Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade an der
Baustelle des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes
erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den
offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei gegenüber
einem Aufruf zur Blockade des Grundwassermanagements bei Stuttgart 21
durch die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“.
Erneut mischt sich die Polizei in die politische Diskussion ein, wenn
Polizeipräsident Thomas Züfle fordert, dass sich alle
„Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21
(…) von diesem Vorhaben distanzieren“ müssten.
Während im Koalitionsvertrag ein „bürgerfreundliches Versammlungsgesetz“
in Aussicht gestellt wird, sprechen Innenminister Reinhold Gall und
Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer der Jugend das
Versammlungsrecht ab.
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des
politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach
Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.
Am 30.09.2010 wurden während des brutalen Polizeieinsatzes hunderte
friedlich protestierende "Stuttgart 21" - GegnerInnen, darunter Alte,
Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern,
Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.
Ein knappes Jahr später wird unter der neuen Landesregierung erneut eine
Drohkulisse aufgebaut, die offenkundig die Einschüchterung unliebsamer
Proteste zum Ziel hat.
Statt immer weiterer Einschränkung ist ein fortschrittliches
Versammlungsrecht nötig!
In der demokratischen Streitkultur brauchen wir ein Versammlungsrecht,
das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird,
die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht
haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.
Seit Jahren finden Einschränkungen des Versammlungsrechts statt:
- Die Anfang der 80er Jahre in Zusammenhang mit den Protesten gegen die
Atomraketenstationierung vom späteren Bundespräsidenten Roman Herzog
eingeführte „Wegtragegebühr“.
- Gewaltsame Räumung einer friedlichen Sitzblockade vor der Kirche St.
Eberhard in Zusammenhang mit den Protesten gegen das öffentliche
Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli.2010
- Faktisches Demoverbot in der Königsstraße.
- Schikanöse Auflagen, wie Breite von Transparenten, Beschallung von
Plätzen, Bezahlung von Absperrmaßnahmen durch die Veranstalter.
- Die willkürliche Ablehnung von Demoanmeldern.
- Das Filmen von Demonstrationen
Statt dessen fordern wir:
- Abschaffung der „Wegtragegebühr“! Einstellung der Verfahren gegen
Protestierende!
- Keine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch
Polizei- und Stadtverordnungen
- Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische
Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
- Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und
antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch
organisieren zu dürfen.
--
Thomas Trüten
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Wir, das Europäische Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit distanzieren uns von dem Versuch, Kinder und Jugendliche in eine solche Auseinandersetzung hineinzuziehen und diese zu einem strafrechtliche Handeln anzustiften.
Wir vertreten die Auffassung, dass derartige Konflikte allein mit rechtsstaatlichen Mitteln gelöst werden können und verurteilen die Versuche, den Rechtsstaat weiter zu unterminieren und die Bürgerrechte insoweit auszuschalten, dass eine gewaltbereite Minderheit die Rechte der Mehrheit in gezeigter Weise missachtet.
Hans König
Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit
Herr König, ich glaube nicht das Sie ein Bürgerrechtler und freiheitsliebender Demokrat sind ,sonst würden Sie nicht so ein Mist schreiben. Auch Jugendliche und Schüler haben das Recht zum Protest und friedlicher Demo. Desweiteren können Sie nicht die Freiheit den Schülern absprechen, oder wollen Sie auch Ihre Freiheit aufgeben???
Stimmt! Dieses „Bündnis“ existiert NICHT!
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Ich finde es viel interessanter wenn solche Statments erhalten bleiben 😉
Wer Wind sät wird Sturm ernten!
Wer „seine Recht“ derart wahrnehmen will muss auch bereit sein die Konsequenzen (und sei es eine Wegtragegebühr) zu tragen.
Aha – und wer sein sogenanntes Baurecht – ohne erneute Genehmigung für die Änderung des Wasservolumens überhaupt nur ansatzweise zu haben – mit „Fakten schaffen“ wahrnehmen will, muss auch bereit sein, den Unmut der Bevölkerung zu ertragen und den Bürgern die ihnen zustehenden Rechte einzuräumen! Dass die Bahn das Recht hat, die Baumaßnahmen in der geänderten Weise fortzuführen, das muss sie erst einmal mit dem genehmigten Bauantrag beweisen!
