Der Schauspieler besteht auf seinem Recht auf freie Meinungsäußerung
Stuttgart, 19. November 2011: Nach einem Bericht der Bildzeitung will Arbeitgeber-Chef und Stuttgart-21-Befürworter Dieter Hundt Strafanzeige gegen den Schauspieler und Stuttgart-21-Gegner Walter Sittler stellen. Siehe http://www.bild.de/themen/specials/stuttgart-21/news-nachrichten-news-fotos-videos-16876902.bild.html
In einer Pressemitteilung der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände (AGV) heißt es, man wolle „rechtliche Schritte“ einleiten. Hintergrund sind zwei Videospots zum bevorstehenden Volksentscheid über den finanziellen Ausstieg aus Stuttgart 21. Darin werben Hundt für ein Nein und Sittler für ein Ja.
Laut Bildzeitung handelt es sich bei dem Sittler-Spot um eine Fälschung. Dies ist falsch, denn der Spot des Schauspielers gibt den Arbeitgeberspot eins zu eins wieder. Das gilt für Bild und Ton. Sittler nimmt sich lediglich die Freiheit, den Spot in der Rolle des Kinobesuchers zu kommentieren und aus den gezeigten Bildern eine andere Schlussfolgerung zu ziehen.
„Das gehört zur Demokratie“, sagt der Schauspieler. „Die Meinungsfreiheit ist einer der Grundpfeiler eines demokratischen Staates. Und das dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Klar, dass dazu auch das Zitatrecht gehört. Und davon macht unser Videospot Gebrauch, denn er ist eine Antwort auf den Spot der Arbeitgeber.“
Auch der Name des Auftraggebers der Kinowerbung, für die die Arbeitgeber nach eigenen Angaben 100.000 Euro ausgegeben haben, ist wie im Spot selbst deutlich zu sehen. Er lautet „Ihre Arbeitgeber in Baden-Württemberg“.
Davon kann sich jeder selbst überzeugen: http://www.youtube.com/watch?v=KJqCNj68ROo
Walter Sittler sieht einem Rechtsstreit sehr gelassen entgegen. „Es ist das gute Recht von Herrn Hundt, den Streit gerichtlich klären zu lassen. Deshalb leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Und dieses Recht würde ich immer und für jeden Menschen verteidigen.“
Und hier die Arbeitgeberposition und der AGV-Spot:
http://www.youtube.com/watch?v=ZJ7cbopG7Qg
Hut ab Herr Sittler. Ich hielt das Video zuerst für plump aber jetzt. Aktion und Reaktion, ich denke sie wussten genau was sie da für ein Werk geschaffen hatten. Aber das der Herr Hundt so schnell anbeisst und durch sein Auftreten kräftig Reklame für dieses Video macht hätten sie wahrscheinlich selber nicht gedacht.
Da werde ich wohl meine VfB Mitgliedschaft zurückgeben.
JA am 27.11.2011 !!!
Danke an Walter und an alle Beteiligten dieses Clips FÜR das JA und FÜR unsere Zukunft MIT unserem modernisierten Kopfbahnhof.
Tja, ganz schön nervös, der Herr Hundt als Vortänzer der Arbeitgeber. Da sieht man doch gleich, um was es bei S21 wirklich geht – um Profit! Sagen wir doch!
Danke an Walter Sittler!
Das das Arbeitgeberschoßhünd(t)chen sich einmischt find ich gut. Vielen Dank für die Werbung.
Wo kann man dieses Video denn anschauen?
Das Video siehst Du z.B. hier: http://youtu.be/KJqCNj68ROo
Sorry, das stellt aber auch bei wohlwollender Bewertung tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung dar.
Wozu gibt es denn eigentlich die Juristen zu S 21?
Wäre es nicht sinnvoll gewesen, sich hier vorher rechtlichen Rat einzuholen?
Nein stellt es eben nicht – mach Dich erst mal schlau bei einem Medienanwalt Deiner Wahl 🙂