Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute früh um 6 Uhr bei mehreren Mitgliedern von CamS21 Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Hardware (Kameras, Laptops, sonstige Elektronik) durchgeführt. In einem Fall drang die Polizei in die Wohnung ein, weil die anwesende Person noch geschlafen hatte und nicht schnell genug an die Tür gehen konnte.
Wir interpretieren dieses Vorgehen so, dass Staatsanwaltschaft und Polizei gezielt den CamS21-Aktiven ihre Übertragungstechnik entziehen wollen, um die unliebsamen, immer präsenten Übertragungen zu unterbinden und die mutigen Dauerfilmer zu kriminalisieren und einzuschüchtern.
Mit dem Handy od. einem Fotoapparat filmen kann heute jedes Kind. Wir rufen hiermit alle Demoteilnehmer und S21-Gegner dazu auf, alles zu filmen, wichtige Filme schnell ins Netz zu stellen und die YouTube-Adressen bekannt zu geben, z.B. bei BAA in den Kommentaren. Oder gleich einen Bambuser-Account einzurichten und die App auf dem Handy installieren.
Mehr dazu vom 21.07.: Polizei führt Hausdurchsuchungen bei cams21-Mitgliedern durch!
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[UPDATE 1]
Stuttgarter Nachrichten: Erneut Durchsuchungen bei Stuttgart-21-Gegnern
[UPDATE 2]
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen unabhängige Berichterstattung ist leider kein Einzelfall. Immer wieder versucht die Staatsanwaltschaft u.a. mit Strafverfahren, auch Presse-Fotografen in ihrer Arbeit zu behindern.
Als Beispiel sei folgender Fall genannt:
Offener Brief vom 27.7.2010: Einschränkung der Pressefreiheit bei der Räumung des Stuttgarter Hauptbahnhofes. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt - der Schaden für die Berichterstattung bleibt. Dazu ein Artikel in der "einundzwanzig": Strafverfahren gegen Nordflügel-Journalisten eingestellt – Behinderung der Pressearbeit bleibt dennoch folgenlos
Am 7. Juli 2011 wollte die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen bei den Parkschützern durchführen, dazu verweisen wir noch einmal auf die Artikel vom 7.7.:
- Polizei sucht YouTube-Videos – Durchsuchung abgebrochen
- Zumeldung: Es gab keine Anfragen nach den ‘gesuchten’ YouTube-Videos
[UPDATE 3]
Twitter: Staatsanwaltschaft begründet #Hausdurchsuchung u.a damit, dass filmer von #cams21 #Polizei an Ihrer Arbeit gehindet haben sollen!
Danke. Mit etwas Glück gibt es gleich ein Video von der Aktion!
Mensch, Mensch – warum muss ich seit dem Regierungs“wechsel“ ständig an Noske denken …
http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Noske
Grüsse
Mein Kompliment an jemanden, der soviel Geschichtsverständnis hat!
Die Berliner hatten in den 80er Jahren einen Sponti-Spruch der nur aus vier Namen bestand:
„Von Jasow, Noske, Lummer und Kewenig!“
Das galt bei (gebildeten) Mitbürgern damals symbolisch für eine direkte Bedrohung der Demokratie durch die Politik.
Heute könnte man die Liste noch durch ein paar Namen mehr ergänzen. Wobei die vier schon im Wesentlichen all die Schweinereien durchgezogen haben, die auch heute noch regelmässig in unserem „Rechtsstaat“ geschehen – und natürlich gänzlich ungesühnt bleiben.
Für eine Hausdurchsuchung muss eine richterliche Genehmigung vorliegen. Was steht da drin?
Es wird eine PM geben http://blog.cams21.de/ aber erst wenn die Sachlage klar ist vorher sicher nicht! Das was hier auftaucht sind Teils Spekulationen und Gerüchte – wartet auf die PM (das kann aber dauern da es wirklich wichtig ist genau zu wissen was man tut – Schnellschüsse sind da weniger angebracht)
dachte stuttgart gehört zu deutschland?
hatt die polizei nicht selbst genügend Filmmaterial? Diese begründung fällt wohl flach —
unglaublicher Vorgang! Der Rechtsstaat wird hier systematisch zerstört.
