Stuttgart-21-Lobby fürchtet Information über das JA zum Ausstieg
Stuttgart, 22. November 2011: Die S21-Lobby tut alles, um Werbung für das 'JA zum Ausstieg' zu verhindern: Wo sie nur können, verhindern die S21-Betreiber, dass Werbeflächen für die JA-zum-Ausstieg-Kampagne vermietet werden.
Das jüngste Highlight aus dieser Zensurkampagne ist eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Umkehrbar e.V., den Spot 'Walter Sittler sagt JA zum Ausstieg aus Stuttgart 21' nicht weiterzuverbreiten. Der Sittler-Spot zitiert den Spot der Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg vollständig und unverändert. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt klagt nun auf Verletzung des Urheberrechts; er behauptet, der Arbeitgeber-Spot sei verändert worden – das ist definitiv falsch, denn der Spot wurde in voller Länge zitiert!
„Die Stuttgart 21-Lobby muss schon ganz schön Angst haben“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer, „wenn sie es trotz ihrer millionenschweren Werbebudgets nötig haben, so allergisch auf 43 Sekunden Youtube-Spot zu reagieren. Wir halten es mit Asterix: Auf der einen Seite regiert Rom, auf der anderen Euphorie.“
Erstaunlich ist vor allem, dass das Gericht die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung angeordnet hat, obwohl alle Betroffenen in Stuttgart sind. Es wäre also problemlos möglich gewesen, auch kurzfristig eine Verhandlung anzusetzen.
Wieso klagt eigentlich Hundt auf Urheberrechte? Hat er den Spot selbst gemacht oder die Urheberrechte geerbt? Das Urheberrecht ist nämlich ausser durch Tod des Urhebers nicht übertragbar. Er kann allenfalls eine Verletzung der Nutzungsrechte bemängeln …
Hans Hase, jetzt komm doch nicht mit solchen Feinheiten, Herr Hundt kann sich doch nicht alles merken 🙂
Na so ganz ohne irgendwas konnten die „Nein“ Lakaien in der Justiz ja kein Verbot aussprechen.
Also hat der Hundt halt den Strohmann gemacht.
Grüsse
Das herrschende Recht…
Ich denke, umgekehrt wird ein Schuh draus. „Arbeitgeber“-Präsident Hundt handelt nach dem Grundsatz: Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden. Das gilt auch für seine Behauptung, Sittler habe das Urheberrecht verletzt, indem der „Arbeitgeber“-Spot nicht in voller Länge zitiert worden sei und dabei eine einstweilige Verfügung gegen den „Sittler-Spot“ erwrikt werden konnte. Hundt konnte sich dabei offenbar voll und ganz auf seine Justiz verlassen. – Andererseits ist ein solches Vorgehen wohl nicht Ausdruck der Stärke der Befürworter und Betreiber von „Stuttgart 21“, sondern eher Ausdruck ihrer Schwäche und zunehmenden Nervosität.
In diesem Sinne „Oben bleiben!“
Götz Schubert
Der Herr Hundt …
… ist ein fieser Hund
Mündlich die Informationen zu S21 an die Mtbürger weitergeben, vor allem die Informationen, die die Medien verschweigen!
Eine gerichtliche Klärung ist notwendig, da Herr Hund und seine HelferInnen es sonst nicht begreifen werden.
„Unter Filmzitat wird die Verwendung einer möglichst identischen Kameraeinstellung und eines möglichst ähnlichen Szenenaufbaus eines bekannten Films bei einer neuen Produktion verstanden. Da das Bild dem ursprünglichen Film nur ähnelt, aber nicht exakt entspricht, muss das Filmzitat nicht gekennzeichnet werden und ist keine Verletzung des Urheberrechts.“
Dieses war gewährleistet
Den Spot kann jetzt doch jemand anderer als Umkehrbar e.V. verbreiten.