Das klingt etwas sehr nach „Der darf da nicht parken und deswegen parke (oder blockiere ihn) ich ihn jetzt ein…“ im weitestem Sinne… ok, im sehr weiten Sinne vergleichbar. Das eine war schon scheisse, das andere ist es genauso… und macht die Nötigung nicht legaler
„Wer Wind sät wird Sturm ernten!“ finde ich in so einem Zusammenhang auch ziemlich unpassend…….
Interessantes Bündnis… hab ich auch noch nix von gehört, aber ein Link zu deren Website könnte das natürlich ändern.
Eines wird am Montag/Dienstag erreicht… die Welt schaut auf….. naja, BaWü schaut auf Stut… mit Sicherheit schaut Stuttgart auf das GWM und läuft da auch nur ein Fitzelchen etwas aus dem Ruder (Sachbeschädigung, Alkohol etc), dann schaut plötzlich doch wieder BaWü, Deutschland und vielleicht noch mehr auf die Berichterstattung und wollen Verwantwortliche sehen die das initiiert haben….
Naja, was den Dienstag angeht, bin ich recht entspannt…. die PS am GWM wissen was und wie man es macht…. aber die Nacht von Montag auf Dienstag würde bei mir Kopfschmerzen verursachen.
„Wer Wind sät wird Sturm ernten!“
Ja, das hat Mappus ja schon gemerkt. Sie merken es dann auch noch. Wehe Sie beschweren sich nicht über die Ernte, die Sie einfahren…
Prima, Sie Oberdemokrat, wir brauchen noch mehr solcher Menschen wie Sie!
Wahrnehmung von Rechten darf der Bürger bezahlen. Durchsetzung von Macht (egal ob durch Pfefferspray, durch Einsatz von Geld oder durch Beeinflussung von Medien) wird durch Steuergelder finanziert.
Sie geben ein leuchtendes Beispiel dafür ab, dass wir „im freiheitlichsten Staat auf deutschem Boden“ leben.
Vollste Zustimmung!
Das ist einer von denen, die dann in jedem zweiten Satz die Stasi-Keule rausholen, wenn jemand die aktuelle ökonomischen und politischen Herrschaftsverhältnisse hinterfragt!
Bei der nächsten Baumfällaktion im Park werden wir sehen, was am 30.9. alles gesät wurde.
Wer Wasserwerfer sät, wird Pflasterstein ernten!
Es gibt kein „Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit“ – hier ist wieder mal ein Pro-Hetzer am Werk (wie man an den Verleumdungen schnell bemerkt: „zu einem strafrechtliche Handeln anzustiften“).
Und absolut typisch für die Pro-Fraktion: man unterschreibt „im Namen“ einer Organisation mit wohlklingendem Namen und glaubt, alle Welt würde nun in Ehrfurcht erstarren – und keinesfalls nachforschen, ob es diese Organisation wirklich gibt.
Guter Beweis mal wieder für die Obrigkeits- und Institutionenhörigkeit der Proler.
Liebe Befürworter, wann lernt Ihr endlich, dass wir nicht ganz so schlicht gestrickt sind wie Ihr?
Gott sei Dank!
Langsam glaube ich ,das die Proler rechts unterlaufen sind, denn sie versuchen ständig die Demokratie zu demontieren und die Rechte und Freiheit einzuschränken. Die sollten sich mal überlegen,wie es ist, wenn ihre Rechte und Freiheit genommen wird. Oh, dann ist der Aufschrei aber groß.
Klar, weil jegliche Einschränkung der Freiheit immer von rechts kommt. Es gab bis vor ein paar Jahren einen Teil von Deutschland der weder besonders demokratisch noch besonders freiheitsliebend war. Muss dann wohl eine rechte Diktatur gewesen sein, oder? Aber natürlich, war ja auch an der rechten Landesgrenze 😉
Erschrecken wie einfach gestrickt hier die Leute sind!
in den Spiegel geguckt, gell
Und halt gefangen im Kalten Krieg.