Wie lauten die Vporwürfe? wer trägt die Verantwortung für diesen Einsatz???
Nur mal so (mit Bildungsauftrag):
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
this is was democracy looks like… aber die Polizei ist ja nicht unser Feind… nöö gar nicht… 1312
It’s not democracy.
It’s the dictatorship of the capitalists, baby.
How can there be democracy, if the means of productions are in the hands of some privileged few?
hab ich wirklich „this is was democracy looks like?“ geschrieben? augenrollrotanlaufundKopfandieWandschlag… ich verschenke ein „what“ darf jeder selbst einbauen wo möchte und das „was“ hätte ich gerne zurück…
Um es klar zu sagen: OHNE augenzwinkernde Billigung von oben, sprich der Landesregierung, wären solche Aktionen gegen die Pressefreiheit nicht möglich.
Welche Begründung steht denn im Durchsuchungsbeschluß?
Zum Auffinden welcher Beweismittel sollte die Duchsuchung dienen?
Wie lautet der Tatvorwurf?
Das alles geschied nach Recht und Gesetz!Man braucht eine Ausrede warum man keine Zeit hat die Betrügereien aufzudecken.Zuwenig Personal,ist doch praktisch!Aber so ist unser Staat der einfache Bürger darf nicht beweisen können woher die Gewalt kommt.Denn die Polizeikameras haben in solchen fällen etwas anderes aufzunehmen.Es ist ja auch wichtig wenn jemand das Ventil aus dem Rad schraubt der Verlust von Luft ist ein unwiderbringlicher Schaden denn sie ist weg.Nur eine Frage warum lassen sich Polizisten auf so etwas ein? Der Job? Ist ein Job soviel wert, daß man alle Ideale aufgibt? Weil ein Vorgesetzter das befiehlt? Darf ich zusehen wie mein Kollege Kinder und ältere Menschen verprügelt,nur weil sie einen LKW ein paar Stunden besetzen.Wer soll noch Achtung vor ihnen und den Gesetzen haben?Wir wollen wieder die Beamten auf der Straße denen man gerne begegnet denen man zulächeln kann.
Man kann sich natürlich alles schön reden, wenn es sein muss auch Sachbeschädigung in großem Umfang. Und natürlich kann man das alles vor sich selbst legitimieren, von moralischer Überlegenheit blubbern und Ideale anführen.
Am Ende ist es aber wieder viel heiße Luft und das übliche „die andern sind Schuld“….
Eigentlich traurig, wir reden hier von erwachsenen Menschen die zumindest im selbstverständnis nicht doof sind. Die Außenwirkung – liebe Gegner, nicht böse sein- ist aber eine komplett andere!
Was war die Begründung für die Hausdurchsuchung? *Noch* können die ja nicht ohne gemacht werden.
So eine Durchsuchungsanordnung muss ja einen konkreten Tatverdacht, sprich einen Straftatbestand enthalten, zu dessen Beweissicherung das dienen soll. Ist das immer noch der 20.06. oder haben die sich mittlerweile etwas neues einfallen lassen?
Und was ist mit den professionellen Kamerateams die am 20.06. dabei waren (waren überhaupt welche dabei?), wurde bei denen auch Material beschlagnahmt, inkl. Übertragungstechnik und Kameras? Weiss da jemand etwas darüber?
Es geht weiterhin um den 20.6.
Da würde mich schon mal interressieren, zu welchem Zweck die Durchsuchung stattfand, wenn sie nach den §§ 102 ff StPO durchgeführt wurde. Weiß da jemand Näheres.?
Pingback: Stuttgart: Webcams beschlagnahmt » Von Linus Neumann » netzpolitik.org
Herr von Herrmann publiziert – oder soll ich schreiben provoziert mal wieder.
