Am heutigen Freitag den 4.März 2011 reichen zwei Betroffene der seit Beginn des Jahres immer drastischer werdenden Polizeimaßnahmen bezüglich der friedlichen S21-Gegner Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit verschiedener Polizeimaßnahmen ein.
Der Stuttgarter Gemeinderat Thomas Adler und der Politologe Patrick Kafka wurden am 25. Januar 2011 Opfer von Einschüchterungsaktionen der Polizei. Die Kläger wurden ohne rechtliche Grundlage unvermittelt und ohne Vorwarnung ihrer Freiheit durch Einkesselung beraubt.
Dabei wurden die Kläger und andere umherstehende Beteiligte einer verfassungsrechtlich geschützten Versammlung teilweise unter polizeilicher Gewaltanwendung auf engsten Raum zusammengetrieben.
Der Polizeikessel dauerte über zwei Stunden. Unrechtmäßig waren auch die dann folgenden erkennungsdienstlichen Maßnahmen und mündliche Platzverweise. Die Kläger wurden gezwungen, trotz bereits festgestellter Personalien, in aller Öffentlichkeit unter Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter Vorhalten einer auf Papier geschriebene Nummer sich ablichten zu lassen. Eine Sitzblockade fand an diesem Tag nicht statt.
Thomas Adler und Patrick Kafka wollen mit ihrer Klage die Unrechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen lassen, um somit einer Kriminalisierung von Versammlungsteilnehmern entgegen zu wirken und Klarheit für sämtliche betroffenen Bürger zu schaffen.
Die Stuttgarter Rechtsanwältin der Kläger und Mitglied des Arbeitskreises Juristen zu Stuttgart 21 Simone Eberle, geht davon aus, dass die Polizei nunmehr die Grenzen ihres Handlungsspielraumes überschritten hat.
Für Rückfragen:
Juristen zu Stuttgart 21
Rechtsanwältin Simone Eberle 0711- 615 2174
Thomas Adler 0179 - 9007010
Patrick Kafka 0711 – 61970 20