Presseerklärung: Bahn betreibt beim Stresstest Etikettenschwindel!

'Gute Betriebsqualität' ist gefordert, nicht noch mehr Verspätung

Stuttgart, 17. Juli 2011: Die Bahn AG definiert den Fachbegriff 'gute Betriebsqualität' für den S21-Stresstest so um, dass er auf ihr Ergebnis passt. Mit der zugrunde gelegten bahninternen Richtlinie 405 stimmt diese Definition jedoch nicht überein. Laut Heiner Geißlers Spruch muss die Bahn für S21 nachweisen, dass '30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich sind'. Unter 'guter Betriebsqualität' versteht die Fachwelt, dass Verspätungen abgebaut werden. Der von der Bahn vorgelegte Stresstest weist jedoch nur eine 'wirtschaftlich optimale' Betriebsqualität auf, was früher 'befriedigend' hieß und was die Bahn jetzt 'gut' nennt. Der Tunnelbahnhof kann die im Faktencheck geforderte Leistung also nicht erbringen, Stuttgart 21 ist am Stresstest gescheitert.

„Statt gute Arbeit abzuliefern setzen Ramsauer und Grube offenbar auf billige Wortverdrehungen und Etikettenschwindel, also auf Irreführung der Öffentlichkeit“, sagt Parkschützerin Dr. Carola Eckstein. „Der Bundesverkehrsminister ist für unsere zukünftige Bahninfrastruktur verantwortlich. Er sollte Qualitätsanforderungen definieren und einfordern, statt den Pfusch und die falschen Behauptungen der Bahn zu decken. Peter Ramsauer hat die Aufgabe, für besseren Bahnverkehr zu sorgen. Das funktioniert nicht, indem man verspätete Züge und verpasste Anschlüsse zur 'guten Betriebsqualität' erklärt.“

'Gute Betriebsqualität' bedeutet: Verspätungen können abgebaut werden. So stand es bis Ende 2007 in der Richtlinie 405 der Bahn und genau diese Anforderung erfüllt der Stuttgarter Kopfbahnhof seit über 80 Jahren. Genau diese Anforderung stellen die Parkschützer an einen Bahnhofsneubau, auch wenn der Begriff 'gute Betriebsqualität' mit einer Überarbeitung aus den Regularien der Bahn verschwand. Seit 2008 heißt 'verspätungsabbauend' auf Bahn-Deutsch 'Premiumqualität'. Daneben gibt es in der Richtlinie 405 die Kategorie 'wirtschaftlich optimal', früher 'befriedigend', die keinen Abbau von Verspätungen fordert, sondern nur den Verspätungsaufbau begrenzt. Im vorgelegten 'Stresstest' behauptet die Bahn jedoch, 'gute Betriebsqualität' sei das gleiche wie 'optimale' Betriebsqualität, die neue 'Premiumqualität' entspräche 'sehr guter Betriebsqualität' (Stresstest-Foliensatz Teil 1, Seite 18). Diese Behauptung der Bahn ist falsch. 'Sehr gute' und 'optimale' Betriebsqualität gibt es weder in der alten noch in der neuen Richtlinie 405, 'gute Betriebsqualität' heißt – genau wie 'Premiumqualität' – 'verpätungsabbauend'.

Die Tabelle zeigt die alte und die neue Definition der Fachbegriffe und den Etikettenschwindel der Bahn:

Verspätungsverhalten

Betriebsqualität nach Richtlinie 405
bis 31.12.2007

Betriebsqualität nach Richtlinie 405
ab 01.01.2008

Betriebsqualität im Stresstest-Foliensatz
30.06.2011

verspätungsabbauend

gut

Premiumqualität

Premiumqualität/
sehr gut

verspätungserhaltend

zufriedenstellend/
befriedigend

wirtschaftlich optimal

optimal/gut

Stresstest-Folien zum download.

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6 Antworten zu Presseerklärung: Bahn betreibt beim Stresstest Etikettenschwindel!

  1. diesunddas sagt:

    „Gut“ ist ahlt relativ, sagt die Bahn. trauriger Vertuschungsversuch!

  2. diesunddas sagt:

    Diese Umdefinition ist Bockmist. Mal sehen wie Geißler sich da rausredet.

  3. Schwarzwälder sagt:

    Die Schlichtung fand allerdings im November/Dezember 2010 statt und Herr Palmer und das Aktionsbündnis gegen S21 hat die „gute Betriebsqualität“ gefordert. Wenn das ja solche Experten sind hätten die mal lieber Premiumqualität gefordert bzw. die sollten ja gewusst haben, dass es von 2007 auf 2008 in der entsprechenden Richtlinie Änderungen gab.
    Mir sieht das aktuell eher so aus, als müsste man das eigene Versagen bei der Schlichtung noch schönreden…

    Und trotzdem belegen die Folien der Bahn zum Streßtest, dass die S21 Infrastruktur Verspätungsabbauend wirkt. Einfach mal die Folien genauer ansehen bevor hier wieder rumgeheult wird. Mir stellt es sich so dar, als hätte sich das Aktionsbündnis mit den Forderungen ein Eigentor geschossen.

    • diesunddas sagt:

      Die Vorschrift scheint kein „gut“ zu kennen. (gibt es einen Link zur Originalvorschrift? wäre sehr hilfreich!) statt dessen unterscheidet sie zwischen Premium qualität und wirtschaftlich optimaler Qualität. (vgl. S23 im PDF Teil 1)

      Die Bahn benutzt jetzt zwei Tricks:

      1. Sie behauptet die wirtschaftlich optimale Qualität werde auch „gute Qualität“ gennant. (In Wahrheit war der Begriff „gut“ früher für die Premiumqualität benutzt)

      2. In der Untersuchung Teil 2 verkürzt die Bahn zudem den Ausdruck „wirtschaftlich optimal“ zum Begriff „optimal“, der natürlich viel besser klingt. Damit gibt es dort dann nur „Premium“ und „optimale“ Qualität, was toll klingt und verschweigt, dass bei „optimaler“ Qualität zusätzliche Verspätungen entstehen.

      Aber Befürworter finden zusätzliche Verspätungen durch S21 bestimmt „optimal“, oder?!?

  4. diesunddas sagt:

    Etwas genauer betrachtet: Schaut man sich die Analyse der abhn etwas genauer, fällt auf dass sowohl zwischen Ankunft im Großraum Stuttgart und Ankunft im Bahnhof als auch nach Abfahrt aus dem bahnhof und bis zum Verlassen des Untersuchungssektors zusätzliche Verspätungen entstehen. (siehe etwa Folie 6 Teil 2 der Unterlagen)

    Vor dem bahnhof entstehen so etwa 10 sekunden zusätzliche Verspätung, nach dem Bahnhof weitere 10 Sekunden. Dennoch behauptet die Bahn, dass die Züge zwischen Ankunft und Verlassen des Bereichs 30 Sekunden Verspätung abbauen.

    Dieser gesamte Zeitgewinn kann aber nur im Bahnhof erzilet werden, wo die Züge also im Durchschnitt ca. 50 sekunden kürzer halten, als die Haltezeit angibt.

    Erscheint mir problematisch, oder?!?

    • Matthias von Herrmann sagt:

      Stimmt so. Wobei die „wirtschaftlich optimale“ Qualität auch Verspätungsaufbau von bis zu 1 Minute zulässt. Traurig, ist aber so auch in den Bahnfolien dargestellt.

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