Leider wie schon des öfteren tendenziös und ohne echte Fakten – selbst die Beteiligten von CAMS21 raten dazu erst mal abzuwarten. In dem Statement auf das er selbst verlinkt steht, daß die Beschlagnahmung von Geräten für den fall angedroht wurde, daß das Filmmaterial nicht herausgegeben wird. Herr von Herrmann dreht das um und behauptet wider besseres Wissen, daß „Polizei gezielt den CamS21-Aktiven ihre Übertragungstechnik entziehen wollen, um die unliebsamen, immer präsenten Übertragungen zu unterbinden und die mutigen Dauerfilmer zu kriminalisieren und einzuschüchtern“
Wo ist das Lügenpack ?
Wer Datum lesen kann, ist klar im Vorteil. Die BAA-Meldung, auf die unten gelinkt wird, ist vom 21.7. Der heutige BAA-Artikel ist mit CamS21 abgesprochen. Also bitte Ball flach halten.
Wieso wird dann aber geschrieben „mehr dazu“?
Sehr geehrter Herr von Hermann,
so langsam sollten sie den Ball flach halten und nicht immer Behauptungen aufstellen,
das die Polizei nicht vorher Anruft und bescheid sagt das sie gerne das Material haben möchten ist wohl klar da ja durch die telefonische Info Material zerstört oder weg gebracht werden könnte.
Sie machen immer wieder aus einer Mücke einen Elefanten und da sollten die klar denkenden Parkschützer ob sie überhaupt noch tragbar sind oder eher zu einer Gefahr für den Friedlichen Widerstand werden.
Mit freundlichen Grüßen
CamS21 streamt direkt ins Netz, da gibt es kein Material, das man zerstören kann. Man kann natürlich die Dateien online löschen, aber dazu hilft eine Hausdurchsuchung auch nicht.
Stefan: hast du die Pressemeldung von Cams21 gelesen? Nein? Dann mach das und fang nicht an, wild herum zu spekulieren. Das Material wurde NICHT von der Polizei im Vorfeld angefragt.
Danke für den Hinweis – daß Sie auf ein altes Statements verlinkt hatten, habe ich übersehen. Das war mein Fehler !
Trotzdem bleibt der Rest meines Statements erhalten: Sie stellen Behauptungen als Tatsachen dar und „verdrehen“ die Wirklichkeit: bei der Hausdurchsuchung wurde den Beteilgten von CAMS21 erklärt, daß bei Ihnen als Beschuldigte durchsucht wird und nicht um ominöse Einschränkung der „freien Presse“.
Hier übrigens noch Pressematerial von echter „freier“ Presse dazu:
http://www.rhein-zeitung.de/nachrichten/deutschland-und-welt_artikel,-S21-Volksreporter-stehen-unter-Krawallverdacht-_arid,289129.html
„Es ging um eine Hausdurchsuchung bei Beschuldigten“, so Biehl. Der Beschuldigtenstatus sei den Personen auch erklärt worden. Damit weist Biehl Kritik zurück, dass die verlangten Beweismittel nicht angefragt worden seien – Cams21 hatte den Behörden die Nummer eines Ansprechpartners gegeben und angeboten, Videomatieral zu stellen. „Wir fragen Beschuldigte ja vorher nicht, ob sie uns Beweismittel geben.“
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-erneut-durchsuchungen-bei-stuttgart-21-gegnern.7e5ef929-828e-400a-8ca7-1a833f346edb.html?byPassDigCmsCache=1313141495791
Mit Spezialwerkzeug schonend geöffnet
Den Vorwurf von Matthias von Herrmann, dass bei dem Polizeieinsatz eine Wohnungstür aufgebrochen wurde, weil sie nicht schnell genug geöffnet wurde, kann die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen: „Die Tür wurde mit Spezialwerkzeug schonend geöffnet und nicht beschädigt“, so Biehl.
Sagt mal, wie kommt die Polizei eigentlich so leicht an die Identitäten der Filmer??????
