Unser sogenannter Finanzbürgermeister Michael Föll gerät weiter unter Druck:
Stuttgarter Zeitung: Kämmerer unter Druck
Stuttgarter Zeitung: OB Schuster überprüft Fölls Nebenjob
Stuttgarter Zeitung: Instinktlos
Stuttgarter Nachrichten: Michael Föll berät Bauunternehmen
Am 4. August druckte die Stuttgarter Zeitung fast eine Seite schöner Leserbriefe zum Thema. Leider stehen diese nicht online.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 50/96 vom 13.09.1996
Verurteilung eines Eiskunstlauftrainers und zweier Vereins- und Verbandsfunktionäre rechtskräftig
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des Eiskunstlauftrainers Fajfr und der Vereins- und Verbandsfunktionäre Brigitte und Michael Föll gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 4. Dezember 1995 als unbegründet verworfen.
Das Landgericht hatte Fajfr wegen Mißhandlung einer Schutzbefohlenen Schutzbefohlenen, wegen sexuellen Mißbrauchs einer (anderen) Schutzbefohlenen in elf Fällen und wegen Körperverletzung in zwei Fällen zur Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Dem Angeklagten wurde für drei Jahre eine Trainertätigkeit untersagt. Mutter und Sohn Föll erhielten jeweils wegen Beihilfe zur Mißhandlung einer Schutzbefohlenen Geldstrafen. Bei den Opfern handelte es sich um Eislaufschülerinnen des Angeklagten Fajfr.
Der Bundesgerichtshof sah keinen Rechtsfehler. Zwar hatte der Angeklagte Fajfr die Vorwürfe bestritten, aber zahlreiche Zeugen haben die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten bestätigt. Danach hatte Fajfr jahrelang eine damals 11 bis 17 Jahre alte Eislaufschülerin durch Prügel und erniedrigende Behandlung (auch durch sexualbezogene Äußerungen) derart gequält (\sie muß mehr Angst vor mir als vor Stürzen haben\), daß sie in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung schwer geschädigt wurde. Begünstigt wurde das Verhalten des Trainers durch die Eltern des Kindes – der Vater billigte eine harte Behandlung – und durch die mitangeklagten Eislauffunktionäre. Diese waren gegenüber dem Trainer weisungsbefugt und zum Eingreifen verpflichtet. Dieser Pflicht kamen sie indes nur nach, wenn die Öffentlichkeit aufmerksam wurde. Zudem förderten sie die brutale Handlungsweise des Trainers auch aktiv, indem z.B. Frau Föll den Trainer gegen ein Einschreiten anderer abschirmte, als das Kind in der Kabine verprügelt wurde, oder Herr Föll auf einer Abteilungssitzung des Eislaufvereins eine Diskussion über das Thema verhinderte. Diese Angeklagten waren als Abteilungsleiter und Verantwortliche für den Eislaufbetrieb durch Übernahme ihrer Ämter als \Überwachungs- und Beschützergaranten\ rechtlich verpflichtet, die Schutzbefohlenen vor Gefährdungen zu sichern. Sie schritten nicht ein, weil sie den Erfolgstrainer ihres \Bundes- und Landesstützpunktes Eiskunstlauf\ nicht verlieren wollten.
Die Verurteilung des Angeklagten Fajfr wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen hatte zum Gegenstand, daß eine noch nicht 18jährige Eislaufschülerin ihm während des Trainingslagers von den Eltern anvertraut worden war und er seine Autorität zu fast täglichen sexualbezogenen Berührungen des Mädchens ausnutzte.