Presseerklärung vom 25. August 2010
Gerücht sagt: ab 14 Uhr größere Maßnahmen am Nordflügel
Stuttgart, 25. August 2010: Kurz nach 10 Uhr wurden am heutigen Mittwoch erneut Materialien für den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs angeliefert. Etwa 10 Stuttgart 21-Gegner blockierten die Materiallieferung mit einer Sitzblockade, die Sitzblockade wurde geräumt.
Im Umfeld der Aktion wurde einem Fotojournalisten vor Zeugen angedroht, sein Foto- und Videomaterial von der Räumung zu beschlagnahmen und er wurde aufgefordert, jegliches Bildmaterial, auf dem Polizisten zu erkennen seien, zu löschen. Der Journalist kam der Aufforderung nicht nach.
Daneben drohte die Polizei einem Aktivisten an, sein Megafon zu beschlagnahmen, um die Verlesung des Aktionskonsenses der Parkschützer zu verhindern. Der Aktionskonsens beschreibt die Gewaltlosigkeit der Parkschützer-Aktionen, siehe unten.
„Die Polizei reagiert immer nervöser. Gestern wurden wir gebeten, in Zukunft nicht allein schon wegen der Bewegung des Abrissbaggers einen Alarm an alle Parkschützer auszulösen, da die Stuttgarter Polizei das notwendige personelle Aufgebot nur sehr schwer stemmen könne“, sagt Fritz Mielert, Aktionstrainer der Parkschützer. „Trotz der angespannten Lage und angesichts der Proteste, die in den nächsten Tagen und Wochen noch zunehmen werden, fordern wir die Polizei auf, die Grundrechte auf Demonstrationsfreiheit und Pressefreiheit zu wahren, nicht überzureagieren und professionell zu handeln.“
Laut Gerüchten von heute Mittag sollen gegen 14 Uhr verstärkte Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Abriss des Nordflügels stattfinden. Material in Form von weiteren Zaunelementen und 40 Baumstämmen wurde bereits heute Vormittag geliefert.
Aktionskonsens – Wir verhindern Stuttgart 21
Stuttgart 21 steht dem Willen und dem Interesse der Bevölkerung entgegen. Deshalb sehen wir uns in der Pflicht, alle gewaltfreien Mittel zu nutzen, um dieses Projekt zu stoppen. Gesetze und Vorschriften, die nur den reibungslosen Projektablauf schützen, werden wir nicht beachten.
Durch Einschüchterungsversuche, mögliche Demonstrationsverbote und juristische Verfolgungen lassen wir uns nicht abschrecken.
Bei unseren Aktionen des Zivilen Ungehorsams sind wir gewaltfrei und achten auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Unabhängig von Meinung und Funktion respektieren wir unser Gegenüber. Insbesondere ist die Polizei nicht unser Gegner. Bei polizeilichen Maßnahmen werden wir besonnen und ohne Gewalt handeln.
Bei Einstellung des Bauvorhabens Stuttgart 21 werden wir unsere Blockade- und Behinderungsaktionen sofort beenden.
Rückfragen an Matthias von Hermann, Pressesprecher der Parkschützer, Tel. 0174-7497868 oder an Carola Eckstein, Tel. 01520-7827755 oder an Fritz Mielert, Tel. 0176-66681817
Presseerklärung und Hintergrundinfos / Presseportal: www.parkschuetzer.org/presse
Internet: www.bei-abriss-aufstand.de und twitter.com/AbrissAufstand und www.parkschuetzer.de
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Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, ist es Fotojournalisten erlaubt sogar von Sondereinsatzkommandos der Polizei Fotos bei ihrer Arbeit zu machen. Wenn das beim SEK erlaubt ist, gilt das für normale Polizei gleich zwei Mal!
Hier der Artikel zum Gerichtsurteil, welcher nur ein paar Tage alt ist: [19.08.2010]
Gericht erlaubt Aufnahmen von SEK-Einsätzen
Letzten Donnerstag war ich Teilnehmer an eurem „Zivil Ungehorsam“ Vortrag. Was mich interessiert ist eure Abneigung zu meinem Vorschlag, die Demonstranten über das Privathandelsrecht auszubilden und aufzuklären. Ich sagte zu Ihnen, dass mehre Leute schon die Erfahrungen gemacht haben, das jede sog. Strafanzeige eingestellt wird, wenn man dem sog. Richter sein Geburtsurkunde (und nicht den PERSONALausweis) vorlegt und die Jurisdiction klärt. Darauf zeigten Sie kein Interesse.
„Stuttgart 21 steht dem Willen und dem Interesse der Bevölkerung entgegen. Deshalb sehen wir uns in der Pflicht, alle gewaltfreien Mittel zu nutzen, um dieses Projekt zu stoppen.“
Guter Satz , warum nicht das Privathandelsrecht in Anspruch nehmen?