Und warum zum Henker sorgt ihr da nicht vor und deponiert das Equipment entsprechend der Umstände; es gab ja schonmal Durchsuchungen! Man muss es denen doch nicht soo leicht machen.
Fast alle doch schon mal Personalienfestgestellt bei diversen Anlässen.
„Wenn es morgens um sechs an meiner Tür läutet, und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe“ – mit diesem Churchill-Zitat hat die baden-württembergische Landeszentrale für politische Bildung vor ein paar Wochen noch Propaganda gemacht (http://www.lpb-bw.de/lpb_index.html?&cHash=c80d82e310&tx_crilpbartikel_pi1%5BshowUid%5D=315)
War 6:01 bei mir. Schönes Zitat…
Die StA ist ja nun mal gehalten, Straftaten zu verfolgen, wozu ggf. auch Verstöße gegen das BDSG und das Kunsturheberrechtsgesetz gehören. Dabei kriminalisieren sich die Rechtsverletzer allerdings selbst, wenn sie Aufnahmen widerrechtlich herstellen und / oder verbreiten.
Auch Aufnahmen zum Zweck der anschließenden Verbreitung sind illegal, u.U. schon illegal, wenn beispielsweise Arbeiter beim Verlegen der Wasserrohre aufgenommen werden, um diese Aufnahmen dann zu verbreiten, ebenso die Aufnahmen von Polizisten, wenn von diesen Nahaufnahmen / Portraits aufgenommen werden, um diese dann zu verbreiten.
Haallooo,
ich habe um 10:48 Uhr drei einfache Fragen gestellt, die, ohne sich strafbar zu machen beantwortet werden könnten.
Sorgen Sie doch bitte für Klarheit, sie könnte geignet sein Wirrköpfe von Verschwörungsbehauptungen abzuhalten.
Danke
Es geht um den 20.6.
Ich habe den Verdacht, Herr von Herrmann will nur die Dinge wahrnehmen und publizieren, die in sein Weltbild passen. Der Rest ist schweigen. Oder weiß Herr von Herrmann wirklich nur, daß es um den 20.6. geht und nicht mehr? Wenn er keine weiteren Fakten kenn, verstehe ich seine obige Publikation nicht.
Wer die Wahrheit verschweigt, lügt auch…
Und ich habe den Verdacht, dass der sog. Herr Bahnfahrer ein „concern Troll“ ist – begründung des Verdachts – siehe Posts von sog. Bahnfahrer.
Aber seien Sie getrost – Sie werden den Widerstand nicht durch solch durchschaubare Vorwürfe gegen MvH spalten.
Und jetzt huschhusch ins DB-Körbchen . . .
Oben bleiben!
Dann sollten sie aber damit anfangen bei der Wahrheit . Außerdem können wir bezw. ich auf die Kommentare von Rechten verzichten!! Klar???
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Was ich nicht verstehe:
Mit welchem Recht kann die Polizei verlangen, daß Aufnahmen der Durchsuchung gelöscht werden müssen? Welches Gesetz gibt der Polizei das Recht dazu? Die Polizei dient dem Schutz der Rechte der Bürger. Selbstverständlich muß ich als Bürger – und erst recht als Betroffener – das Recht haben, Handlungen der Polizei zu filmen.
Schon um neuen Vorfällen dieser Art vorzubeugen, sollten sich die Juristen der Betroffenen schleunigst daran machen, herauszufinden, ob und wie sie dagegen vorgehen können.
Die Polizei darf weder Daten, ob Bilder, Videos oder sonst was, löschen nocht die Löschung verlangen. Wenn dann nur mit Richterlichen Beschluss – oder wie auch immer sich das korrekt nennt. Wenn Man dazu aufgefordert wird, sollen die das protokollieren und das Löschen der Daten schriftlich bestätigen.
Das einzige was verboten ist, sind Aufnahmen von gegen Einsicht geschützten Bereichen. Im öffentlichen Raum darf man Aufnehmen was man will, das Persönlichkeitsrecht regelt dann nur das Recht an der Veröffentlichung. Aber auch nur wennd er Aufgenommene das Hauptmotiv ist.
