Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 startet ein neues Bürgerbegehren mit dem Ziel des Ausstiegs der Stadt Stuttgart aus dem Projekt. In der Schlichtung wurden viele Defizite des Projekts aufgezeigt. Jetzt soll zusätzlich die fehlende rechtliche Legitimität von Stuttgart 21 in den Blick genommen werden. „In dieser Stadt gibt es einen ungelösten Konflikt, ein Gefühl der Ohnmacht - trotz Faktencheck, trotz Schlichterspruch. Dieser Konflikt kann nur gelöst werden, indem die Bürger endlich die Möglichkeit erhalten, zumindest über die Zuschüsse der Stadt zu Stuttgart 21 selber abstimmen zu können, mit dem Ziel einer friedlichen Koexistenz in unserer Stadt“, sagt Sigrid Klausmann-Sittler, eine der drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens.
Hintergrund des nun gestarteten Bürgerbegehrens ist die verfassungswidrige Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21. Stuttgart 21 ist ein Bahnprojekt. Es sollen neue Schienenwege und ein neuer Durchgangsbahnhof gebaut werden. Der Bau von Eisenbahninfrastruktur ist grundsätzlich Sache des Bundes. Der Bund hat hierfür allein die Verwaltungszuständigkeit. Er ist deshalb auch verpflichtet, diesen Bau zu finanzieren. Aus Art. 104 a Abs. 1 GG ergibt sich das Verbot der Finanzierung des Baus von Eisenbahnen des Bundes durch die Länder und Gemeinden. Über ihre Projektbeteiligung finanziert die Stadt Stuttgart (nach derzeitigem Stand mit einem Anteil von maximal 291,8 Mio. €) somit eine Bundesaufgabe mit. Die pauschale Mitfinanzierung des Eisenbahnprojekts Stuttgart 21 durch die Stadt Stuttgart (und das Land Baden-Württemberg) ist deshalb verfassungswidrig.
Die Verfassungsnorm Art. 104 a GG ist überragend wichtig für das solidarische und bundesstaatliche Zusammenleben der Länder (BVerfGE 72, 330). "Es darf nicht sein, dass sich reiche Länder die Infrastruktur des Bundes "einkaufen", die sich ärmere Länder nicht leisten könnten", so Rechtsanwalt Bernhard Ludwig vom Arbeitskreis "Juristen zu Stuttgart 21" und Vertrauensperson. Der Bund hat nur begrenzt Mittel für die Bahn übrig.
Wenn er dieses Geld in dem Land investiert, das am meisten dazu zahlt, fehlt es an Geld für Schienenwege an anderer Stelle, die wesentlich wichtiger und nutzbringender sein können.
“Kommunale Mittel werden für das äußerst umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 verfassungswidrig zweckentfremdet, statt sie in die dringend benötigte Sanierung unserer oft desolaten Schulgebäude zu investieren, wofür sie eigentlich vorgesehen sind," meint Axel Wieland, 1. Vorsitzender des BUND Region Stuttgart und ebenfalls Vertrauensperson.
Ist die Projektbeteiligung der Stadt Stuttgart (und des Landes Baden-Württemberg) an dem Projekt Stuttgart 21 verfassungswidrig, führt dies dazu, dass alle bisher abgeschlossenen Verträge nichtig sind. Die Stadt ist deshalb nicht an diese Verträge gebunden und kann ihre Mitgliedschaft am Projekt beenden. Weitere Beitragszahlungen muss sie nicht leisten.
Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Beschluss herbeizuführen, dass die Stadt gegenüber den Projektpartnern die Beendigung ihrer Beteiligung erklärt. „Wenn die Stadt das Grundgesetz nonchalant bricht, dann sind die Bürger aufgerufen, dem einen Riegel vorzuschieben“, betont Rechtsanwalt Ludwig.
Ob die anderen Partner das Projekt ohne die Stadt vollenden, ist nicht Gegenstand des Begehrens.
Schade, dass nur Stuttgarter mitmachen dürfen…
Auf geht’s, an die Arbeit. Lasst uns S21 kippen. Hier haben wir zusammen mit der Landtagswahl eine der wohl größten Chancen dem Projekt einen Riegel vor zu schieben! Kein Wunder, dass auch unser im Schweigen versunkener OB ganz plötzlich wieder aufschreckt und nervös wird: http://stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2815750_0_9582_-finanzierung-von-stuttgart-21-land-und-ob-schuster-wehren-sich.html
Die ersten 23 Unterschriften stehen schon auf unseren Zetteln….