Was hat denn bitte eine Blockade mit einer friedlichen Versammlung zu tun?
Anstatt solchen Nonsens zu schreiben, sollte vielleicht mal der Duden zur Begriffserklärung zu Rate gezogen zu werden.
Eine Blockade geht über die Versammlungsfreiheit hinaus.
und die Erde ist eine Scheibe
Erkläre den Nonsens doch mal dem Bundesverfassungsgericht. Friedliche Sitzblockaden haben jedenfalls nichts mit Gewalt zu tun.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade#Juristische_Bewertung
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.
Zitat: „Stimmt! Dieses “Bündnis” existiert NICHT!“
In Ihrer kleine Sektiererwelt existiert eben nur das, was Sie selbst zulassen, das kann man schon verstehen.
Nur mit der Realität hat das eben nicht viel zu tun.
Hans König
Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit
Frei nach Christian Morgenstern:
Es kann nicht sein was nicht sein darf!
Mal ganz naiv gefragt: habt ihr, das Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit, eine Homepage? Wieviele Mitglieder hat das Bündnis in der Realität?
Zitat: „Dass die Bahn das Recht hat, die Baumaßnahmen in der geänderten Weise fortzuführen, das muss sie erst einmal mit dem genehmigten Bauantrag beweisen!“
Keine Sorge, das wird das zuständige Bauamt schon prüfen. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, seine Baugenehmigung jedem dahergelaufenen Protestierer vorzulegen.
Auch hier wird durch uns empfohlen, einfach den rechtsstaatlichen Weg einzuhalten.
Selbstverständlich haben auch Jugendliche und Schüler das Recht zum Protest und friedlicher Demo. Dazu gehören aber keinesfalls Sitzstreiks, wenn dadurch auch noch Straftatbestände wie Nötigung erfüllt werden.
Hans König
Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit
Weshalb plustern Sie sich hier mit einem Bündnis auf, das es definitiv NICHT gibt? Soll das Ihren Argumenten Gewicht verleihen? Tut’s mitnichten, mein Lieber
Sind jetzt alle verrückt geworden?
Die angestrebte Sitzblockade ist möglicherweise keine „Nötigung“, sie ist aber definitiv das, was Juristen als „Verhinderungsblockade“ bezeichnen und fällt damit unzweifelhaft unter den Paragraphen 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
Ich finde die Presseerklärung des IM unmöglich, weil diese aus meiner Sicht die Diskussion verschärft. Auch klingt da mehr als ansatzweise eine Schuldzuweisung wg. des „Schwarzen Donnerstags“ raus.
Ich sage es jetzt mal als Zugereiser aus Norddeutschland: Ihr lieben Schwaben, wenn Ihr nicht zuhören könnt, kann ich Euch auch nicht helfen. Ich kenne aus Norddeutschland den unschönen Ablauf der einen oder anderen Demonstration aus hinreichender Nähe, wenn nicht sogar teilweise aus eigener Anschauung. Was das heißt, war vielen Demonstranten am 30.9.2010 nicht bewußt – das kann ich noch als Dummheit durchgehen lassen.
Wenn hier aber am Dienstag gleich die nächsten Schüler zwischen die Scharfmacher beider Fronten getrieben werden, dann ist das aus meiner Sicht weder unvorhersehbar noch akzeptabel.
Dann ist das aus meiner Sicht völlig unverantwortlich.
Ich möchte nicht, daß sich zum „Schwarzen Donnerstag“ ein „Schwarzer Dienstag“ gesellt – und das ganze klingt wieder einmal ganz genau so.
Persönlich merke ich an, daß aus meiner Sicht Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf Demonstrationen schlicht nichts zu suchen haben. Und es ist im letzten Jahr weiß Gott genug Blut geflossen, um das langsam mal zu begreifen.
Ich hoffe, langsam kommen wir auf beiden Seiten mal wieder zur Vernunft.
