Presseerklärung der DB zum Baustopp

Presseinformation der DB AG

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ist keine Entscheidung in der Sache.
(Stuttgart, 6. Oktober 2011) Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Baden-Württemberg hat heute entschieden, dass die am 22. Juli 2011 vom BUND gegen die Umsetzung der 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005 erhobene Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hat. Die Entscheidung des VGH ist aber keine Entscheidung in der Sache.

Da Stuttgart 21 – anders als die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm – nicht als Vorhaben des vordinglichen Bedarfs nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ausgewiesen ist, hat eine etwaige Klage aufschiebende Wirkung. Das war zwischen allen Beteiligten zu jeder Zeit unstreitig. Im Übrigen sind Klagen mit aufschiebender Wirkung sind ein ganz normaler Vorgang bei Bauvorhaben, nicht die Ausnahme.

Die Bahn als Vorhabensträgerin wird im Hinblick auf die Entscheidung des VGH, die auf-schiebende Wirkung der Klage auf alle Arbeiten des Grundwassermanagements auszudehnen, von den üblichen Mitteln des Verwaltungsrechts Gebrauch machen und beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung stellen. Die Verfahrenshoheit liegt beim EBA. Die Bahn geht davon aus, dass zeitnah über den Antrag entschieden wird und die Bauarbeiten dann fortgesetzt werden können. Vorläufig werden die Bauarbeiten zum Grundwassermanagement ruhen.

In der Sache muss die Deutsche Bahn bis zum 31. Oktober 2011 Stellung zu der Klage des BUND nehmen. Darüber wird dann mündlich beim VGH verhandelt.

Alle Kontaktdaten der Presseansprechpartner des Kommunikationsbüros finden Sie unter www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de
Mit dem nachstehenden Link öffnen Sie die aktuelle Presseinformation des Kommunikationsbüros Bahnprojekt Stuttgart-Ulm.
http://dbag.yesspress.com/?piid=22207260644949

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7 Antworten zu Presseerklärung der DB zum Baustopp

  1. Schorsch sagt:

    Na, da hoffe ich jetzt mal auf die eigenständigen MitarbeiterInnen im EBA z.B. in der Olgastr. 13 in Stuttgart.
    Die Sache ist detailliert zu prüfen und der Bahn sind alle Offenlegungspflichten darzulegen.
    Ohne Offenlegung – keine Zustimmung.
    Gleichzeitig sollte das Verkehrsministerium auf Offenlegung der „Kosten-Nutzen-Rechnung“ klagen
    und einen einstweiligen Baustopp für das Gesamtprojekt verhängen. Bis alle Fakten transparent vorliegen.
    Wenn dann der Kosten-Nutzen-Faktor nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Werte erreicht = End of Song.

    • Tom Görner sagt:

      Oder besser gesagt: Ende vom Gleis.
      Also hoffen und witer informieren dass dieEBAler die Genehmigung killen und das Projekt dann Gschichte wird
      Grüßerl
      Tom

  2. Aufgeklärter sagt:

    Wenn das keine guten Zeichen sind (man neigt fast schon, Schmiedels Gottesvertrauen anzueigenen): Der EnBW-Deal der vorherigen Mappus-Regierung wurde heute auch als verfassungswidrig eingestuft. Nun, das könnte endlich ein Zeichen sein, daß es bei den Gerichten auch endlich mal vorwärts geht. Es wird Zeit, daß man die Pseudo-Sicherheit der Bahn kräftig erschüttert. Sie ist ja eh‘ schon geneigt, das Projekt aufzugeben. Daher müssen jetzt noch mehr solcher Todesstöße kommen.
    Oben bleiben! Oben ist besser mit Kopf als unten ohne. Oben ist Leben, Licht und Sonnenschein, unten ist nur Langeweile, Dunkelheit und der Tod!

  3. Interessierter sagt:

    „Gleichzeitig sollte das Verkehrsministerium auf Offenlegung der “Kosten-Nutzen-Rechnung” klagen
    und einen einstweiligen Baustopp für das Gesamtprojekt verhängen“

    Unsinn, weder kann eine solche Offenlegung eingeklagt werden, noch kann das Verkehrsministerium überhaupt ein Baustopp verhängen.

  4. Interessierter sagt:

    „dass dieEBAler die Genehmigung killen“

    Diese können die Genehmigung nicht „killen“, sondern allenfalls keine sofortige Vollziehung anordnen.

    • Stuttgarterin @Interessierter sagt:

      Es braucht keine Spitzfindigkeiten und Belehrungen, denn auch wenn es sich um wasserdichte Anklagen handelt, handeln die Gerichte in S nicht.
      Aber wir stoppen S21 trotzdem, so oder so. Mit und ohne Gericht, mit und ohne SPD, mit und ohne Bahn, mit den Grünen oder ohne sie.
      Denn WIR sagen, was WIR in unserer Stadt für unser Geld wollen und vor allem: Was nicht.

  5. Thomas sagt:

    „Daher müssen jetzt noch mehr solcher Todesstöße kommen“

    Wieso sollte es denn MEHRERER Todesstöße bedürfen?

    Mit der deutschen Sprache versteht der „Aufgeklärte“ sich wohl nicht so gut?

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