Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet?
'Gebet für Stuttgart' schikaniert und von der Polizei gestört
Stuttgart, 12. August 2010: Mehrere hundert Gläubige wurden gestern Abend beim ersten „Gebet für Stuttgart“ im Stuttgarter Schlossgarten kurz nach Beginn von der Polizei gestört. Die bekannte Pfarrerin Guntrun Müller-Enßlin hatte gerade mit dem Gebet begonnen, als die Polizei kam, um ihre Personalien festzustellen. Diese Störung verstößt gegen Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Bereits im Vorfeld war Pfarrerin Guntrun Müller-Enßlin von Stadt und Land massiv schikaniert worden. Um keinen unnötigen Ärger zu provozieren, hatte sie beim Stuttgarter Ordnungsamt gemeldet, dass sie im Zusammenhang mit den Ereignissen um Stuttgart 21 plane, im Schlossgarten ein regelmäßiges 'Gebet für Stuttgart' anzubieten. Dabei hatte sie deutlich auf den seelsorgerlichen Charakter der Veranstaltung hingewiesen. Die Antwort des Amtes war ablehnend: Die Veranstaltung müsse beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Das Land beschied, so schnell und formlos ginge das nicht, zwei Wochen Vorlauf und ein schriftlicher Vertrag seien nötig. Nach weiterem Hin und Her sah Frau Müller-Enßlin sich schließlich genötigt, einen Anwalt einzuschalten, um ihr Gebet durch die diversen Anforderungen und Auflagen zu retten. Aufgrund all dieser Behinderungen konnte das erste Gebet nicht wie geplant am 4. August statt finden, sondern erst mit einer Woche Verzögerung.
„Ich bin zutiefst empört, dass ein Gottesdienst mitten im Gebet gestört wird, wegen einer formalen Kontrolle! Was Stadt und Land sich hier leisten, ist eine Ungeheurlichkeit. Menschen beim Beten zu stören, eine kirchliche Veranstaltung so zu schikanieren, das hat sich nicht einmal die Volkspolizei in Leipzig getraut!“ sagt Altstadtrat und Pfarrer Gerhard Dürr.
Bürokratische Schikanen und unangemessene Personenkontrollen im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Stuttgart 21 traten in den letzten Monaten immer wieder auf:
- In Zusammenarbeit mit den Parkschützern lud eine Yogalehrerin zum Yoga im Park, um auf die Qualitäten und die soziale Funktion des Stuttgarter Schlossgartens aufmerksam zu machen. Dafür bekam sie vom Land Baden-Württemberg eine Rechnung für 'Sondernutzung' – sportliche Betätigung im Park ein unangemessenes Ansinnen und gebührenpflichtig?
- Im Juli wurden die Dreharbeiten eines SWR-Fernsehteams von fünf Polizeibeamten unterbrochen, die die Personalien der drei Journalisten feststellen wollten. Das Team war gerade dabei, eine Aktion der Parkschützer zu filmen.
- Im Umfeld der Montagsdemos führt die Polizei seit Monaten Personenkontrollen bei friedlichen Demonstranten durch, was bei angemeldeten Demonstrationen verboten ist.
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