Unter dem Motto "Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand" schließen mehrere Aktivisten und Aktivistinnen am frühen Montagmorgen den Graben im Feldherrenhügel und bepflanzen diesen mit Büschen neu. Wir lassen uns nicht bestehlen. Weder Bäume noch Büsche und Sträucher lassen wir uns einfach grundlos wegnehmen.
Am Freitagabend, 28.10.11, setzte sich das Eisenbahnbundesamt über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hinweg und beschloss die Aufhebung des vorläufigen Baustopps am Grundwassermanagement. Es ist also davon auszugehen, dass die Deutsche Bahn AG die Zerstörung in unserer Stadt fortsetzt.
Wir, Parkschützer und Parkschützerinnen, können diese Entscheidung nicht akzeptieren. Für uns steht der Schutz der Natur, insbesondere des Schlossgartens, im Vordergrund. Wir, die Gruppen Wasserwache und Aktive BlockiererInnen, haben beschlossen, in einer gewaltfreien Aktion unseren Park erneut offensiv zu schützen, indem wir die Neubepflanzung des zerstörten Feldherrenhügels realisieren.
Wir fordern einen kompletten Bau- und Vergabestopp zumindest bis zur Volksabstimmung.
Egal wo ihr unsere Natur zerstört – wir werden sie wieder herrichten.
Die Bahn weiss genau, je länger sie wartet, desto schlechter stehen die Chancen, mit ihrem „Steuergeldvernichter 21“ durchzukommen. Also schaffen sie jetzt noch schnell mit allen Mitteln vollendete Tatsachen.
Stuttgart 21: Bahn missachtet nicht nur Natur- sondern auch den Artenschutz!
Es konnten im Schlossgarten fünf verschiedene Fledermausarten nachgewiesen werden.
Fledermäuse nehmen im Tierreich eine besondere Stellung ein. Sie sind die einzige Säugetiergruppe, die im Laufe der Evolution die Fähigkeit des aktiven Fluges entwickelt hat und sich bei der nächtlichen Nahrungssuche mittels Ultraschall-Echoortung orientiert. Die einheimischen Fledermausarten und ihre Lebensräume stehen gemäß Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz. Bei den einheimischen Arten handelt es sich ausnahmslos um reine Insektenfresser, die in Sozialverbänden von bis zu mehreren hundert Tieren leben. Fledermäuse sind ortstreu und nutzen über Generationen hinweg die gleichen Wochenstuben und Winterquartiere. Somit stellt die Quartierzerstörung, die geplante Rohdung des Schlossgartens, eine Gefährdung für die vom Aussterben bedrohten Tiere dar.
http://www.bei-abriss-aufstand.de/2010/09/29/presseerklarung-stuttgart-21-bahn-missachtet-artenschutz/
Stellungnahme des hierfür zuständigen Eisenbahnbundesamtes EBA: ..Nach den gutachterlichen Stellungnahmen der Baader Konzept GmbH vom 2., 21. und 27. September 2010 konnte eine aktuelle Nutzung des Nordflügels durch Fledermäuse ausgeschlossen werden… Eventuell erforderliche, ergänzende Entscheidungen zu den Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 sind nicht von der Naturschutzbehörde, sondern vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt zu treffen.
Die Stuttgarter Zeitung wurde von Lesern darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Bahn durch die Rodungen im Schlossgarten gegen den Artenschutz verstoße. Konkret geht es um die EU-weit streng geschützte, vom Aussterben bedrohte Population des Juchtenkäfers. Eine DB-Sprecherin dementiert: Man habe den Schutz der seltenen Insekten im Auge.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2654669_0_1992_-baumfaellaktion-gegner-wollen-bahn-vor-gericht-bringen.html
Der Juchtenkäfer, auch als Eremit bezeichnet, gilt als „Urwaldreliktart“. Er ist in fast allen Ländern gesetzlich geschützt, in Europa durch die FFH-Richtlinie und die Berner Konvention. In der Roten Liste wird die Art als stark gefährdet eingestuft.
Darum sollte, müsste das Vorhandensein der vom Aussterben bedrohten Tierarten, wie hier dem Juchtenkäfer, der Fledermäuse oder auch der geschützten Hohltaube, ein unweigerliches KO-Kriterium für S21 beigemessen werden. Jedoch bei S21 sind ALLE gesetzlichen Vorschriften ausgehebelt, denn die EBA strickt sich dazu ihre eigenen Gutachten und Gesetze!
Schuster hatte Angst, die Stuttgarter zu fragen.
Die SPD hat trotz dem Einwand ihres Vordenkers Eppler Angst, die Stuttgarter zu fragen.
Und auch die Grünen haben immer weniger Mumm, darauf zu pochen, dass die Stuttgarter das Schicksal ihrer Stadt selbst bestimmen.
Eine Stadtbevölkerung darf sich nicht die intimsten Rechte, die Selbstbestimmung, wieviel Schönheit, wieviel grüne Lunge sie zum Leben braucht, nehmen lassen. Die Wiederbepflanzung des Schloßgartens ist wie am 30.10.2010 ihr legitimes Recht.
Welche Berechtigung hat Politik, wenn dieses Recht nicht zuerst garantiert wird?
Die Volksabstimmung gibt dieses Recht nicht.
Und die Gewaltenteilung ist am Ende, wenn eine Bundesbehörde, die dem Bundesverkehrsministerium untersteht, Gerichtsbeschlüsse aushebeln kann.
Wo der Staat über das Verwaltungsrecht in dieser Weise das Recht handhabt, dass es kein gesund denkender Mensch mehr versteht, verliert er als solcher seine Legitimation.
Vielen Dank an die Parkschützer, die uns heute ein Stück schönes und lebendiges Stuttgart zurückgegeben haben.
ich dachte, die containergefängnisse seien ein schlechter aprilscherz der bildzeitung im november.
wo leben wir ?
in welchem jahrtausend ?
in welchem land?
in welcher stadt ?
Beim kommenden weihnachtszirkus kostet es dann extraeintrittsgelder für das besichtigen der friedlichen demonstrant/innen und blockierer/innen in den käfigen .