Detlef Bosau
„Wenn hier aber am Dienstag gleich die nächsten Schüler zwischen die Scharfmacher beider Fronten getrieben werden, dann ist das aus meiner Sicht weder unvorhersehbar noch akzeptabel.“
Vielleicht muss man Ihnen, auch als Zugereistem, das als „Dummheit“ durchgehen lassen, aber bevor Sie sich hier zu Aussagen darüber aufschwingen, was Juristen „definitiv“ bezeichnen oder „unzweifelhaft“ eine Straftat sei, sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen, dass hier Schüler nicht getrieben werden, sondern sich allenfalls selbst treiben. Aber vielleicht gehören Sie ja auch zu den Pro-leten, die der Ansicht sind, dass Jugendliche sich grundsätzlich nicht zu äussern haben – ausser sie schwingen Schäufelchen auf Pro-leten-Veranstaltungen oder betätigen sich als Fackelträger für Prosit …
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182 ). Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar (vgl. BGHSt 41, 182 ).
Wenn also nachfolgende Fahrzeuge aufgrund des ersten Fahrzeuges, welches infolge der auf der Straße sitzenden Demonstranten nicht weiter fahren kann, an der Weiterfahrt gehindert werden, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Über diese Konsequenzen sollte man die Jugendlichen als verantwortungsbewusster Organisator schon informieren.
Hans König
Was sind bitte „demokratische Proteste“? Solch einen Ausdruck kennen weder ich noch das Gesetz noch das Grundgesetz. Und seit wann darf man nur seine Meinung äußern, wenn sie „antifaschistisch“ ist?
Ich unterstütze gerne die Forderung nach einer deutlichen Stärkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Aber die o. g. Forderung ist das genaue Gegenteil: Sie ist purer Faschismus. Das allerdings wundert weniger, wenn man einmal genauer nach dem Autor der Zeilen recherchiert und seine Veröffentlichungen liest. Freie Meinungsäußerung gibt es da wohl nur in eine Richtung.
Da hat wohl jemand einen Didaktikkurs besucht. Natürlich ist eine Sitzblockade eine Form des (politischen) Protests. Und genauso ist es nachts draußen dunkel. Wenn mehrere Menschen zu einer Meinungsäußerung zusammenkommen ist das auch immer eine Versammlung nach Art. 8 GG – solange diese Versammlung friedlich ist. Und genauso ist kurz kürzer als lang. Keine dieser beiden Binsenweisheiten sagt aber etwas über die Rechtmäßigkeit von Sitzblockaden. Der Autor hat jedoch recht, wenn er zutreffend bemerkt, daß Sitzblockaden nicht ausnahmslos in jedem Fall eine strafbare Nötigung darstellen. Allerdings stellen sie in fast allen Fällen eine solche dar. Ausnahmen sind selten und an sehr genaue Vorgaben des BVerfG geknüpft.
Friedlicher Protest hört da auf, wo ich anderen meine Meinung aufzwinge. Wer das nötig hat, hat keine Argumente. Und warum sollte man sich für Leute interessieren, die keine Argumente haben?
„Aber die o. g. Forderung ist das genaue Gegenteil: Sie ist purer Faschismus.“
Na sicher – die Forderung, jederzeit an antifaschistischen Protesten teilnehmen zu dürfen ist faschistisch. Und die Erde ist eine Scheibe.
Ich frage mich mitunter, ob es noch dümmer geht und jedes Mal tritt ein Pro-let auf und tritt des Beweis an, dass es geht …
„Friedlicher Protest hört da auf, wo ich anderen meine Meinung aufzwinge.“
Dann hören Sie mal flott auf, anderen hier ihre absonderlichen Meinungen aufzuzwingen, Sie Gewalttäter.
Ach, wissen sie, wenigstens könnten sie meine Beiträge ja noch lesen, bevor sie drauf antworten. Ansonsten gbt es Bots, die immer automatisch mit vorgegebenen Wortphrasen antworten. Da brauchen sie nicht einmal selbst mehr tippen.
Nur zur Info – ich schrieb: „Seit wann darf man nur seine Meinung äußern, wenn sie ‚antifaschistisch‘ ist?“
Und wenn sie Widerrede bereits als Aufzwingen von Meinungen verstehen, dann kann ich nur hoffen, daß sie möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen in ihrem Alltag haben. Ansonsten müssen sie sich ja ständig angegriffen fühlen.
