Die Plakataktion der IHK Stuttgart zur Unterstützung des Projektes "Stuttgart21" ist rechtswidrig.
Das hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nach der mündlichen Verhandlung am 08.04.2011 entschieden. Nun hat der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) Strafanzeige gegen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHKn in Stuttgart und Köln gestellt.
Strafanzeigen gegen teure IHK-Propaganda
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Den Verantwortlichen in der IHK nun wegen Untreue in Regreß nehmen!
Die IHK hat die Beiträge der Zwangsmitglieder!!! nicht zu deren Nutzen sondern zur Unterstützung einer hirnlosen verbohrten S21 Massnahme verschwendet.
Deshalb habe ich auch den IHK Beitrag noch nicht bezahlt und werde diesen auch nicht begleichen, solange die IHK mit UNSEREN Geldern ein solch sinnloses Projekt unterstützt. Wie oben beschrieben, soll die IHK UNS mit diesen Geldern unterstützen und nicht die Gelder sinnlos für Aktionen verschwenden, welche NICHT im Interesse vieler Mitglieder sind.
Wenn sie nun rechtlich diese Gelder eintreiben will, erwarte ich auch Unterstützung von Allen die diesen Mißbrauch ebenfalls nicht unterstützen wollen.
OBEN BLEIBEN!
die IHK musste das Banner abhängen – die Handwerkskammer hat ihres (sieht genauso aus) aber noch hängen. Ob sich da wohl schon viele Zwangsmitglieder beschwert haben bei der Geschäftsführung?…
Wer im Glashaus sitzt !
Wer selbst mit Blockaden und Beleidigungen operiert, wer selbst widerrechtlich im Schlossgarten zeltet sollte doch mit dem Ruf nach strafrechtlichen Sanktionen recht zurückhaltend sein !
Im Übrigen gibt es durchaus viele IHK- Mitglieder die deutlich zu S21 stehen. Die Beiträge deshalb nicht zu bezahlen weil man sich einer demokratischen Mehrheit nicht beugen möchte und nur das durchsetzen möchte was man selber will deutet auch nicht gerade von einem nachvollziehbaren Demokratieverständnis.