Löschen, verändern etc. von Daten ist nach StGB §303a strafbar – auch schon der Versuch. Das gilt natürlicha auch für Leute von der Staatsanwaltschaft und Polizei.
Das Persönlichkeitsrecht kommt da doch etwas zu kurz und schwach weg…. bin ich explizit das Motiv, kann ich auch die Löschung durchsetzen. Umzusetzen ist das im Alltag allerdings eher schwer…. da ich i.d.R. nicht alleine auf dem Bild bin und das ganze dann wieder sehr weit gedehnt werden kann.
was für eine Angst des Staates —
sie fürchten das ehrliche bild und die ehrliche meinung der bürger
wie der teufel das weihwasser –nur um die die tgl. das recht mit füssen treten zu unterstützen —-nennt sich rechtstaat soetwas …
RA Udo Vetter hat einen guten Vortrag 2007 gehalten. Auch bloggt RA Vetter auf: http://www.lawblog.de/
Sie haben das Recht zu schweigen
Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt
Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
http://media.ccc.de/browse/congress/2006/23C3-1346-de-sie_haben_das_recht_zu_schweigen.html
Wie wärs mit ner Spontandemonstration heute Abend zum Innenministerium???
Möchte nochmal die Idee einer Schweigedemo aufgreifen! Alle in schwarzer Kleidung, alle ruhig. Zusätzlich dazu alle mit gezückten Handys und oder Handycams in der Hand. Wegen mit mit T-shirts von FlügelTV und von Cams21 an. Stelle mir vor das es klar und deutlich macht, auch wenn Ihr einzelne von uns kriminalisiert, IHR BEKOMMT UNS NICHT LOS!
Und das alles als Grossdemo und zwar so schnell wie möglich. Wir müssen jetzt erst recht zusammenhalten und weitermachen!
Kommt, versprochen! Aber nicht wg. CamS21, sondern zu einem anderen Thema (ohhhh, Geheimnis… 🙂
Bei parkschuetzer.de wird gerade die Organisation von Basis-Demos besprochen.
Schön basisdemokratisch und solidarisch von unten organisiert, ohne technisches Equipment, einfach nur mit der maximalen Präsenz und Kreativität von allen.
Da könntest du vielleicht mitmachen und deine Ideen einbringen!
Pingback: Registros policiales en casas de miembros de Cams 21 | Bodenfrost
Übelst!
Pingback: Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Cams21 | Bodenfrost
„Welches Gesetz gibt der Polizei das Recht dazu?“
Das Kunsturheberrechtsgesetz.
Das verbietet nur die Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung des Betroffenen. Für private Zwecke (zum Beispiel zur Beweissicherung) braucht niemand die Einwilligung des Fotografierten. Es wäre ja noch schöner, wenn die Presse oder Privatpersonen bei staatlichen Maßnahmen keine Filmaufnahmen anfertigen dürften.
Also meine Frage bleibt:
Warum wurden die Bilder gelöscht? Welches Gesetz gab den Beamten das Recht dazu?
Einigkeit und Recht und Freiheit!
Gilt wohl nur für Personen die illegal Bäume fällen, Minderjährige verprügeln lassen und das Parlament belügen.
Pingback: trueten.de - Willkommen in unserem Blog!
Ach, Ihr nehmt das Alles doch viel zu ernst. Ich bin sicher bei den Polizisten herrschte heute Morgen „gelöste Frühstücksstimmung“…
Desinteressierte Polizei und beim technischen Wissen augenscheinlich große Lücken. Freundlich waren sie aber.
Quelle „Twitter“? Das ist doch nicht euer Ernst! 😉
[UPDATE 3] <–da fällt einem echt nix mehr ein dazu… unglaublich was die sich alles einfallen lassen um den Widerstand einzuschüchtern und zu bekämpfen…
Was die Staatsanwaltschaft sagt, ist erst einmal egal. Nur ein Richter kann einen Durchsuchungsbeschluß erlassen. Die Frage ist also, ob der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft wie vom Gesetz vorgeschrieben ausreichend geprüft hat. Findige Juristen wissen sicher, ob man diesen Ansatzpunkt nutzen kann oder nicht.