Blabla. Lesen _Sie_ doch mal Ihre Beiträge, dann müssen Sie nicht hinter her ad hominem stänkern, weil man Ihnen Ihren Stuss unter die Nase reibt. Ich mach’s aber gerne noch mal:
“Aber die o. g. Forderung ist das genaue Gegenteil: Sie ist purer Faschismus.”
Das haben Sie geschrieben.
Ups-unser „strammer“ Beobachter mal wieder-tach auch, schon lange nix mehr gehört bzw. gelesen, hab ja fast schon „Entzugserscheinungen“ gekriegt *fg*.
Aber da will ich mich nicht aufhalten, sondern@beFÜRworteS21, ich denke, das der Gedanke von Martin gar nich so ganz verkehrt sein kann…wenn ich da so dran denke, was „Mister PROshit21 Bräuchle“ da letztes Jahr so vom Stapel gelassen hat, z.B. „das Gesindel aus der Stadt vertreiben…“ oder an die Aggressivität mancher Tunnelaner denke.
Ehrlich, ich habe echt noch keinen Befürworter=Tunnelaner getroffen, der mal positiv und kulturvoll in der Lage wäre, von Mensch zu Mensch „normal“ zu reden. Entweder sie plappern das Werbegewäsch aus dem sogenannten „Kommunikationsbüro“ nach oder rempeln einen nur im Vorbeilaufen an…..
Doch halt-e i n e n Befürworter gibts doch…..hab ich mal im Online-Schach (!) getroffen – der ist echt nett 😉
@Hans König: „Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit“ – ich nehm`s mal als Satire-Beitrag, okay 😉 ?!
Passt besserauf die Fakebookseite „Gelbe Schäufele nicht vergessen“ und „Wei-ter-mau-len!“
Zu dem Thema hier ein empfehlenswerter Vorschlag beim Bürgerhaushalt: Versammlungsfreiheit stärken
Ich unterstütze die Aussage von Thomas Trüten voll und ganz.
Mit der derzeitigen Krimminalisierung der K 21 Bewegungen und den Gerichtsverhandlungen, deren Ausgang von vornerein feststehen, macht sich unser Land nicht nur lächerlich, es schreit nach Aufklärung durch unabhängigere Gerichte.
Wenn die Polizei sich an die demokratischen Regeln hält, finde ich es toll, wenn die Jugendlichen das erlogene und getrixte Wahnprojekt blockieren wollen.
Zunächst einmal schreibt man Kriminalisierung entgegen der Schreibweise von beate wüterle nur mit einem m.
„Ausgang“ ist ein Singular, so das „feststeht“ richtig wäre.
Wenn man also zum Ausdruck bringen will, jemand würde sich mit irgendeinem Verhalten lächerlich machen, sollte man das schon wenigstens sprachlich so ausdrücken, dass man sich nicht schon selbst lächerlich macht, bevor man seine Verschwörungstheorien überhaupt kundgetan hat.
Darüber hinaus sind die Gerichte, welche sich mit den jeweiligen Vorgängen befassen werden, unabhängig, so dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens eben nicht von Anfang an feststehen kann.
Unabhängig ist übrigens ebenso wenig steigerungsfähig, wie beispielsweise schwanger.
Allerdings wird die Staatsanwaltschaft eben regelmäßig nur dann Anklage erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht ermittelt wurde, so dass eine Verurteilung nach Anklageerhebung (statistisch) wahrscheinlicher sein wird, als ein Freispruch.
Die Polizei hat sich bei der Ausübung ihres Dienstes weniger an demokratische Regeln zu halten, sondern die Rechtsordnung zu verteidigen, da diese zur Exekutive gehört.
