Der von mir hoch geschätzte Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt gerade in seinem Blog eine ziemliche Ungeheuerlichkeit, die sich die Polizei inzwischen im Zusammenhang mit erkennundsdienstlichen Maßnahmen leistet. Unbedingt lesen.
lawblog: Belehrung – wer braucht so was?
Ich bin mir sicher, die Betroffene wäre bei ihrem Besuch auf der Polizeiwache beiläufig von den Amtspersonen “überzeugt” worden, dass Fotos und Lichtbilder eine Art Standardmaßnahme sind und sie rein gar nichts dagegen machen kann. Wenn sich die verantwortliche Polizistin und eine Vielzahl ihrer Kollegen an die Vorschriften hielten, wären viele Betroffenen sicher skeptischer und würden häufiger auf ihrem Recht bestehen.
Wenn die Daten mal aufgenommen sind, bleiben sie übrigens in den Polizeicomputern. Mit einiger Sicherheit bis zum St.-Nimmerleinstag – wenn man sie nicht mühsam wieder rausklagt.
es gibt mit der Polizei sowieso nichts zu besprechen, was man nicht auch vor Gericht klären könnte. „Einladungen“ dieser Herrschaften kann man, besser, muß man, ignorieren, wenn man sich nicht selbst schaden möchte.