Wenn es hier Fehler gab, sollte man meiner Meinung nach zuerst das Verhalten des Richters hinterfragen.
Und ich würde es sicherlich auch nicht kampflos hinnehmen, daß mir ein Polizist befiehlt, private Filmaufnahmen zu löschen. Gibt es denn nicht genügend Anwälte, die sich hier mal betätigen wollen?
„Für private Zwecke (zum Beispiel zur Beweissicherung) braucht niemand die Einwilligung des Fotografierten.“
Richtig, hier war aber offenbar eine Veröffentlichung geplant oder ernsthaft zu befürchten:
Zitat:
„Danke. Mit etwas Glück gibt es gleich ein Video von der Aktion!“
Bei einer solchen Zielrichtung ist jedoch, wie ich bereits ausführte, bereits die Aufnahme unzulässig.
Also ich denke hier sind lauter Paranoiaker am Werk. Ein Durchsuchungsbefehl wird von einem Richter nach Prüfung der begründeteten Verdachtsmerkmale erlassen. Die Regierung, die Polizei, Staatsanwaltschaft , Deutsche Bahn, mindestens die Hälfte der Bevölkerung stecken alle unter einer Decke. Und jetzt auch noch ein Richter. Und wegen was? Wegen einer Baustelle in Süddeutschland. Es gibt wichtigers auf der Welt.
Und ich denke, das ist die typische Antwort eines extrem gutgläubigen Menschen. Lies mal im Lawblog ein bisschen herum, dann wirst du vielleicht deine naive Einstellung gegenüber unserem „Rechtssystem“ überdenken. Oder eben nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=7PGdd9yB4XA Video der Durchsuchung. Verpixelt und Ton leider schlecht.
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen werden dann nicht mehr stattfinden, wenn man es so macht wie Thomas Hornauer. Schmieren, schmieren, schmieren. Vielleicht sollten wir einen Schmier-Fonds einrichten? Mit diesem Geld könnte dann wieder so eine „Panne“ bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eintreten, wie beim Fall Hornauer (Schaden immerhin 660.000 €), bei der – vor lauter „staatsanwaltlicher Ermittlungen“ – die Anklagefrist verstrichen ist.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.justizpanne-im-fall-hornauer.4559677b-6ff6-4038-a8f5-2baeb510d6fe.html
(Hier gab es dann angenehmerweise auch keine Anfragen an den Oberstaatsanwalt Häussler von seiten der Presse!)
Haha, war bei den Hausdurchsuchungen Mister „Superpolizist“ René Marek auch wieder in entscheidender Position dabei? Marek sitzt ja jetzt bei der Kriminalpolizei am Pragsattel, nachdem er im Kinderhandelgeschäft erfolgreich die Täter gedeckt hat:
Stuttgart. Mundtot-Prozess gegen die Pressefreiheit: Journalist wegen angeblicher „Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede“ von Amtspersonen angeklagt – mit dem Ziel, ihn nach „Aburteilung“ (O-Ton Staatsanwalt) möglichst lange wegzusperren – „Minimum 2 Jahre ohne Bewährung“ von Staatsanwaltschaft Stuttgart gewünscht.
Für die Aburteilung wurde bis hin zum Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, Ex-Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf (bekannt durch Stuttgart21-Terror) und Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle alles aufgefahren.
Vorher wurden von der Polizei die erforderlichen Strafanträge regelrecht erbettelt, damit der Schauprozess eröffnet werden kann. Man fühlt sich in offiziell längst vergangene Zeiten zurückversetzt.
http://die-akte-nina.blogspot.com/
http://wikimannia.org/Die_Akte_Nina
Kontakt:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
(0711) 921-3119
Den zuständigen Richter verlangen!
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