Viel Erfolg euch allen. Sammelt eure Kräfte, es lohnt sich.
Was ist denn aus der anderen Unterschriftenaktion geworden? Wird diese genauso erfolgreich und umweltfreundlich sein? Außer Spesen….
Welche Spesen hatten Sie denn? Und was ist Ihr Problem im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit eines Bürgerbegehrens?
Yo Schade, ich hätte auch gern mit gemacht, wohne aber leider nicht in Stuttgart. Viel Erfolg!
Jede Gemeinde, die ihren Teil an Stuttgart 21 zahlen muss, solle ein Bürgerbegehren anstoßen!
Sehr geehrte Juristen zu S21,
ich beziehe mich auf den bei fluegel.tv veröffentlichten Mitschnitt der Pressekonferenz [1]. Vielen Dank für die sehr interessanten Ausführungen, zu denen ich einige Fragen habe.
[1] http://vimeo.com/19931218
Sie sagen, dass die Beteiligung der Stadt Stuttgart an dem Projekt S21 „verfassungswidrig“ sei. Dabei beziehen Sie sich zur Begründung dieser Verfassungswidrigkeit JEDOCH auf Art. 104a des Grundgesetzes (Minute 04:22). Im weiteren Verlauf beziehen Sie sich zahlreich auf diesen Artikel.
1. Ist mit „Verfassung“ tatsächlich das Grundgesetz als Verfassung gemeint (was ich mir jedoch schwer vorstellen kann, da das GG keine Verfassung ist, siehe Art. 146), oder ist damit die Landesverfassung gemeint?
2. Sie reden von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Meinen Sie damit das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ in Karlsruhe, oder irgendein anderes Gericht, das ich nicht kenne?
3. Sie behaupten, der Konzern „Stadt Stuttgart“ [2] habe keine Vertragsfreiheit, die Verträge seien damit nichtig und Beitragszahlungen müsse sie nicht leisten. Seit wann hat eine Firma bzw. Abteilung der „Bundesrepublik Deutschland“ keine Vertragsfreiheit mehr?
[2] Es watschelt wie eine Ente, sieht aus wie eine Ente. Könnte es sein dass es auch eine Ente ist?! – Stuttgart als Konzern, Referentin: Yvonne P. Doderer, 4. Aktionskonferenz. Stuttgart ist faktisch wie ein Konzern, nur der Name trägt noch „Stadt“ in sich. Belege von Fr. Doderer schicke ich gerne zu.
4. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass es eine Bundesverfassung gibt und die Mitfinanzierung des Projekts durch die „Stadt Stuttgart“ verfassungswidrig ist, so wie Sie es sagen: Warum reichen Sie, die RAe dieses Kreises, nicht selbst vor das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Verf.-Beschwerde ein?! Seit wann braucht man wegen einer Verfassungswidrigkeit ein Bürgerbegehren? Verstehe ich Sie richtig, dass Sie selbst keine Klase vor dem BVerfG einreichen können, weil Sie nicht unmittelbar betroffen sind?
5. Ab Minute 34:48 wird gesagt, dass die rechtliche Betroffenheit fehle. Diese entstehe erst daraus, dass sich das Bürgerbegehren dieses zu eigen macht. Die Konsequenz sei dann, dass „wir“ (die Bürger von Stuttgart) die Verträge kündigten, weil diese ja verfassungswidrig seien. – Sie sagen dann selbst, dass nichtige Verträge eigentlich gar nicht gekündigt werden bräuchten! Wenn Sie diese Art der Kündigung über den Weg des Bürgerbegehrens aussprechen, akzeptieren wir alle dann nicht die bisherigen Verträge?! Sie sagen weiter, man müsse es den Baufirmen etc. ja wenigstens sagen, also eine Rücktritts- oder Kündigungserklärung o.ä. aussprechen.
Warum reicht es nicht einfach aus, den beteiligten Firmen mitzuteilen, dass die Verträge jetzt (vermutlich) schon nichtig sind? … Und mit dieser deutlichen und einwandfreien Erklärung ausgestattet blockieren die aktiven Parkschützer dann alle Zufahrtswege für die Baufahrzeuge.
