezeitpunkts, des Bildausschnitts, der Bildschärfe oder der Blende eine eigene schöpferische Leistung erbringt, kann sich dagegen zur Wehr setzen, dass dasselbe Motiv mit denselben fotografischen Besonderheiten von Dritten nachfotografiert wird.
          http://www.lawmas.de/main.php?cat_id=155&linkid=155&pic_id=177&pageaction=showentry

    • Petra A sagt:

      Bereits die Tatsache, dass der Arbeitgeberverband von Baden Württemberg keine eigenen Ideen für seinen Werbefilm hat – ist nicht nur oberpeinlich – scheint aber Tradition bei S21. Hier wird nicht nur von Plakaten eines grossen Mediamarkt-Unternehmens, sondern auch von den S21-Gegnern „Alles nachgemacht“.

  3. ebse sagt:

    Frage aller Fragen:
    Was haben die ProLer und der Hr. Googleberg gemeinsam?
    Na, das ist ja nicht schwer festzustellen!
    Strg+c
    Eine tolle „geistige Elite“ haben wir hier. Uiuiuiuiuiui.

  4. Stoffel sagt:

    Es ist doch nichts neues das die Neinler alles nachmachen. Keine eigenen Idden.
    Wenn sie sich doch halt auch mal die Intelligenz nachmachen würden wären alle Probleme gelöst.
    Aber sich dumm stellen ist einfach aber Intelligent wirken ist schwer.

  5. hab ich sagt:

    ihr habt ein verständnis von demokratie. keine anderen meinungen durchlassen ! super herr v. h….

    • Hans Hase sagt:

      Weisst du überhaupt, worum es hier geht? Im Übrigen kommt selbst deine ‚Meinung‘ durch – wozu auch immer das eine Meinung sein soll.

  6. Nick sagt:

    „Auch hatte der Chef der Arbeitgeber (Boss der Bosse?) gegen die weitere Verbreitung des Sittler-Spots eine einstweilige Verfügung bei Gericht erlassen, die mit einem „Odnungsgeld bis zu Euro 250.000 […] oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten“ bewehrt ist.“ Ein Beispiel mehr dafür, wer in unserer Demokratur die Macht hat.

  7. Tobias R sagt:

    Dann gehen sie doch bitte rechtlich dagegen vor und verbreiten hier nicht irgendwelche Unwahrheiten.

    Und lesen Sie bitte mal das Urteil:
    „bestimmtes Landschaftsmotiv“ UND „Aufnahmezeitpunkt“
    Bei allen Bild sieht man ganz eindeutig, dass es nicht der gleiche Zeitpunkt ist.

    Mir ist das aber alles völlig egal, Herr Sittler hat selbst gesagt das er an den Rechtsstaat glaubt und daran glaube ich auch.

    • Hans Hase sagt:

      „Bei allen Bild sieht man ganz eindeutig, dass es nicht der gleiche Zeitpunkt ist.“

      Soso, sieht man ganz deutlich – warum wird dann der Eindruck erweckt, es handele sich um den selben Zeitpunkt, in dem man die Bilder rückwärts abspielt?

      „Kuriosität am Rande: der von der Weinsteige aus gefilmte Sonnenaufgang ist eigentlich ein Untergang – die Profis lassen den Film einfach rückwärts laufen, was leicht am Rauch zu erkennen ist, der in einen Schornstein zurückfällt.“

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.werbeclip-fuer-stuttgart-21-hundts-plagiatsvorwurf-hat-ein-echo.e378e59b-cec2-4260-96b2-967c1f73312b.html

      Den ‚Rechtstaat‘ kann nur nutzen, wer sich das leisten kann – die beklauten Studenten können sich eine Klage gegen Hundts PR-Truppe nicht leisten, also haben sich ‚Pech gehabt‘. Tricksen, lügen, täuschen – die S21-Gang benimmt sich wie gehabt …

  8. NahDran sagt:

    Jaja, diese Kreise nehmen’s oft nicht so genau, wenn es um das „intellektuelle Eigentum“ anderer geht.

  9. J. Bl. sagt:

    Um es noch einmal deutlicher und verständlich zu erklären. Soweit ich weiss, ist der Ablauf so gewesen:

    Die betreffende Agentur hat bei den Studenten direkt persönlich angefragt, ob diese die von der Agentur gewünschten Ausschnitte aus ihrem Film zur Verfügung stellen würden. Die Studenten haben das nach Überlegen bewusst abgelehnt, als sie erfuhren, für wen und für welchen Zweck die Ausschnitte verwendet werden sollten. Die Agentur hat dann die entsprechenden Ausschnitte an den Originalstandorten mit den genau gleichen Ausschnitten nachgedreht. Eine klarere Verletzung von Rechten der Urheber gibt es wirklich nicht.

    J. Bl.

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