Die demokratischen Regeln hat z.B. der Gesetzgeber (das jeweilige Parlament) einzuhalten.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört es dabei auch, die Rechte des jeweiligen Bauherrn zu sichern und hierbei Straftatbestände wie Nötigung zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans König
Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit
„Zunächst einmal schreibt man Kriminalisierung entgegen der Schreibweise von beate wüterle nur mit einem m.“
Oh, das selbsternannte Mitglied einer erfundenen Gruppierung will auch noch Deutschlehrer sein .. Aber gleich der erste Flame geht voll in die Hose:
„Unabhängig ist übrigens ebenso wenig steigerungsfähig, wie beispielsweise schwanger.“
Muahahaha! Bisschen Bildung gefällig?
http://deutsche-rechtschreibung.org/komparativ/abhängig
Ist es einfach lächerlich oder bloß widerlich?
„“Ausgang” ist ein Singular, so das “feststeht” richtig wäre.“
Falsch, völlig falsch! Richtig geht es so:
“Ausgang” ist ein Singular, so dass “feststeht” richtig wäre.“
Also, wenn hier einer Deutschlehrer spielt, dann aber bitte richtig. Den Anspruch haben wir hier schon.
P.S.
Bezeichnend ist übrigens auch, dass der „Veröffentlicher“ des Aufrufs auf der Seite hier, Herr Thomas Trüten, auf seiner eigenen homepage anderen, welche im nicht opportun erscheinen, jegliches Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit abspricht und selbst Aufrufe publiziert, gegen Gastronomen vorzugehen, deren Lokale als Versammlungsort solcher Parteien dienen, welche er nicht als opportun anerkennt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans König
Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit
Übrigens, Herr Deutschlehrer,
„welche im nicht opportun erscheinen“
entgegen Ihrer Annahme schreibt sich ‚ihm‘ mit einem ‚h‘ zwischen dem ‚i‘ und dem ‚m‘. Aber kaspern Sie ruhig weiter, Sie sind ausgesprochen lustig!
Ja, natürlich. Was glauben sie denn? Ihm und ähnlichen Gruppierungen geht es nach eigener Aussage um die eigene Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die fordert er und ähnliche Gruppen nur für Leute, die gleicher Meinung sind. Meinungsfreiheit gibt bei ihm dann nur für „antifaschistische“ und „demokratische“ (was immer das sein soll) Meinungen. Und was das ist, definiert er dann selbst.
Bekanntlich gab es auch unter den braunen und roten Nazis Meinungsfreiheit – solange man die richtige Meinung vertrat.
„Bekanntlich gab es auch unter den braunen und roten Nazis Meinungsfreiheit – solange man die richtige Meinung vertrat.“
Genau darum geht’s Ihnen ja hier auch. Ihre ‚richtige‘ Meinung zu verbreiten.
Vollkommen richtig. Gut erkannt. Nur billige ich jedem Meinungsfreiheit zu, egal, ob mir seine Meinung paßt oder nicht, ob sie richtig oder falsch ist. Das ist der große Unterschied.
„Die Polizei hat sich bei der Ausübung ihres Dienstes weniger an demokratische Regeln zu halten, sondern die Rechtsordnung zu verteidigen, da diese zur Exekutive gehört.“
Das mag ja für Weissrußland,Nordkorea oder Syrien gelten, aber wenn das die Auffassung des „Europäischen Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit“ darstellt muß das schon ein dubioser „Verein“ sein…..
Vielleicht gar nicht so abwegig….. Grundrecht hört da auf wo es auf die Grundrechte anderer trifft……
Die Polizei besitzt schon einige Möglichkeiten über Befehle und Verordnungen Maßnahmen zu ergreifen, die auch auf die Grundrechte eines Bürgers einwirken können.
Im Gegensatz zu den o.a. Ländern unterliegt das hier eine Kontrolle und wird nicht nach Schnauze gehandhabt.
@ James
Hat die Bahn ein Grundrecht auf Zerstörung?
Das die Polizei „Möglichkeiten“ hat, das aht sie am 30.9. bewiesen. Aber sind sie auch ligitim? Und wer kontrolliert diese? Wer untersucht die Vorfälle des 30.9.? Das macht doch die Polizie selber! Willkommen im Wunderland!
P.S.
Sie hat übrigens am 30.9. eine illegale Aktion „verteidigt“. Schande!!!
@Hans König: “Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit” – ich nehm`s mal als Satire-Beitrag, okay ?!