Kann man die Feststellung über die Verfassungswidrigkeit vom Verwaltungsgericht wirklich nicht auch ohne Bürgerbegehren erreichen?! Warum haben Sie die Grünen nicht gefragt? (Ca. ab Minute 38)
6. Was ist, wenn für eine *Kündigung* der Projektverträge in denselben für den Fall des Abbruchs, den Fall der _vorzeitigen_ Kündigung o.ä. sehr hohe Vertragsstrafen vereinbart wurden? Sind diese dann ebenfalls nichtig? – Meiner Auffassung nach können diese ja *nicht* nichtig sein, wenn man eine „Kündigung“ ausspricht. Nichtig sein könnten sie nur, wenn es bei einer *Feststellung* über die Verfassungswidrigkeit bleibt, und die entsprechenden Vertragsstrafen somit ebenfalls wie nicht existent behandelt werden. – Kündigung und Aufhebungsvertrag sähe ich also als eher unbrauchbar an. Wie sehen Sie das?
7. Haben Sie keine Angst, dass auch nach erfolgreichem Bürgerbegehren und ggf. -entscheid S21 dennoch nicht aufgehalten werden kann, weil die Finanzierung des Projekts ansonsten ja weiterläuft, dann allerdings ohne die Stadt?!
8. Woher wissen Sie eigentlich, wie S21 finanziert wird? Wie können Sie sicher sein, dass es nicht einen Geheimvertrag über die Finanzierung gibt, von dem wir noch gar nichts wissen?! (Sicher wäre die DB spätestens dann gezwungen, diesen offenzulegen; ich könnte mir aber auch vorstellen, dass sie genau das nicht tut, unter Berufung auf das Betriebsgeheimnis). Wo hört Vertragsrecht auf, wo fängt öffentliches Interesse an?
9. Haben Sie keine Angst davor, dass der Gemeinderat das Bürgerbegehren ablehnen könnte mit der platten Begründung, dass dadurch zu viele Arbeitsplätze in der Region gefährdet würden? Lachen Sie bitte nicht; die Bananenrepublik kann solche Begründungen möglich machen. Beispiele dürften bekannt sein. (Dies ist *keine* ideologische oder weltanschauliche Fragestellung.)
Das zum Privat/Zivilrecht.
Fragen zum Völkerrecht:
10. Warum erfahre ich von Ihnen nichts über die völkerrechtliche Situation Deutschlands und insbesondere die völkerrechtliche Situation in Verbindung mit S21.
Grund für die Frage: Zahlreiche Menschen wurden verletzt, und stellen sich die Frage, wie dieses sein kann.
11. Was sagen Sie zu Dr. Schachtschneiders Ansichten zur völkerrechtlichen Lage? Was sagen Sie zu Andreas Claus Rede über den Rechtsstatus Deutschlands? – Hat das irgendetwas mit Stuttgart 21 zu tun?
http://www.youtube.com/watch?v=wowvGYgAr3g
(ab Min. 2:28 bis Ende)
12. Wir/ich haben ggf. noch weitere Fragen. Haben Sie öffentliche Treffen, zu denen wir kommen können?
Abschließend:
15. „Die Jurisprudenz ist nicht Mathematik. Es gibt keine eindeutigen Ergebnisse. … Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“ (56:50) – Was glauben Sie, warum das so ist? Widerspricht das nicht dem Gebot der Rechtssicherheit?!
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.“
„Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).“
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
Trotz dieser kontroversen Fragen wünsche ich der Sache maximalen Erfolg.
Danke für Minute 55:28 (Ausgaben müssen mit Aufgaben übereinstimmen.)
Herzlichen Dank,
Robert Wallis
Tel. 0711-46051979
Mit Verweis auf 104a Abs. I des Grundgesetzes eine Verfassungswidrigkeit der Finanzierung von Stuttgart 21 zu postulieren mutet schon sehr merkwürdig an. Bislang wurden alle praktisch allen großen Eisenbahnprojekte aus mehreren (darunter auch kommunalen) Töpfen getragen. Bei der Errichtung oder grundlegenden Modernisierung von Bahnhöfen ist das gängige Praxis (jünst z. B. in Dortmund, wo Stadt und Land Millionen von Euro zuschossen), teilweise sind bestimmte Aufwendungen auch zwingend von den Kommunen zu tragen, beispielsweise bei der Auflassung von Bahnüberführungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.
Damit kommt ihr kurz vor der Wahl, zu durchsichtig … und dazu noch merkwürdig begründet. Haben das wenigstens mal von einem Verfassungsrechtler (ohne K21 Brille) hinsichtlich Erfolgsaussichten prüfen lassen?
Oder doch nur reine Wahlkampfpolemik?
Geduld….
Ist sicherlich genauso aussichtsreich wie die Klage der Privatbahnen. Erst aufbauschen und dann hört man nichts mehr davon…so kann man den Widerstand auch schon ganz alleine sabotieren. Bravo MvH.