Passt besserauf die Fakebookseite “Gelbe Schäufele nicht vergessen” und “Wei-ter-mau-len!”
Herr König, Sie haben uns immer noch nicht den Link zu Ihrer Homepage des sogenannten Europäischen Bündnisses für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit genannt. Können Sie das nachholen?
Nun ja, besonders schlau scheint Hans Hase ja nun tatsächlich nicht zu sein. Eine solche „Sprachübung“ kann man ja nun mit jedem Wort veranstalten, so auch mit schwanger, leer oder was auch immer. Einen Sinn gibt es allerdings auch dann noch nicht, zumal ich unabhängig schrieb. Was sollte denn überhaupt der Unterschied zwischen abhängig und „abhängiger“ sein ?
Ggf. sollte Hans Hase am Rande der „Montagsdemos“ mal einen der pensionierten Deutschlehrer ansprechen und sich das erklären lassen?
Wolfgang Weiss könnte ja die „demokratischen Spielregeln“, welche die Polizei einhalten soll, einfach mal erklären?
Wenn die Polizei seiner Auffassung nach bei uns nicht zur Exekutive gehört, könnte er ja auch mal erklären, wie das bei uns geregelt ist.
Das würde sicher erbaulich.
Hans König
Vergessen wir es von solchen Gesellen hat man nicht mehr Inhalt zu erwarten wie Dreck unter einen Fingernagel passt 😉
Von Ihnen erwartet jeder deutlich mehr Dreck, als unter einen Fingernagel passt – und Sie werden dem mit jedem Ihrer vulgären Beiträge gerecht.
„Wenn die Polizei seiner Auffassung nach bei uns nicht zur Exekutive gehört, könnte er ja auch mal erklären, wie das bei uns geregelt ist.“
Besonders schlau scheinen Sie ja nicht zu sein oder lügen Sie vorsätzlich?
Herr Weiss hat nirgends behauptet, die Polizei gehöre nicht zur Exekutive, sondern Ihrer antidemokratischen Einschätzung widersprochen, die Polizei habe sich „weniger an demokratische Regeln zu halten“.
Also, nicht schlau oder vorsätzlich gelogen?
Wo bleibt der Link?
http://www.google.de/#hl=de&sugexp=gsih&cp=61&gs_id=3&xhr=t&q=Europ%C3%A4isches+B%C3%BCndnis+f%C3%BCr+B%C3%BCrgerrechte+und+Rechtsstaatlichkeit&pf=p&sclient=psy&site=&source=hp&pbx=1&oq=Europ%C3%A4isches+B%C3%BCndnis+f%C3%BCr+B%C3%BCrgerrechte+und+Rechtsstaatlichkeit&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=ed0b7416c7564139&biw=1366&bih=627
Klasse, danke!!! ;o)))
Ach, Sie sind aus Ihren Bündniss ausgetreten? Und wieviele Mitglieder hat es jetzt? 0? Wer verteidigt jetzt die Bürgerrechte der europäischen Polizei?!
Zitat: „Herr Weiss hat nirgends behauptet, die Polizei gehöre nicht zur Exekutive“ Da sollten Sie den Beitrag besser noch einmal lesen.
Welche demokratischen Spielregeln soll die Polizei denn nun aber einhalten und worin liegt denn nun der Unterschied zwischen abhängig und „abhängiger“?
Mit freundlichen Grüßen
Hans König
Europäisches Bündnis für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit
Och Schatzi
Wenn du den Unterschied zwischen „abhängig“ und “abhängiger” nicht verstehst
bist du noch dümmer als die meisten Dummen 😉
m.f.G. Wir von der Volksfront von Judäa
Btw.: Bitte nicht verwechseln mit der jüdäischen Volksfront!
Hans Hase schrieb:
Ja, das habe ich geschrieben. Und genau so ist es auch: Meinungs- und Demonstrationsrecht nur denjenigen einräumen zu wollen, die eigener Meinung sind, ist nichts anderes als Faschismus. Sollten sie da anderer Meinung sein, finde ich das allein schon schlimm genug. Aber das müssen sie mit sich selbst ausmachen.